18. April 2019 / Allgemein

300 Langzeitarbeitslose bekommen eine neue Chance

Jobcenter Kreis Warendorf wirbt derzeit mit einem Flyer

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Neue Chancen für über 300 Langzeitarbeitslose im Kreis

Durch einen Schicksalsschlag in der Familie in eine tiefe Krise gestürzt. Den Boden unter den Füßen verloren und nie wieder richtig auf die Beine gekommen. Den Glauben an eine Zukunft, die Hoffnung auf Arbeit ad acta gelegt. Unzählige Versuche sind gescheitert: So oder so ähnlich sehen viele Biografien von Leistungsberechtigten im Jobcenteraus, die schon sehr lange arbeitslos sind. Sie sollen jetzt eine neue Chance bekommen. Durch hohe Arbeitgeberzuschüsse sollen Arbeitsplätze für die Menschen geschaffen werden, die bereits seit mehreren Jahren SGB II-Leistungenbeziehen. Die Arbeitsplätze können gleichermaßen in der freien Wirtschaft, bei Kommunen oder Wohlfahrtsverbänden eingerichtet werden.

Das Jobcenter Kreis Warendorf wirbt derzeit mit einem Flyer für dieses Angebot. „Es gibt im Kreis viele Arbeitgeber, die diesen Menschen eine faire Chance geben wollen“, sagt Martin Hanewinkel, Sachgebietsleiter im Jobcenter. Teamleiter Jürgen Tiggemann bestätigt, dass bereits über 90 Arbeitgeberanfragen vorliegen.

Der Kreis Warendorf geht dabei als Arbeitgeber mit gutem Beispiel voran. „Es ist klar, dass wir uns bei diesem Thema selbst in die Pflicht nehmen. Die Kreisverwaltung wird sechs Kräfte für unterschiedliche Helfertätigkeiten einstellen“, berichtet Landrat Dr. Olaf Gericke. „Ich bin zuversichtlich, dass auch viele private Arbeitgeber mit den Fördermöglichkeiten, die das neue Gesetz bietet, Langzeitarbeitslose einstellen“, so der Landrat.

Für über 300 Personen, die das Jobcenter Kreis Warendorf betreut, geht es jetzt darum, die passenden Arbeitgeber zu finden. „Das ist nicht so leicht“, erläutert Jürgen Tiggemann. „Zum einen können die Langzeitarbeitslosen häufig keine vollwertige Arbeitskraft ersetzen, zum anderen fühlen sie sich bisweilen von den gravierenden Veränderungen in ihrem Leben überfordert. Deswegen ist für den Einstieg auch eine Teilzeittätigkeit möglich. Ein Coaching soll für die Stabilisierung der Beschäftigungsverhältnisse sorgen.

Sachgebietsleiter Martin Hanewinkel betont den Charakter des Förderns. „Es geht um soziale Teilhabe für Menschen, die eine neue Chance verdienen. Nur motivierte Kräfte kommen für eine solche Förderung infrage. Deswegen brauchen die angesprochenen Leistungsberechtigten keine Sanktionen fürchten, so Hanewinkel.

Hintergrund: Teilhabechancengesetz
Die Bundesregierung hat sich das Ziel der Vollbeschäftigung gesetzt. Hierzu ist am 1. Januar 2019 das Teilhabechancengesetz in Kraft getreten. Es zielt darauf ab, Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, wieder eine Perspektive zur Teilhabe am Arbeitsmarkt zu eröffnen. Zielgruppe sind arbeitsmarktferne und arbeitsentwöhnte erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mindestens 25 Jahre alt sind und in den letzten sieben Jahren mindestens sechs Jahre Arbeitslosengeld II nach dem SGB II bezogen haben. Für Schwerbehinderte und Personen mit minderjährigen Kindern im Haushalt gibt es gesonderte Regelungen. Während dieser Zeit dürfen die Leistungsberechtigten nicht oder nur kurzzeitig gearbeitet haben. Arbeitgeber, die einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsvertrag anbieten, erhalten bis zu fünf Jahre einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt – im ersten und zweiten Jahr 100 Prozent, im dritten bis fünften Jahr 90 bis 70 Prozent. Die Zuschusshöhe richtet sich am Tarifl
ohn aus bzw. am Mindestlohn, wenn kein Tarifvertrag Beachtung findet. Zusätzlich erhalten die Arbeitnehmer eine beschäftigungsbegleitende Betreuung, hierfür muss der Arbeitgeber die Arbeitnehmer von der Arbeit freistellen. Darüber hinaus können Weiterbildungen und betriebliche Praktika mit bezahlter Freistellung und Zuschüssen unterstützt werden.

Für weitere Informationen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Arbeitgeberservice im Jobcenter Kreis Warendorf zur Verfügung unter 02581/ 535710, E-Mail: Arbeitgeberservice-jobcenter@kreis-warendorf.de.

Bild: Teamleiter Jürgen Tiggemann (links) und Sachgebietsleiter Martin Hanewinkel (rechts) vom Jobcenter werben mit einem Flyer für das neue Teilhabechancengesetz. (Kreis Warendorf)

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