22. August 2021 / Allgemein

30. August 2021 öffnet das Briefwahlbüro Telgte

Bundestagswahl am 26. September 2021

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30. August 2021 öffnet das Briefwahlbüro Telgte

Bundestagswahl am 26. September 2021

Am 16. August wurden bereits die ersten Wahlbenachrichtigungen verschickt und den Wahlberechtigten zugestellt. Auch bei dieser Wahl wird es wieder einen Wahlbenachrichtigungsbrief geben, der durch den Aufdruck „Achtung wichtige Wahlunterlagen“ gekennzeichnet ist. Mit dem auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes aufgedruckten "Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines" kann jede*jeder Wahlberechtigte ihre*seine Briefwahlunterlagen beantragen. Die Unterlagen werden nach dem Eingang des Antrages bei der Stadt Telgte dann umgehend an die Adresse der*des Wahlberechtigten in Telgte oder auf Wunsch auch an eine abweichende Versandanschrift versendet. 

Beantragung auch online möglich:

Ab sofort ist es auch möglich, die Briefwahlunterlagen online zu beantragen. 

Persönliche Beantragung

Sie können auch die Briefwahlunterlagen im Rathaus, Baßfeld 4 - 6, Briefwahlbüro, Zimmer 003, Erdgeschoss, des Rathauses persönlich abholen oder direkt vor Ort wählen. 

Das Briefwahlbüro ist in der Zeit vom 30. August bis zum 24. 
September 2021 zu folgenden Zeiten geöffnet:

  • Montag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Mittwoch geschlossen
  • Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Zusätzliche Öffnungszeiten:

  • Samstag   4. September 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Mittwoch 22. September 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Freitag 24. September 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Bei der persönlichen Beantragung der Briefwahlunterlagen ist grundsätzlich die Vorlage der Wahlbenachrichtigung und eines gültigen Ausweis- oder Passdokuments erforderlich. Die Abholung der Briefwahlunterlagen durch Dritte ist nur bei Vorlage einer Vollmacht möglich. Die bevollmächtigte Person muss mindestens 16 Jahre alt sein und darf insgesamt nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Eine Vollmacht befindet sich ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Eine sogenannte Vorsorge- oder Generalvollmacht reicht nicht aus.

Weitere Informationen erhalten Sie durch das Wahlamt, Frau Schmidt, Tel. 02504 13257 und Herrn Spliethoff , Tel. 02504 13247 oder per E-Mail wahlen@telgte.de. 

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