25. April 2024 Internationales Kräftemessen der PS-Giganten in Füchtorf! Tractor Pulling in der Füchtorf-Arena
25. April 2024 "Von den besten lernen und zu den besten gehören" CLINOTEL-Geschäftsführertagung in Warendorf
25. April 2024 Hoffentlich nicht der letzte Austausch mit Warendorfs Partnerstadt Petersfield! Englische Woche am Mariengymnasium
24. April 2024 Warendorfer THWler im Goldenen Buch des NRW-Landtags Eine besondere Anerkennung für geleistete Dienste
25. April 2024 Gericht hebt historisches Urteil gegen Harvey Weinstein auf Das Urteil gegen Filmmogul Weinstein war 2020 ein Meilenstein der Rechtsgeschichte. Nun haben Richter überraschend der Berufung des 72-Jährigen stattgegeben.
25. April 2024 Anklage gegen 17-Jährigen nach Messerangriff an Schule An einem Gymnasium in Wuppertal wurden im Februar mehrere Schüler durch Messerstiche verletzt. Einige davon schwer. Die Staatsanwaltschaft hat jetzt Anklage erhoben.
25. April 2024 Boris Beckers Insolvenzverfahren in Großbritannien beendet Nach seiner Verurteilung in Großbritannien ist Boris Becker längst wieder auf freiem Fuß. Doch das Insolvenzverfahren gegen den Sportstar lief weiter. Bis jetzt.
25. April 2024 Fünf Euro für Venedig - Chaos zu Beginn Als erste Stadt der Welt verlangt Venedig von Tagesbesuchern nun Eintritt. Wegen der vielen Ausnahmen gibt es aber einige Nachfragen. Auch ein prominenter Besucher muss gar nichts zahlen.
25. April 2024 Mutmaßliche Betäubungsmittel in Supermärkten entdeckt Mehrere Pakete mit mutmaßlichen Betäubungsmitteln sind in Supermärkten in Berlin und Brandenburg entdeckt worden. Die Gewerkschaft der Polizei überraschen solche Funde kaum.
25. April 2024 Suche nach Arian geht weiter - Bundeswehr soll helfen Einsatzkräfte suchen seit Montagabend nach dem sechsjährigen Arian aus Bremervörde. Bei der Suche setzen sie Retter auch ungewöhnliche Methoden ein.
19. Juni 2017 INKONTINENZ NICHT ALS TABU BEHANDELN Josephs-Hospital veranstaltet Patientenseminar im Rahmen der Welt-Kontinenz-Woche
5. April 2017 MEHR LEBENSQUALITÄT DANK PLASTISCHER CHIRURGIE Josephs-Hospital Warendorf bietet neue Leistungsschwerpunkte
8. Februar 2017 „MIT NOTFÄLLEN PROFESSIONELL UMGEHEN“ 5. Allgemeinchirurgisches Symposium im Josephs-Hospital Warendorf
25. Januar 2017 Die Konzentrationsfähigkeit mit Neurofeedback steigern Neurofeedback - Jetzt auch in Warendorf
19. Juni 2018 INKONTINENZ NICHT ALS SCHICKSAL HINNEHMEN Josephs-Hospital veranstaltet Patientenseminar
28. Februar 2018 Zukunft der ärztlichen Versorgung: Zweites Treffen mit Medizinstudierenden im Josephs-Hospital Warendorf
14. August 2018 Öffentliche Führung zum Heimatfest Mariä-Himmelfahrt Triumphbögen und Trompetenklänge
5. Dezember 2017 Tannenbaum für Sparkassenkunden jetzt bunter Kinder aus dem Teresa-Kindergarten wurden aktiv
13. September 2019 Training soll Jugendliche in sozialen Netzwerken besser schützen Dein WAF informiert
31. Mai 2019 Kreiswahlausschuss stellt Europawahlergebnis amtlich fest Die Zahl der gültigen Stimmen liegt danach bei 135.029 Stimmen
15. April 2018 1600 iFANs feiern Selig, Itchy und Co. Warendorfer iFAN-Musik-Festival ein voller Erfolg
11. April 2018 REVOLVERHELD treten bei WarendorfLIVE auf Freibad am Emssee wird am 7. September wieder zu
23. November 2016 Hellster Räumungsverkauf mit bis zu 90% Rabatt. Räumungsverkauf beim Bürocenter Darbe
9. März 2020 Generalversammlung des Bürgerschützen-Verein Freckenhorst e.V. Vorstandswahlen in Freckenhorst
14. Juni 2018 Warendorfer Kids nutzen Heimvorteil beim AC Warendorf Erfolgreiches Heimturnier für den AC Warendorf
2. November 2018 Genuss pur mit der Arenhövel Bäckerei auf dem Allerheiligenmarkt am 3.11. Dein WAF informiert
26. April 2018 Öffentliche Abendführung am Samstag „Pöbelhaftes Gezänk, Lärmen und Singen sind bei Strafe der Arretierung verboten“
19. Juli 2017 Von Not und Armut – unterwegs auf düsteren Pfaden Öffentliche Führung am Sonntag, den 23. Juli
6. November 2018 Anmeldungen für das Schuljahr 2019/2020 Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen.
16. Juli 2018 10.000 Euro Fördermittel aus dem Altstadtfonds Für bürgerschaftliche Projekte in der Warendorfer Altstadt
2. Mai 2018 Vereinbarungen sind unterschrieben Kooperationsverträge zwischen der Stadtbücherei und den Warendorfer Schulen
18. Oktober 2018 Theater am Wall zeigt Am Boden (Grounded) Wolfang-Borchert-Theater Münster zu Gast in Warendorf
24. Mai 2018 „Sturmaufwärts“ mit Leonard Ottolien im Theater am Wall Neue Konzertreihe „TaW in Concert“
Ab heute wird's locker Inzidenz stabil unter 35 Die Zahl der Infektionen geht weiterhin zurück und die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis Warendorf liegt – auch im Land NRW - stabil unter 35. Deshalb sind nach der aktuellen Coronaschutzverordnung ab Freitag, 0 Uhr, weitere Lockerungen möglich. Ein Überblick zur Inzidenzstufe 1: KontaktbeschränkungenIn der Öffentlichkeit erlaubt sind Zusammenkünfte von Personen aus höchstens fünf Haushalten ohne Personenbegrenzung. Immunisierte Personen aus weiteren Hausständen dürfen ebenfalls teilnehmen. Unabhängig von der Anzahl der Haushalte dürfen bis zu 100 Personen mit negativem Schnelltest zusammenkommen. Auch hierbei dürfen Immunisierte zusätzlich teilnehmen. Kinder bis zum Schuleintritt brauchen keinen Negativtest.Neu ist auch, dass auf Spielplätzen ab sofort kein Mund-Nasen-Schutz mehr getragen werden muss. Musikunterricht, Sport und BildungMusikunterricht mit Gesang oder Blasinstrumenten ist nun in vollständig durchlüfteten Innenräumen für Gruppen bis 30 Personen ohne Test zulässig. Die Vorgaben für Musikunterricht im Freien bleiben bestehen.Schwimmkurse für Kinder dürfen sowohl in Hallenbädern als auch in Freibädern ohne Personenbegrenzung stattfinden.Ab Freitag ist die Ausübung von Kontaktsport im Freien mit bis zu 100 Personen ohne Negativtestnachweis, aber sichergestellter Rückverfolgbarkeit möglich. Das gilt auch für Kontaktsport in geschlossenen Räumen einschließlich Fitnessstudios. Für hochintensives Ausdauertraining (insbesondere Indoor-Cycling, HIIT und anaerobes Schwellentraining) gilt eine Beschränkung auf bis zu 15 Personen mit Negativtestnachweis und Mindestabstand, wenn die Räume vollständig durchlüftet sind.Sportveranstaltungen im Freien sind mit mehr als 1.000 Zuschauern, höchstens aber einem Drittel der regulären Zuschauerkapazität möglich. Bei Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen sind höchstens 1.000 Zuschauer (maximal aber ein Drittel der Gesamtkapazität) mit Test zugelassen, wenn sie auf fest zugewiesenen Plätzen sitzen oder stehen, die Rückverfolgbarkeit sichergestellt und der Mindestabstand eingehalten wird.Die Regelungen zur Nutzung von Schwimmbädern, Saunen, Thermen usw. bleiben bestehen. In reinen Freibädern ist nun aber kein Negativtest mehr erforderlich. FreizeitgestaltungClubs und Discos im Freien dürfen für bis zu 100 Personen mit negativem Schnelltestergebnis und sichergestellter Rückverfolgbarkeit öffnen. Auch Prostitutionsstätten und Swingerclubs dürfen von Gästen mit Negativtest und unter Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit besucht werden. Kunst und KulturGäste von Kultureinrichtungen müssen ab sofort keinen Termin mehr für ihren Besuch vereinbaren.Kulturveranstaltungen im Freien sind bei festen Sitzplätzen, Einhaltung des Mindestabstands und der Rückverfolgbarkeit auch ohne negativen Schnelltest erlaubt, wenn nicht mehr als 200 Personen teilnehmen. Mit negativem Testergebnis dürfen bis zu 1.000 Personen an einer Kulturveranstaltung teilnehmen. Bei mehr als 1.000 Gästen (höchstens aber einem Drittel der regulären Zuschauerkapazität) muss ein behördlich genehmigtes Hygienekonzept vorliegen.In Innenräumen dürfen bis zu 1.000 Zuschauer anwesend sein, wenn die Durchlüftung sichergestellt ist, die Zuschauer einen negativen Test vorweisen können sowie die Rückverfolgbarkeit und der Mindestabstand eingehalten werden.Führungen in Kultureinrichtungen sind mit bis zu 20 Personen bei einfacher Rückverfolgungsmöglichkeit möglich.Der Probenbetrieb von Spielmannszügen, Chören, etc. ist in Innenräumen für Gruppen mit 30 (bei Gesang bzw. Blasinstrumenten) bzw. 50 Personen möglich, wenn die Musiker einen negativen Test vorweisen können und die Räumlichkeiten ständig durchlüftet sind. Gesang und Musik mit Blasinstrumenten ist auch in sehr großen Räumen, wie Kirchen oder Konzertsälen, mit bis zu 50 Personen mit negativem Test möglich. EinzelhandelDie Regelungen zur Personenbegrenzung in Einzelhandelsgeschäften von mehr als 800 Quadratmetern entfällt. Friseurbesuche und körpernahe DienstleistungenFür den Friseurbesuch und andere körpernahe Dienstleistungen ändert sich nichts. Hierfür ist kein negativer Schnelltest nötig. Nur für den Fall, dass Kundinnen oder Kunden zulässigerweise keine Maske tragen müssen, bedarf es weiterhin eines bestätigten negativen Schnelltests. Versammlungen und VeranstaltungenNach der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung sind ab Freitag wieder private Veranstaltungen mit bis zu 250 Gästen unter freiem Himmel oder höchstens 100 Gästen in Innenräumen zulässig. Voraussetzung ist ein negativer Schnelltest der Gäste und die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit. Partys und vergleichbare Feiern sind für bis zu 100 Gäste im Freien oder höchstens 50 Gäste in Innenräumen erlaubt, wenn sie einen negativen Schnelltest vorweisen können und die Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist. Tagungen und Kongresse sind mit höchstens 1.000 Teilnehmern in Innenräumen (mit negativem Schnelltest und Rückverfolgbarkeit) erlaubt. GastronomieAb Freitag brauchen Besucher der Innengastronomie keinen Negativtest mehr. Zugewiesene Sitzplätze, eingehaltener Mindestabstand und die Rückverfolgbarkeit der Gäste müssen jedoch weiterhin sichergestellt werden. TourismusBei mehrtägigen Aufenthalten in Hotels, Pensionen usw. benötigen die Gäste keinen neuen Schnelltest nach drei Tagen. Stadtführungen dürfen mit bis zu 20 Personen durchgeführt werden, wenn die Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist. Ein negativer Schnelltest ist auch dann nicht mehr nötig, wenn die Mindestabstände nicht eingehalten werden können.Touristische Busreisen dürfen mit negativem Schnelltest der Gäste auch ohne Kapazitätsbegrenzung oder Mindestabstand im Bus durchgeführt werden. Die Gäste müssen dann jedoch eine medizinische Maske tragen. Diese Regelung gilt nur, wenn alle Gäste aus einem Kreis mit der Inzidenzstufe 1 kommen. Fußball-EuropameisterschaftFür das Public Viewing der Fußball-EM gelten die Regeln der Coronaschutzverordnung zu Veranstaltungen bzw. zur Gastronomie.