9. Dezember 2024 / Allgemein

Adventsdeko ohne Ende oder was ist erlaubt?

Rechtliche Hinweise zur Weihnachtszeit

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Adventsdeko ohne Ende oder was ist erlaubt?

Rechtliche Hinweise zur Weihnachtszeit

Adventszeit ist Dekozeit – doch wie viel ist eigentlich erlaubt? Viele Mieter und Wohnungseigentümer schmücken in der Vorweihnachtszeit ihre Wohnungen und Häuser mit Lichterketten, Adventskränzen und Weihnachtsfiguren. Dabei ist allerdings Vorsicht geboten, damit die festliche Stimmung nicht in Streit mit Nachbarn oder rechtliche Probleme ausartet. Haus & Grund Warendorf e.V. gibt hilfreiche Tipps zur rechtssicheren Adventsdekoration.

„Adventsdekoration gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung“, erklärt Oliver Kock, Vorsitzender von Haus & Grund Warendorf. Eine Lichterkette am Fenster ist grundsätzlich erlaubt, solange sie Nachbarn nicht durch grelles Blinken oder starke Lichtstrahlen stört. Probleme könnten entstehen, wenn das Licht direkt in Nachbars Schlafzimmer scheint oder dessen Grundstück ausleuchtet.

Zudem sollten angesichts hoher Strompreise sparsame LEDs und Zeitschaltuhren genutzt werden, um die Beleuchtung auf sinnvolle Zeiten zu beschränken. So bleibt die Dekoration nicht nur freundlich für die Umwelt, sondern erfreut auch die Nachbarschaft.

Sicherheitsaspekte spielen eine wichtige Rolle: Auf Kerzen oder Teelichter in Fenstern oder Hausfluren sollte man besser verzichten. „Brennende Kerzen unbeaufsichtigt aufzustellen, birgt eine erhebliche Brandgefahr“, warnt Kock.

Der Kreativität sind bei der Adventsdeko kaum Grenzen gesetzt. Mieter und Eigentümer dürfen Wohnung, Fenster, Balkon, Garten oder Terrasse grundsätzlich nach ihren Wünschen gestalten. Auch Gemeinschaftsflächen wie das Treppenhaus dürfen mitgestaltet werden – solange Fluchtwege frei bleiben und Nachbarn nicht behindert oder gestört werden.

„Ein Adventskranz an der eigenen Wohnungstür ist kein Problem“, beruhigt Kock. Duftkerzen oder Zimtsprays im Hausflur hingegen sind nicht erlaubt, da sie als bestimmungswidrige Nutzung des Gemeinschaftseigentums gelten.

Im Außenbereich gelten strengere Regeln. Dekorationen müssen sicher befestigt sein, dürfen jedoch nicht die Fassade beschädigen. „Lebensgroße Weihnachtsfiguren, die an der Hauswand hochklettern sollen, erfordern Bohrungen und damit die Zustimmung des Vermieters“, erklärt Kock. Werden solche Dekorationen unsachgemäß befestigt und verursachen einen Schaden, haftet der Hauseigentümer.

Die Adventszeit ist eine Zeit des Lichts und der Freude – auch bei der Dekoration. Oliver Kock rät: „Mit einer Prise gesunden Menschenverstands und etwas Rücksichtnahme steht einer festlichen, friedlichen Vorweihnachtszeit nichts im Wege.“

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