19. Mai 2020 / Allgemein

Anpassung des Konzept zur Freibadöffnung

Update zur geplanten Öffnung des Bürgerbad Emsinsel

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Update zur geplanten Öffnung des Bürgerbad Emsinsel

Anpassung des Konzept zur Freibadöffnung

Aufgrund der am vergangenen Samstag, den 16.05.2020 durch das Land NRW veröffentlichten Hygiene und Infektionsschutzstandards zur CoronaSchVO NRW, die u. a. für Bäderbetriebe gilt, haben die Stadtwerke Warendorf ihr am Freitag bekannt gegebenes Konzept zur Freibadöffnung kurzfristig angepasst.

So kann ein Teil der Liegewiese sowie das Kinderbecken nun ebenfalls geöffnet und unter Auflagen von Badegästen genutzt werden. Eltern sind dabei verpflichtet ihre Kinder zu beaufsichtigen. Die Wasserrutschen hingeben bleiben weiter gesperrt. In dem Schwimmerbecken wird eine Bahn für schnellere Schwimmer eingerichtet, sodass Personen unterschiedlicher körperlicher Konstitution getrennt voneinander, möglichst ohne gegenseitige Behinderung schwimmen können.

Neben den Notumkleidekabinen auf der Liegewiese, werden Einzelumkleidekabinen zugänglich gemacht. Dabei gilt in geschlossenen Räumen - und nicht wie ursprünglich bekannt gegeben auf dem gesamten Freibadgelände - eine Mundschutzpflicht. In den Kabinen und den Sanitäranlagen ist nur Einzeleintritt gestattet.

Hintergrund: Die Stadtwerken Warendorf hatten am vergangenen Freitag, 15.05.2020 ein in Abstimmung mit der Stadt Warendorf erarbeitetes Konzept zur Freibaderöffnung bekannt gegeben. Da zu diesem Zeitpunkt noch keine bindenden Vorgaben durch die Landesregierung NRW für Bäderbetriebe herausgegeben wurde, hatte der Betreiber der lokalen Bäder ein verantwortungsvolles Vorgehen geplant. „Als Betreiber der öffentlichen Schwimmbäder in Warendorf, haben wir im Rahmen der Daseinsvorsorge einen öffentlichen Auftrag“ erklärt Urs Reitis, Geschäftsführer der Stadtwerke Warendorf. Das Freibad in Warendorf nun unter diesen Auflagen zu öffnen, ist ein Spagat zwischen den verschiedenen Nutzergruppen, das sei allen Beteiligten bewusst. Dennoch habe man ein Konzept entwickelt, das im Wesentlichen den nun herausgegebenen Richtlinien folgt. Eine weitere Lockerung sei denkbar, sofern die Politik dies durch entsprechende Vorgaben ermögliche, sagt Urs Reitis. 

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