18. Oktober 2023 / Allgemein

Autofahren mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen möglich

Verkehrswacht im Kreis Warendorf

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Autofahren mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen möglich

Verkehrswacht im Kreis Warendorf

„Hochinteressant, informativ und aktuell“, so beschrieb ein Teilnehmer die Informationsveranstaltung der Verkehrswacht im Kreis Warendorf zum Thema „Autofahren mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen“. Frank Vieten von der Fahrschule Fun Drive, Hamm/Sendenhorst hat sich auf diesem Gebiet spezialisiert und verstand es, die Zuhörer praxisnah zu informieren.

„Nach der Fahrerlaubnisverordnung ist grundsätzlich jedermann zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen“, machte er gleich zu Beginn Veranstaltung deutlich. „Hat jemand von Geburt an körperliche oder kognitive Einschränkungen muss aber zunächst gutachterlich geprüft werden, wie er die Fahrerlaubnis erreichen und ein Fahrzeug sicher fahren kann“, beschreibt Vieten die Situation. Anschließend gelte es einen Kostenträger zu finden, der die besondere Fahrausbildung und Fahrzeugausstattung finanziere. Hier würden die zuständigen Integrationseinrichtungen in aller Regel gut unterstützen. Nach einer Fahrprobe beginne dann die eigentliche Fahrausbildung.

„Bei Erwachsenen können Einschränkungen aufgrund Alter, Krankheit oder Unfälle eintreten“, stellte der Fachmann fest. Hier bestehe gegenüber den jungen Fahrern eine andere Ausgangssituation, weil der Erwachsene in der Regel bereits eine Fahrerlaubnis habe. „Für diese greifen aber die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, wonach sich jeder eigenverantwortlich so verhalten muss, dass andere sinngemäß nicht beeinträchtigt werden. Dabei können hohe Strafen drohen, wenn jemand am Straßenverkehr teilnimmt, obwohl er oder das Fahrzeug nicht fahrtüchtig ist“.

Hier gelte es deshalb, von sich aus die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um ein Auto steuern zu dürfen. Dazu könne eine besondere theoretische Begleitung durch die Fahrschule, aber auch eine besondere Fahrzeugausstattung gehören. Bei gesundheitlichen Einschränkungen auf Grund Unfall oder Erkrankung beständen Möglichkeiten, dass Dritte Kosten übernehmen.

An seinem eigenem Spezialfahrzeug konnte Vieten nach dem Vortrag anschaulich darstellen, welche vielfältigen technischen Einbauten und Ausstattungen möglich sind, um ein Fahrzeug auch bei besonderen Behinderungen sicher führen zu können. So können beispielsweise viele Funktionen durch das Sprachassistenzsystem bedient werden.

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