B 64n: Bund hält an Ausbauplänen fest – Kommunen bleiben skeptisch
Kreis Warendorf – Der geplante Ausbau der Bundesstraße 64 zwischen Münster und Rheda-Wiedenbrück sorgt weiterhin für Diskussionen. Während mehrere Kommunen – darunter Münster, Telgte, Beelen, Herzebrock-Clarholz und Warendorf – die Planungen ablehnen und alternative Lösungen ins Spiel gebracht haben, hält das Bundesverkehrsministerium am Vorhaben fest.
In einem Schreiben an die Bürgermeister der betroffenen Städte und Gemeinden betont das Ministerium die zentrale Bedeutung der B 51/B 64 als West-Ost-Achse. Sie verbinde die Autobahnen A 1 und A 2 sowie die Oberzentren Münster und Bielefeld und sei damit nicht nur für die Region, sondern auch für den Fernverkehr von großer Relevanz. Angesichts von Staus und Sicherheitsproblemen sei ein vierstreifiger Ausbau sowie der Bau von Ortsumgehungen im Bundesverkehrswegeplan 2016 als „vordringlicher Bedarf“ eingestuft.
Die von den Kommunen vorgeschlagene „Kombilösung“ für Warendorf und Freckenhorst habe das Land geprüft, heißt es in dem Antwortschreiben. Sie erfülle jedoch nicht die Anforderungen an Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit. Der Bund verstehe das Projekt nicht als „staatliche Zwangsmaßnahme“, sondern als Angebot an die Region, Verkehrsprobleme langfristig zu lösen.
Das Ministerium setzt auf das anstehende Planfeststellungsverfahren. Dieses biete allen Beteiligten – Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden und Gemeinden – die Möglichkeit, ihre Einwände vorzubringen. Am Ende entscheide eine unabhängige Behörde über die Zulässigkeit des Vorhabens. „Weitere Verzögerungen sind keine Lösung“, heißt es in dem Schreiben.
Die Bürgermeister hatten zuvor in einem gemeinsamen Brief an Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) die Planung kritisiert und eine Überprüfung gefordert. Sie befürchten eine Zerschneidung der Landschaft, negative Auswirkungen auf Natur und Klima sowie eine weitere Förderung des Durchgangsverkehrs, statt diesen einzudämmen.
Damit bleibt die B 64 ein Zankapfel zwischen Bund und Region – mit ungewissem Ausgang, bis das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen ist.
Foto: Straßen NRW













