18. August 2020 / Allgemein

Beantragung auch online möglich

Kommunalwahlen 2020 – Briefwahl beginnt

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Kommunalwahlen 2020 – Briefwahl beginnt

Beantragung auch online möglich

Everswinkel. Am 13.09.2020 finden die Kommunalwahlen in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr statt. In Everswinkel sind dazu 7.858 Wahlberechtigte (Stand: 10.08.2020) in das Wählerverzeichnis eingetragen worden. Die Wahlbenachrichtigungskarten werden ab dem 17. August allen Wahlberechtigten zugestellt. Auf den Wahlbenachrichtigungskarten ist neben persönlichen Angaben auch der Wahlraum ausgewiesen. Die Wahlbenachrichtigungskarte sollte bei der Wahl mitgebracht werden, unabhängig davon aber auch ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Wer wahlberechtigt ist und in den nächsten Tagen keine Wahlbenachrichtigungskarte erhält, sollte sich im Rathaus der Gemeinde Everswinkel beim Wahlamt, Raum 17 bei Herrn Rehfeld, Tel.: 02582/88-117 melden. 

Mit der Wahlbenachrichtigungskarte können alle Wahlberechtigten bis einschließlich Freitag,               11. September, 18.00 Uhr Briefwahl beantragen. Der Antrag muss bis zu diesem Zeitpunkt bei der Gemeinde Everswinkel im Rathaus, Am Magnusplatz 30, eingegangen sein. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ist ein entsprechender Antrag abgedruckt. Wichtig ist, dass der Antrag vollständig mit Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift ausgefüllt ist. Fehlen darf auch nicht die eigenhändige Unterschrift. Wahlscheinanträge, die dem Wahlamt auf dem Postweg zugeleitet werden, sollten unbedingt in einem ausreichend frankierten Umschlag zurückgeschickt werden. Wer für eine andere Person einen Wahlschein beantragt, muss durch schriftliche Vollmacht die Berechtigung nachweisen. Eine schriftliche Vollmacht ist auch erforderlich, wenn der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen an einen anderen als die wahlberechtigten Personen ausgehändigt werden sollen. Dabei muss die bevollmächtigte Person schriftlich versichern, dass sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. 

Wahlschein und Briefwahlunterlagen können auch mündlich (nicht aber telefonisch), durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder auch über das Internet online unter www.everswinkel.de. beantragt werden. 

Auch in diesen Fällen müssen die persönlichen Angaben vollständig angegeben werden. Alle, die ihre Briefwahlunterlagen persönlich bei der Gemeindeverwaltung abholen, haben Gelegenheit, gleich an Ort und Stelle zu wählen. Bitte bringen Sie auch dazu ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Denken Sie bitte daran, den nötigen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Darüber hinaus können Sie das Rathaus derzeit nur mit einem Mund-Nasen-Schutz betreten. 

Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Wahlunterlagen ganz bequem von zu Hause online unter www.everswinkel.de  zu beantragen. Aufgrund der bestehenden Hygiene- und Infektionsschutzmaßahmen wegen der Corona-Pandemie legt die Verwaltung allen Wählerinnen und Wählern das Online-Verfahren ganz besonders ans Herz!!

Wer durch Briefwahl wählt, sollte darauf achten, den Wahlbriefumschlag rechtzeitig an die Gemeinde Everswinkel zurückzusenden. Die Wahlbriefe können im Rathaus auch am Wahltag bis 16.00 Uhr persönlich abgegeben werden.

Das Wählerverzeichnis, in das alle Everswinkeler Wahlberechtigten eingetragen sind, hält die Gemeinde Everswinkel in der Zeit vom 24.08.2020 bis 28.08.2020 während der normalen Öffnungszeiten der Verwaltung im Rathaus (Zimmer 17) zur Einsichtnahme bereit. Es wird im automatisierten Verfahren geführt. Jede wahlberechtigte Person kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen kann man nur überprüfen, wenn man Tatsachen darlegen kann, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.

Bei der Gemeinde beantworten Ihnen Frau Peveling (02582/88-218, Raum 118) und Herr Rehfeld (02582/88-117, Raum 17) Fragen zur Kommunalwahl.

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