26. Oktober 2019 / Allgemein

Bebauungsplan Nr. 2.49 „Adlerstraße“

Hinweis zur vorzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit

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Bebauungsplan Nr. 2.49 „Adlerstraße“

Hinweis zur vorzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit 

Der Rat der Stadt Warendorf hat in seiner Sitzung am 19.09.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2.49 "Adlerstraße" beschlossen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird das Ziel verfolgt, eine vorhandene Bebauung im Übergangsbereich zweier rechtskräftiger Bebauungspläne (Bereich Adlerstraße/ Ecke Reichenbacher Straße) planungsrechtlich abzusichern. Hierzu wird für den genannten Bereich der Bebauungsplan Nr. 2.49 „Adlerstraße“ neu aufgestellt.  

Da die Planung als Maßnahme der Innenentwicklung gilt und aufgrund der Größe des Plangebietes, können die Vorschriften des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB angewandt werden. 

In diesem Zusammenhang möchte die Stadt Warendorf darauf hinweisen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger noch bis zum 22.11.2019 im Rahmen der vorzeitigen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen informieren können. 

Die vorzeitige Unterrichtung erfolgt bei der Stadtverwaltung Warendorf im Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung, Verwaltungsgebäude Freckenhorster Straße 43 (Altes Lehrerseminar), 48231 Warendorf, während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr), außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminabsprache. 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes kann ergänzend auch im Internet unter www.o-sp.de/warendorf  „Bebauungspläne im Verfahren“ eingesehen. 

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