1. November 2018 / Allgemein

Brameyer und Raiffeisen dürfen am Allerheiligenmarkt öffnen

Verwaltungsgericht Münster hat einen Vergleich angeboten

Brameyer und Raiffeisen dürfen am Allerheiligenmarkt öffnen

Brameyer und Raiffeisen dürfen am Allerheiligenmarkt öffnen

Verwaltungsgericht Münster hat einen Vergleich angeboten

Verwaltungsgericht Münster hat am Mittwoch Mittag einen Vergleich angeboten, den ver.di und die Stadt Sassenberg gerne angenommen haben. Damit dürfen die beiden Verkaufsstellen Möbel Brameyer und der Raiffeisen Markt an der Drosten und Düsbergstraße am Allerheiligenmarkt Sonntag den 04. November öffnen.

Den genauen Bereich innerhalb dessen die Öffnung erlaubt ist wird die Stadt Sassenberg am Freitag bekannt geben.

 

 

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