3. Januar 2022 / Allgemein

Das ändert sich für uns!

Neuerungen in diesem Jahr

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Das ändert sich für uns!

Neuerungen in diesem Jahr

Wir alle haben zum Jahreswechsel ganz persönliche Wünsche und Ziele, aber es gibt auch viele Neuerungen die auf uns zu kommen. Egal ob es der höhere Mindestlohn, das höhere Porto oder der Preisanstieg bei dem Benzin ist, über diese Neuigkeiten 2022 sollten Sie bescheid wissen.

Mehr Rente und höherer Mindestlohn

Das neue Jahr bringt Rentnern und Niedriglohnempfängern etwas mehr Geld ins Portemonnaie. Millionen Arbeitnehmern winkt ab Anfang Juli eine Erhöhung des Mindestlohns auf 10,45 Euro. Ruheständler können sich über höhere Renten (4,6 Prozent in den alten Bundesländern und 5,3 Prozent in den neuen Bundesländern) freuen.

Verbot von Plastiktüten

Ab dem 1. Januar dürfen an den Kassen im Supermarkt und anderen Läden keine Einkaufstüten aus Plastik mehr verkauft werden. Bei dem Verbot geht um die sogenannten leichten Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke zwischen 15 und 50 Mikrometer - das sind die Standard-Tüten, die man beim Einkaufen bekommt. Ausgenommen sind besonders stabile Mehrweg-Tüten sowie die dünnen Plastikbeutel, die man etwa am Obst- und Gemüsestand findet.

Briefe und Zigaretten werden teurer

Briefeschreiber müssen ebenfalls tiefer in die Tasche greifen. Die Post erhöht erneut das Porto. Für den Standardbrief sind künftig fünf Cent mehr fällig, also 85 Cent. Eine Postkarte kostet ab dem neuen Jahr sogar 70 anstatt wie bisher 60 Cent.

Und auch das Rauchen wird teurer. Wegen der Erhöhung der Tabaksteuer kostet eine Packung mit 20 Zigaretten ab Januar im Schnitt zehn Cent mehr. Ab dem 1. Juli wird die Steuer außerdem auf die Substanz für E-Zigaretten und wasserpfeifen-Tabak angerechnet.

Benzin und Diesel wird teurer

Auch 2022 steigt die CO2-Steuer, um den Klimaschutz attraktiver zu machen. Statt 25 Cent je Tonne ausgestoßenem Kohlendioxid sind dann 30 Cent fällig. Das wirkt sich unter anderem auf Kraftstoffpreise aus, allerdings nicht so stark wie Anfang 2021. Nach Berechnungen des ADAC dürften sich Benzin und Diesel durch den CO2-Preis nun ungefähr um je eineinhalb Cent pro Liter verteuern.

Um die steigenden Kosten etwas abzumildern, wurde die Entfernungs- bzw. Pendlerpauschale bei der Steuererklärung ab dem 21. Kilometer um fünf Cent erhöht – sie beträgt jetzt 35 Cent pro Kilometer. Geringverdienende Pendler, die keine Einkommenssteuer zahlen, erhalten eine Mobilitätsprämie von 5 ct/km ab dem 21. Kilometer.

Corona-Bonus

Noch bis zum 31. März können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern einen steuerfreien Corona-Bonus in Höhe von maximal 1.500 Euro auszahlen. Eine Voraussetzung ist unter anderem, dass das Geld der Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise dient und zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt wird.

So bekommen etwa eine Million Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Bundesländer bis spätestens März eine steuer- und abgabenfreie Corona-Sonderzahlung von 1.300 Euro. Azubis, Praktikantinnen und Praktikanten und studentische Beschäftigte in diesem Tätigkeitsbereich bekommen einen Corona-Bonus von 650 Euro. In Hessen wurde der Bonus separat ausgehandelt, hier bekommen Landesbeschäftigte 1.000 Euro.

Was Pflegekräfte angeht, ist derzeit ein Bonus von bis zu 3.000 Euro im Gespräch. Die Entscheidung der neuen Regierung zu Höhe und Auszahlungsdatum steht allerdings noch aus.

Längere Gewährleistung für gekaufte Produkte

Wer ein Produkt kauft, das sich später als mangelhaft herausstellt, hat ab dem 1. Januar 2022 unter Umständen – abhängig vom Datum des Kaufvertrags – bessere Karten. Möglich macht dies die Erweiterung des Gewährleistungsrechtes: Bisher wurde bei Fehlern oder Defekten innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf angenommen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag. Diese Frist wird nun auf 12 Monate ausgeweitet.

Erhöhung des Kinderzuschlags

Der Kinderzuschlag, eine Leistung zusätzlich zum Kindergeld für Familien mit geringem Einkommen, wird leicht erhöht. Er steigt von 205 Euro um 4 Euro auf bis zu 209 Euro pro Monat pro Kind. Das gilt nach Angaben des Familienministeriums allerdings nur, falls nicht kurzfristig eine Kindergelderhöhung zum 1. Januar beschlossen wird.

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