10. Februar 2026 / Allgemein

Der Straßenkarneval gilt als Höhepunkt der 5. Jahreszeit

Kreis und Kommunen zum Schutz der Jugend im Einsatz

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Kreis und Kommunen zum Schutz der Jugend im Einsatz

Während der Karnevalszeit feiern die Narren und Närrinnen ausgelassen. Besonders der Straßenkarneval gilt als Höhepunkt der 5. Jahreszeit.

Kinder und Jugendliche dabei vor den Gefahren von Alkohol zu schützen – das ist nicht nur eine Aufgabe der Eltern. Die Jugendämter der Städte Ahlen, Beckum und Oelde, das Kreisjugendamt, die Polizei, die Ordnungsämter und die Drogenberatungsstellen im Kreis nehmen diese Aufgabe ernst – besonders in der Karnevalszeit.

Für Landrat Dr. Olaf Gericke ist die enge Zusammenarbeit der Jugend- und Ordnungsämter im Kreis Warendorf zusammen mit dem Gesundheitsamt, der Polizei sowie der Sucht- und Drogenberatung die stabile Basis für den Jugendschutz. „Wir informieren, kontrollieren und helfen – zum Schutz unserer Kinder und Jugendlichen. Doch unsere Arbeit hört nach Aschermittwoch nicht auf. Präventionsarbeit ist bei uns das ganze Jahr angesagt“, so Dr. Gericke weiter.

Während des Jahrestreffens „Alkohol und Jugendschutz“ im November 2025 wurden die Zahlen der im vergangenen Jahr mit Alkoholvergiftung in die Krankhäuser eingelieferten jungen Menschen von der Fachstelle DROBS vorgestellt.
Die Zahlen zeigten unter anderem, dass Einlieferungen auf Grund von Alkoholintoxikationen überwiegend männliche Minderjährige betreffen. Die eingelieferten Kinder bis 14 Jahre waren hingegen fast alle weiblich. Die meisten Einlieferungen erfolgten aufgrund von Alkoholkonsum. Vereinzelt wurde in den Kliniken auch Mischkonsum verschiedener Substanzen verzeichnet.

Für die anstehenden Karnevalstage macht die aktuelle Kampagne „DU ENTSCHEIDEST“ auf alkoholbedingte Beeinträchtigungen und einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol aufmerksam. Die Plakate der Kampagne werden in der Karnevalszeit unter anderem in Bussen des ÖPNV im Kreis Warendorf ausgehangen.

Hintergrund: Laut § 9 des Jugendschutzgesetzes ist es Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren untersagt, Alkohol in der Öffentlichkeit zu konsumieren. Ab 16 Jahren dürfen sie Bier, Wein und Sekt und ab 18 Jahren auch Spirituosen trinken.

In diesem Jahr werden wieder verstärkt Kontrollen der Ordnungsämter und der Polizei in den Karnevalshochburgen stattfinden. Kinder und Jugendliche, die gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen, werden in die Jugendschutzstellen gebracht und dort von den Mitarbeitern der Jugendämter betreut. Dort müssen sie von ihren Eltern abgeholt werden.

Die Jugendschützer stehen wieder am Karnevalssamstag (14. Februar) in Ennigerloh und Telgte, am Sonntag (15. Februar) in Everswinkel und Sünninghausen sowie am Rosenmontag (16. Februar) in Ahlen, Beckum, Sendenhorst, Liesborn und Warendorf bereit.

Auch über die Karnevalszeit hinaus setzten die Jugendämter im Kreis Warendorf auf Präventionsarbeit. Gerade über die Präventionsangebote in den Schulen werden viele junge Menschen erreicht. 

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Die Jugendämter im Kreis, die Polizei, die Ordnungsämter und die Drogenberatungsstellen nehmen den Schutz von Kindern und Jugendlichen besonders zur Karnevalszeit sehr ernst. - Foto: Kreis Warendorf

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