2. Februar 2024 / Allgemein

„DU ENTSCHEIDEST“

Kreisweite Kampagne für verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol

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„DU ENTSCHEIDEST“

Kreisweite Kampagne für verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol / Aufklärung und Kontrollen zu Karneval

Der Straßenkarneval gilt als Höhepunkt der 5. Jahreszeit. Kinder und Jugendliche dabei vor den Gefahren von Alkohol zu schützen – das ist nicht nur eine Aufgabe der Eltern. Auch die Vertreterinnen und Vertreter der Jugendämter der Städte Ahlen, Beckum und Oelde, das Amt für Jugend und Bildung des Kreises, die Polizei, die Ordnungsämter sowie die Drogenberatungsstellen im Kreis nehmen diese Aufgabe ernst.

Mit der Kampagne „DU ENTSCHEIDEST“ machen die Jugendschützer auf alkoholbedingte Beeinträchtigungen und einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol aufmerksam. Die Plakate der Kampagne sind in der Karnevalszeit u.a. in Bussen des ÖPNV im Kreis Warendorf zu sehen.

Zudem werden wieder verstärkte Kontrollen der Ordnungsämter und der Polizei in den Karnevalshochburgen stattfinden: Die Jugendschützer stehen am Karnevalssamstag (10. Februar) in Ennigerloh, am Sonntag (11. Februar) in Everswinkel und Sünninghausen sowie am Rosenmontag (12. Februar) in Ahlen, Beckum, Sendenhorst, Liesborn und Warendorf bereit.

Kinder und Jugendliche, die gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen, werden in die Jugendschutzstellen gebracht und von den Mitarbeitern der Jugendämter betreut. Dort müssen sie von ihren Eltern abgeholt werden.

Landrat Dr. Olaf Gericke: „Karneval zu feiern ist wunderschön – wenn man den Alkohol und seine Wirkung einschätzen kann. Deshalb setzen wir auf Präventionsarbeit, sind aber auch an den Karnevalstagen mit Kontrollen vor Ort.“

Auch über die Karnevalszeit hinaus setzten die Jugendämter im Kreis Warendorf auf die Präventionsarbeit. Gerade über die Präventionsangebote in den Schulen werden viele junge Menschen erreicht. Im Rahmen eines regelmäßigen Austausches zwischen den Jugendämtern, den Kommunen, dem Gesundheitsamt und dem St. Franziskus-Hospital Ahlen wurden diese und weitere Maßnahmen miteinander abgestimmt.

Hintergrund:
Laut § 9 des Jugendschutzgesetzes ist es Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren untersagt, Alkohol in der Öffentlichkeit zu konsumieren. Ab 16 Jahren dürfen sie Bier, Wein und Sekt in der Öffentlichkeit und ab 18 Jahren auch Spirituosen trinken.

 

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