16. Oktober 2023 / Allgemein

Eigentümer und Mieter sollen Laub auf Bürgersteigen entfernen

Haus & Grund Warendorf informiert

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Eigentümer und Mieter sollen Laub auf Bürgersteigen entfernen 

Die ersten Herbststürme habe inzwischen kräftig Laub von den Bäumen gefegt. „Glatteis ohne Frost“ nennen Haftpflichtversicherer dieses Laub auf Bürgersteigen. Denn wie bei der winterlichen Räum- und Streupflicht besteht im Herbst die Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Gehsteige für Fußgänger gefahrlos zu begehen sind.

Im Regelfall – so Oliver Kock, Vorsitzender von Haus & Grund Warendorf e.V. - habe die Gemeinden die Pflicht zum Kehren der Bürgersteige auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke übertragen. 

„Die Eigentümer wiederum vereinbaren üblicherweise mit ihren Mietern, dass diese für „Sauberkeit auf dem Bürgersteig“ zu sorgen haben. Doch rein rechtlich bleibt zunächst der Vermieter verantwortlich dafür, dass vor seinem Haus alles mit rechten Dingen zugeht“ erläutert Kock. „Ein laubgeschädigter Passant kann sich also an den Vermieter halten, der wiederum auf den beauftragten Mieter zurückgreifen kann. Dabei muss allerdings der Vermieter bzw. Mieter nicht ständig fegen, d.h. jeden Tag „nachkehren“, wenn wieder Laub gefallen ist“.

In der aktuell gültigen Straßenreinigungssatzung der Stadt Warendorf heißt es dazu unter anderem: „Laub ist unverzüglich zu beseitigen, wenn es eine Gefährdung des Verkehrs darstellt.“

Doch wie kann man sich gegen Schadensersatzforderungen von Fußgängern, die sich verletzt haben, versichern? Die Privathaftpflichtversicherung – so Haus & Grund Warendorf - hilft Besitzern von selbst genutzten Wohnungen; für Besitzer von Mehrfamilienhäusern tritt deren Haus- und Grundeigentümer-Haftpflichtversicherung ein. Und der Mieter? Für ihn kann es wichtig sein, über eine Privat-Haftpflichtversicherung zu verfügen – für den Fall, dass er vom Vermieter (oder dessen Versicherung) schadensersatzpflichtig gemacht wird, weil er seiner – aus dem Mietvertrag resultierenden – Pflicht nicht nachgekommen ist, den Bürgersteig begehbar zu halten. 

Übrigens können Nachlässigkeiten bei der Straßenreinigung auch mit einem Bußgeld belegt werden, weil die Nichtbeachtung der Reinigungspflicht eine Ordnungswidrigkeit darstellen kann.

Allgemeine Infos über Haus & Grund Warendorf e.V.
siehe: www.hausundgrundwarendorf.de

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