30. März 2021 / Allgemein

Erkrankte Personen mit hohen Risiko können geimpft werden

Impfungen für chronisch Kranke möglich

Coronaimpfung,Coronatest,Test,Impfung,Kreis Warendorf,

Risiko-Erkrankte Personen können geimpft werden

Impfungen für chronisch Kranke möglich

Wer an einer chronischen Erkrankung leidet und für den deshalb ein hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht, hat nun die Möglichkeit, sich für einen Impftermin registrieren zu lassen.

Folgende Erkrankungen können momentan gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Coronavirus-Impfverordnung für eine Impfung berücksichtigt werden:

  • Trisomie 21 oder Behinderungen durch Conterganschädigung
  • Zustand nach Organtransplantation
  • Demenz
  • Schwere psychische Erkrankungen (z. B. Schizophrenie, bipolare Störungen, schwere Depression)
  • Geistige Behinderung
  • Behandlungsbedürftige Krebserkrankungen
  • Chronische Lungenerkrankungen (z. B. COPD, Mukoviszidose)
  • Neuromuskuläre Erkrankungen (z. B. Muskeldystrophie Typ Duchenne)
  • Schwerer Diabetes mellitus mit Komplikationen
  • Chronisches Leberleiden (z. B. Leberzirrhose, Morbus Wilson)
  • Chronisches Nierenleiden (z. B. Dialysepflichtige Niereninsuffizienz)
  • Adipositas Grad III (Body-Mass-Index > 40)
  • Sonstige Erkrankungen, durch die nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall einsehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Verlauf nach einer SARS-CoV-2-Infektion besteht

Eine Registrierung ist nur online auf der Sonderseite des Kreises Warendorf unter Punkt 3 (https://www.kreis-warendorf.de/impfung/impfmoeglichkeiten) möglich. Dieses Impfangebot kann nur in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Impfstoffkontingentes aufrecht gehalten werden. Es besteht also die Möglichkeit, dass trotz Registrierung kein Impftermin gebucht werden kann. Ebenso wird insgesamt mit erhöhten Wartezeiten zu rechnen sein.

Eine Buchung ist zunächst nur bis zum 05.04.2021 möglich. Ab dem 06.04.2021 kann eine Impfung ebenfalls bei den niedergelassenen Ärzten erfolgen.

Wer zu der oben aufgeführten Personengruppe gehört und einen Impftermin vereinbaren möchte, muss bei der Registrierung ein ärztliches Attest einreichen, aus dem hervorgeht, dass er auf Grund der Erkrankung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Coronavirus-Impfverordnung impfberechtigt ist.

Es sind ausdrücklich auch die Personen aufgerufen, die im Rahmen der Härtefallprüfung bisher eine Ablehnung erhalten haben und die o. g. Voraussetzungen erfüllen.

Die Liste der Erkrankungen befindet sich auf der Sonderseite, auf der sich Betroffene für einen Impftermin registrieren lassen können.

Meistgelesene Artikel

Rasender Autofahrer auf B 64 gestoppt
Allgemein

Extrem hohe Geschwindigkeitsüberschreitung führt zu drastischen Konsequenzen

weiterlesen...
Traditionelle Osterfeuer in Warendorf und Sassenberg
Allgemein

Gemeinschaftliches Zusammenkommen in gemütlicher Runde

weiterlesen...
„Einfach nur geil“
Allgemein

Rezeptfreies Konzert im Josephs-Hospital ein voller Erfolg

weiterlesen...

Neueste Artikel

Berichte: Mann schottischer Ex-Regierungschefin angeklagt
Aus aller Welt

Es geht um 660.000 Pfund Spendengelder, die verschwunden sind - und ausgerechnet der Ehemann der Ex-Regierungschefin Sturgeon steht unter Verdacht.

weiterlesen...
Messerangreifer verletzt zwei Grundschülerinnen im Elsass
Aus aller Welt

Schrecken in einem Ort bei Straßburg: Ein Angreifer verletzt zwei Grundschülerinnen mit einem Messer. Die Polizei nimmt den Mann fest, Hinweise auf eine Radikalisierung oder Terrorismus gibt es nicht.

weiterlesen...

Weitere Artikel derselben Kategorie

Markku Esterhues nimmt seinen Hut nach 14 Jahren
Allgemein

Gewerbeverein Sassenberg ohne 1. Vorsitzenden

weiterlesen...
Eröffnung des „FreiRaum“ am Torhäuschen
Allgemein

„Inklusion vor Ort“ bekommt eine zentrale Anlauf- und Vernetzungsstelle

weiterlesen...