29. August 2021 / Allgemein

Feldvogelinseln

Lebensraum im Acker

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Bild: Die Feldvogelinsel ist eine einjährige Schutzmaßnahme auf Ackerflächen, die durch das Land NRW finanziell gefördert wird. Die Beratung und fachliche Prüfung der Anträge erfolgt durch die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Warendorf.

Feldvogelinseln

Lebensraum im Acker

Als sich an diesem nassschwülen Morgen die Bündnispartner des Aktionsbündnisses für Artenvielfalt, bestehend aus der Kreisverwaltung Warendorf, dem WLV-Kreisverband Warendorf, der NABU-Naturschutzstation Münsterland sowie der Landwirtschaftskammer NRW – Kreisstelle Warendorf am Feldrand von Paul Afhüppes gepachtetem Maisacker treffen, hängen dunkle Regenwolken über ihren Köpfen. Aber der Landwirt aus Warendorf ist guter Dinge und führt die Gruppe zielstrebig über einen alten Kirchweg und zwischen zwei Ackerschlägen mit mannshohem Mais zu einem Schlag, der gänzlich anders aussieht als die umgebenden Felder.

Als die Gruppe aus dem Mais tritt, fliegen Feldlerchen auf und der Ruf eines Austernfischers ist zu hören. Die Feldvögel fühlen sich offensichtlich wohl auf der Fläche. Auch der Kiebitz war hier und hat seine Jungen erfolgreich großgezogen.

Die Feldvogelinsel ist eine einjährige Schutzmaßnahme auf Ackerflächen, die durch das Land NRW finanziell gefördert wird. Die Beratung und fachliche Prüfung der Anträge erfolgt durch die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Warendorf. Sie klärt, ob die Maßnahme fachlich sinnvoll ist. Dabei wird untersucht, ob vor Ort überhaupt schon Kiebitz, Großer Brachvogel, Austernfischer, Fasan, Feldlerche, Goldammer, Grauammer, Rebhuhn, Rohrweihe, Schafstelze, Wachtel, Wachtelkönig oder Wiesenpieper überhaupt brüten. Außerdem werden – um nur einen Aspekt zu nennen – die Abstände zu größeren Bäumen erfasst, da dort Greifvögel sitzen könnten, die eine Gefahr für die Gelege darstellen.

Die Laufzeit umfasst den Zeitraum zwischen März/April bis zur Ernte der Hauptfrucht. Die etwa 0,5 bis 1,0 ha große Teilfläche einer Sommerung dient dem Schutz von Feldvögeln, insbesondere der Art Kiebitz. Auf dieser Fläche ruht die Bearbeitung bis zur Ernte der umgebenden Hauptfrucht. Auch auf eine Düngung sowie die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln wird verzichtet. Voraussetzung ist das Vorkommen von mindestens drei Feldvogelarten. Die Überprüfung erfolgt durch die NABU Naturschutzstation Münsterland oder die Untere Naturschutzbehörde.

Landwirt Afhüppe ist begeistert: „Was sich auf dieser Fläche tat, übertraf unsere Erwartungen deutlich. Drei Kiebitz-Brutpaare haben auf dieser 0,5 ha großen Fläche etwa 10 Küken großziehen können. Aber auch Rehe, Feldhasen und Fasanenhennen mit Küken habe ich beobachtet sowie eine Vielzahl unterschiedlicher Vogel- und Insektenarten.“

Dr. Britta Linnemann (Geschäftsführerin der NABU-Naturschutzstation Münsterland) freut sich ebenso über den Erfolg dieser Maßnahmen und hebt die Bedeutung von Strukturvielfalt in der Agrarlandschaft hervor. Sie verweist darauf, dass Arten wie der Kiebitz genauso wie viele andere Wiesenvögel auch, von einem Strukturenmix profitieren, z.B. damit sich die noch flugunfähigen Küken vor Fressfeinden verstecken können. Besonders sinnvoll ist es, offene Bodenstellen und die sich selbst spontan entwickelnde Vegetation zuzulassen, da an die einheimischen Pflanzenarten die Insekten, von denen sich die Kiebitzküken ernähren, besonders gut angepasst sind. Idealerweise gibt es Bereiche, auf denen der Aufwuchs bis zum kommenden Jahr stehen bleiben kann, denn in solchen Strukturen überwintern zahlreiche Larven von Insekten.

Herr Afhüppe berichtet davon, wie er im Frühjahr nach der Beobachtung von Kiebitzen Kontakt zu Aline Förster von der NABU-Naturschutzstation Münsterland aufgenommen hat. Zusammen mit der Naturschutzstation wurde ein geeigneter Bereich auf der Ackerfläche identifiziert und ausgemessen.

Gut gefallen hat dem Praktiker Afhüppe, dass der Förderantrag direkt am Feldrand ausgefüllt werden konnte. „Ein geringer Aufwand bei der Beantragung ist für uns wichtig!“ betont er.

Wer im Frühjahr während der Feldbestellung Kiebitze, Feldlerchen oder Rebhühner beobachtet, kann Kontakt zur Kreisverwaltung aufnehmen. Tom Hofmann berät Sie gerne und unterstützt Sie bei dem Ausmessen sowie dem Beantragen der Feldvogelinsel! (Kontakt: tom.hofmann@kreis-warendorf.de Tel.: (0 25 81) 53 61 38

Informationen zum Förderprogramm “Feldvogelinsel im Acker“ erhalten Sie auf der Homepage des Kreises Warendorf: www.kreis-warendorf.de/unsere-themen/natur-und-artenschutz/kiebitzschutz

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