10. Juni 2020 / Allgemein

Ferienaktionstage 2020 finden statt

Onlinekatalog unter www.ferienaktionstage-warendorf.de

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Ferienaktionstage 2020 finden statt

Ein Programmheft für die Ferienaktionstage gibt es in diesem Jahr nicht, aber: die Ferienaktionstage finden statt! „Ich danke all den Vereinen und Initiativen in Warendorf, die sich trotz der besondenren Herausforderungen in diesem Jahr an den Warendorfer Ferienaktionstagen beteiligen“, betont Bürgermeister Axel Linke. „Hier zeigt sich noch einmal in besonderer Form, wie stark der Zusammenhalt in der Warendorfer Bevölkerung in dieser schwierigen Zeit ist.“

Den Eltern steht in diesem Jahr ausschließlich der Onlinekatalog zur Verfügung, um sich über die die Angebote während der Sommerferien zu informieren. Auf der Internetseite www.ferienaktionstage-warendorf.de sind alle Informationen zusammengestellt. Den meisten Eltern dürfte die Seite bereits bekannt sein, da auch in den vergangenen Jahren die Buchung der Angebote ausschließlich online möglich war.

Im Zeitraum vom 14. Juni bis zum 24. Juni können die Angebote nach erfolgreicher Registrierung in der gewohnten Form ausgewählt werden. „Da wir in diesem Jahr keine Möglichkeit anbieten können, um die Angebote bar zu bezahlen, müssen wir die Zuteilung zu den kostenpflichtigen Angeboten davon abhängig machen, dass die Eltern uns eine Lastschriftvollmacht erteilt haben“, weist Ansgar Westmark, Stadtjugendpfleger der Stadt Warendorf, auf eine weitere Besonderheit in diesem Jahr hin. Die Zuteilung zu den gewählten Angeboten erfolgt dann unmittelbar mit dem Start in die Ferien am 26. Juni, so dass sowohl die Eltern als auch die Veranstalter Planungssicherheit haben. 

Nichtsdestotrotz weisen die Organisatoren darauf hin, dass aufgrund der aktuellen Situation auch kurzfristige Absagen möglich sind. Die Eltern werden gebeten, sich tagesaktuell über die Durchführung der Veranstaltungen im Internet zu informieren. Grundsätzlich stehen alle Angebote der Ferienaktionstage unter dem Vorbehalt, dass die Durchführung weiterhin zulässig ist und dass die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.

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