21. Februar 2024 / Allgemein

Förderung solange noch „Geld im Topf“ ist

Förderung von PV-Anlagen durch die Gemeinde Everswinkel weiterhin möglich

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Förderung von PV-Anlagen durch die Gemeinde Everswinkel weiterhin möglich

Everswinkel. Die Antragstellung für einen Zuschuss im Rahmen des Photovoltaik-Förderprogramms der Gemeinde Everswinkel ist weiterhin möglich. 

Eigentümerinnen und Eigentümer aus Everswinkel haben die Möglichkeit, sich die Anschaffung einer PV-Anlage auf dem privaten Dach mit 500,00 € fördern zu lassen. Auch Stecker-PV-Anlagen, die zur Eigenversorgung beispielsweise an Balkonen angebracht werden können, sind weiterhin förderfähig. Die Anschaffung solcher Kleinanlagen fördert die Gemeinde  mit 100,00 €.

Die Antragstellung ist ganzjährig möglich, solange noch „Geld im Topf“ ist. Auf der Homepage unter www.everswinkel.de/de/klimaland können Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde einen Antrag auf die Förderung stellen. Weitere Details zu den Fördervoraussetzungen können der Förderrichtlinie entnommen werden, welche ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde zu finden ist. Die Förderrichtlinie gilt längstens bis zum 30.11.2024 oder bis alle zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind.

Der Förderaufruf wird ermöglicht durch Landesmittel aus der „Billigkeitsrichtlinie für kommunale Klimaschutzinvestitionen“, die der Gemeinde Everswinkel zugeteilt wurden.

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