23. September 2022 / Allgemein

Gemeinde Everswinkel unterstützt den Bau neuer PV-Anlagen

PV-Förderprogramm der Gemeinde Everswinkel

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Everswinkel unterstützt den Bau neuer PV-Anlagen

PV-Förderprogramm der Gemeinde

Die Gemeinde Everswinkel fördert ab Montag, den 26. September 2022, die Installation von neuen PV-Anlagen auf privaten Dächern. Eine Antragsstellung wird digital ab 10.00 Uhr unter www.everswinkel.de/de/klimaland möglich sein. Die Förderung knüpft an das Programm „1.000 Photovoltaikanlagen im Kreis Warendorf“ an und bezuschusst Eigentümerinnen und Eigentümer aus Alverskirchen und Everswinkel. Die Mittel stammen aus dem „Erlass zur Kompensation von Schäden in Folge ausgebliebener Investitionen in den Klimaschutz in den Kommunen durch die Corona-Pandemie“ des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Auszüge aus der Richtlinie, welche am 26. September veröffentlicht wird:

  • Die Fördersumme je postalischer Adresse beträgt 500,00 €. Insgesamt stehen 18.000,00 € zur Verfügung.
  • Die Summe aller Zuschussförderungen von Bund, Land, Kreis und Gemeinde für die PV-Anlage darf 100 % der Gesamtbaukosten dieser Anlage nicht übersteigen.
  • Ein Förderanspruch besteht ausschließlich für private Eigentümerinnen und Eigentümer für im Gemeindegebiet liegende private Gebäude.
  • Es muss sich um eine neu angeschaffte PV-Anlage mit einer Mindestleistung von 3 kWp handeln.
  • Mit der Maßnahme darf bis zur Erteilung des Bewilligungsbescheids nicht begonnen werden.
  • Die Installation der PV-Anlage muss zwingend durch einen Fachbetrieb erfolgen.
  • Die Bewilligung erfolgt chronologisch nach dem zeitlichen Eingang der vollständigen und korrekt eingereichten Anträge. Fügen Sie im digitalen Antragsformular folgende Unterlagen hinzu:
    • Eigentumsnachweis (Abgabenbescheid, Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Grundsteuerbescheid oder ähnliches).
    • Angebot eines Handwerksbetriebes für die zufördernde Maßnahme, aus dem die Leistung der geplanten PV-Anlage hervorgeht. Bei eigenständiger Montage entsprechend ein Angebot für die PV-Module sowie ein Angebot über den Anschluss der Anlage von einem Fachbetrieb.
  • Für den Verwendungsnachweis nutzen Sie bitte ebenfalls das digitale Formular spätestens neun Monate nach Erteilung des Bewilligungsbescheids. Folgende Unterlagen werden benötigt:
    • Endgültiger Kostennachweis in Formder Schlussrechnung des Handwerksbetriebes. Bei eigenständiger Montage entsprechend die Schlussrechnung für die PV-Module sowie eine Schlussrechnung für den Anschluss durch einen Fachbetrieb.
    • Auszug aus dem Marktstammdatenregister.
    • Foto der installierten Anlage, welches die Gemeinde für Öffentlichkeitsarbeit nutzen darf.
  • Ein Anspruch auf Gewährung der Förderung besteht nicht.

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