20. Februar 2025 / Allgemein

Haushaltssperre durch Stadtkämmerer erlassen

Haushalt 2025 mit Auflagen genehmigt

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Haushalt 2025 mit Auflagen genehmigt – Haushaltssperre durch Stadtkämmerer erlassen

Die am 19.12.2024 angezeigte Haushaltssatzung 2025 hat der Kreis Warendorf als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 13.02.2025 unter Auflagen genehmigt. Danach ist es nach wir vor möglich, dass die Stadt Warendorf die ihr übertragenen Pflichtaufgaben in vollem 

Umfang erfüllt. Vor dem Hintergrund der finanziellen Probleme im laufenden Etat ist allerdings ein besonderes Augenmerk auf die freiwilligen Leistungen und auf die Leistungsstandards zu legen. Für diesen Bereich ist durch den Ersten Beigeordneten und Stadtkämmerer Torsten Fischer in enger Abstimmung mit Bürgermeister Peter Horstmann eine sofortige Haushaltssperre erlassen worden.

Die hohen Verlustvorträge in allen Haushaltsjahren, die stark steigende Verschuldung und die Unsicherheit in Bezug zur Ausgleichsverpflichtung der Stadt Warendorf gegenüber der Kommunalen Versorgungskasse aufgrund der Insolvenz des Josephs-Hospitals Warendorf führen zu dieser kritischen finanzwirtschaftlichen Lage. 

Diese Entwicklungen waren bereits im vergangenen Jahr absehbar. Aus diesem Grunde wurden Ende 2024 Vorbereitungen getroffen, um das Controlling zu verbessern und die Finanzsteuerung zu optimieren. 

Gleichzeitig kommt dem initiierten Prozess der Haushaltskonsolidierung eine herausragende Bedeutung zu. 

Die jetzt erteilte Genehmigung ist für die Stadt Warendorf vor dem Hintergrund der anstehenden Investitionen in die städtische Infrastruktur und die Gebäude von besonderer Bedeutung, da derartige Maßnahmen erst mit der Genehmigung des Haushaltes auch beauftragt werden können. 

Die Verfügung des Kreises Warendorf zur Genehmigung der Haushaltssatzung 2025 wurde mit verschiedenen Auflagen versehen. Es besteht Einvernehmen, dass für die Risiken aus der Insolvenz des Josephs-Hospitals eine Rückstellung in einem wesentlichen Umfang im Jahresabschluss 2024 zu bilden ist. Deren Höhe ist auf Basis der Berechnungen der Versorgungskasse zu bestimmen. 

Flankierend wurde der Stadt Warendorf auferlegt, der Kommunalaufsicht regelmäßig einmal im Quartal zu den Fortschritten der Haushaltskonsolidierung zu berichten. 

Eine weitere Berichtspflicht betrifft die laufende Haushaltswirtschaft. Hier ist beginnend ab dem 15.03.2025 alle zwei Monate zu informieren. Diesem Bericht ist eine Übersicht zu den beauftragten Investitionsmaßnahmen beizufügen. 

Eine weitere Auflage betrifft die freiwilligen Leistungen. Neue Vereinbarungen dürfen durch die Stadt Warendorf in diesem Bereich im laufenden Jahr nicht eingegangen werden, sofern sich dadurch unmittelbare Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt ergeben. Eine Aufhebung dieser Auflage stellt der Kreis Warendorf für den Fall in Aussicht, dass sich die finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen im laufenden Jahr wesentlich verbessern sollten. 

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen hat der Erste Beigeordnete der Stadt Warendorf Torsten Fischer in enger Abstimmung mit Bürgermeister Peter Horstmann und dem Verwaltungsvorstand eine Haushaltssperre für den Ergebnisplan nach § 25 Abs. 2 KomHVO NRW verhängt. Diese gilt ab dem 20.02.2025.

Die Einschränkung der Budgetverfügbarkeit betrifft dabei nicht die pflichtigen Aufgaben, sondern den Bereich der freiwilligen Leistungen. Diese Steuerungsmaßnahme erscheint notwendig, um Fehlentwicklungen der Finanzwirtschaft effektiv entgegenwirken zu können. 

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