3. November 2019 / Allgemein

Hilfe für Laien bei der Pflegeversicherung

Große Resonanz auf Telefonaktion zu neuen Pflegeleistungen

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Große Resonanz auf Telefonaktion zu neuen Pflegeleistungen

Die Leistungen der Pflegeversicherung und auch die Abrechenbarkeit von Leistungen sind für Laien oft schwer zu verstehen. Hinzu kommt eine Gesetzesänderung, durch die auch bislang ehrenamtlich Helfende wie Nachbarn für ihren Einsatz von der Pflegekasse entlohnt werden können. Entsprechend groß war die Resonanz bei der Telefonaktion, die die die Pflege- und Wohnberatung des Kreises Warendorf in Kooperation mit dem Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz durchgeführt hat. Dabei liefen die Drähte heiß und ununterbrochen gaben drei Experten Auskunft. Auch nach Abschluss der offiziellen Aktion erhielten weitere Bürgerinnen und Bürger Auskünfte.

Viele Angehörige, Nachbarschaftshelferinnen und -helfer, aber auch hilfebedürftige Menschen selbst, nutzten die Möglichkeit ihre Fragen zu stellen. Gunnar Peeters (Leiter des Referates Pflege des Verbandes der Ersatzkassen NRW), Annette Wernke (Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz) und Beate Baldus (Pflege und Wohnberatung des Kreises) antworteten den Ratsuchenden. Dabei ging es insbesondere um die Voraussetzung zur Inanspruchnahme von zum Teil neuen Leistungen. So stehen Pflegebedürftigen, die zu Hause leben, monatlich 125 Euro als zusätzlicher Entlastungsbetrag zur Verfügung. Damit können Haushaltshilfen, eine Begleitung z.B. zum Arzt oder beim Einkaufen, eine häusliche Einzelbetreuung oder eine Betreuung in einer Gruppe finanziert werden. Viele Anrufer kannten diese Möglichkeit noch nicht und wurden darüber informiert.

Mehrere Anrufer berichteten zudem, dass es in manchen Regionen schwierig sei, zeitnah eine Haushaltshilfe oder Betreuungsperson zu engagieren. Bei der Suche ist die Pflege- und Wohnberatung des Kreises Warendorf gerne behilflich, Tel. 02581/535020, E-Mail pflege-wohnberatung@kreis-warendorf.de

Um als Nachbarschafts- und Einzelhelferin bzw. -helfer anerkannt zu werden, müssen folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

Teilnahme an einem kostenlosen Pflegekurs (der nächste Termin ist am 17./18.01.20 in Beckum. Weitere Kurstermine sind beim Regionalbüro (s.u.) zu erfragen. Anerkennung bei der Pflegekasse des Hilfebedürftigen Eine Person darf höchstens zwei Menschen unterstützen Helferinnen und Helfer dürfen nicht im 1. oder 2. Grad mit dem Pflegebedürftigen verwandt oder verschwägert sein und nicht im gleichen Haushalt leben Einzelhelferinnen und -helfer benötigen darüber hinaus ein einmaliges Beratungsgespräch mit dem Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz und eine Anmeldung bei der Minijobzentrale.
Auskünfte erteilt das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Münsterland, Wilhelmstraße 5, 59227 Ahlen, Ansprechpersonen sind Annette Wernke, Sonja Steinbock, Tel. 02382/ 940997-10; -12, E-Mail: info@demenz-service-muensterland.de, www.alter-pflege-demenz-nrw.de

Bild: Bei der Telefonaktion zum Thema Pflegeleistungen gaben Beate Baldus und Annette Wernke (r.) sowie Gunnar Peeters (nicht im Bild) zahlreichen Anrufern Auskunft.

Foto: Kreis Warendorf

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