26. September 2024 / Allgemein

IHK für einheitliche Grundsteuerhebesätze

Jaeckel befürchtet stärkere Belastung der Unternehmen

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IHK für einheitliche Grundsteuerhebesätze

Jaeckel befürchtet stärkere Belastung der Unternehmen

Münsterland/Warendorf - Die IHK Nord Westfalen ist gegen die Einführung unterschiedlicher Grundsteuerhebesätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien, wie sie derzeit auch in allen Städten und Gemeinden des Münsterlandes und der Emscher-Lippe-Region diskutiert werden.

IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Fritz Jaeckel geht davon aus, dass differenzierte Hebesätze zu einer höheren finanziellen Belastung für viele Unternehmen führen werden. „Angesichts der sehr ernsten wirtschaftlichen Lage, in der sich viele Unternehmen mittlerweile befinden, wäre eine weitere Erhöhung der Steuerlast das absolut falsche Signal“, betonte der IHK-Hauptgeschäftsführer. Insbesondere für Handel und Dienstleistungen in für Wohn- und gewerbliche Zwecke gemischt genutzten Innenstadtimmobilien könnte eine Anhebung des Hebesatzes zu einer deutlichen Mehrbelastung führen, schätzt Jaeckel. „Das würde allen Bemühungen, Ortszentren und den dortigen Handel zu stärken, zuwiderlaufen“, betont er. Auch aufgrund „einer nach wie vor ungeklärten Rechtslage“ rät Jaeckel den Kommunen, zumindest in den jetzt anstehenden Haushaltsbeschlüssen für das nächste Jahr einen einheitlichen Hebesatz für Wohn- und Gewerbeimmobilien festzulegen. Das könne auch dazu dienen, Erfahrungen mit dem neuen System zu sammeln.

Bei der vom Bundesverfassungsgericht angestoßenen Grundsteuerreform hatte der nordrhein-westfälische Landtag den Städten und Gemeinden die Möglichkeit gegeben, künftig unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nicht-Wohngrundstücke zu erheben. Dadurch sollten Wohngebäude nicht zu stark belastet werden. „Das darf und muss aber nicht dazu führen, dass die Unternehmen stärker belastet werden“, fordert Jaeckel. Denn insgesamt, so der IHK-Hauptgeschäftsführer, sollte das Ziel im Auge behalten werden, dass die Hebesätze so gestaltet werden, dass die Einnahmen jeder Kommune im Vergleich zur Zeit vor der Reform unverändert bleiben.

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