4. August 2021 / Allgemein

Jugend-Impfung wird fortgesetzt

Jugendliche ab dem 12. Lebensjahrsollen geimpft werden

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Jugend-Impfung wird fortgesetzt

Jugendliche ab dem 12. Lebensjahrsollen geimpft werden

Die Gesundheitsministerkonferenz hat am Montag beschlossen, dass Jugendliche ab dem 12. Lebensjahr geimpft werden sollen. Der Beschluss der Gesundheitsminister gibt die gültige und bereits praktizierte Erlasslage in Nordrhein-Westfalen wieder. Seit ungefähr zwei Wochen können die Impfzentren Impfangebote für alle Jugendlichen ab 12 Jahren einrichten. Der Kreis Warendorf setzt sein Impfangebot für Jugendliche ab 12 Jahren fort.

„Wir machen allen Jugendlichen, die sich gemeinsam mit ihren Eltern bewusst für eine Impfung entschieden haben, ein Impfangebot,“ erklärt Gesundheitsamtsleiterin Dr. Anna Arizzi Rusche. „Eine ausführliche Beratung durch einen Kinderarzt wird selbstverständlich gewährleistet und ist Bedingung für die Impfung“, so die Amtsleiterin, die langjährige Erfahrung in der Kinderheilkunde hat.

Die beiden Impftermine für Jugendliche am Mittwoch und Sonntag vergangener Woche sind sehr gut angenommen worden. Nun hat die Kreisverwaltung beschlossen, vorerst zwei weitere Termine am Mittwoch, 4. August und Samstag, 7. August jeweils von 14 bis 19 Uhr anzubieten.

Die Termine können wieder ohne Terminvereinbarung wahrgenommen werden. Wichtig ist, dass Einverständniserklärungen der beiden Erziehungsberechtigten vorliegen. Einen Vordruck finden Sie unter: https://www.kreis-warendorf.de/impfung/impfmoeglichkeiten

Das Impfangebot richtet sich nach den Empfehlungen der STIKO vorwiegend an die Kinder und Jugendliche, die aufgrund von Vorerkrankungen ein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19- Krankheitsverlauf aufweisen. Dies ist z.B. der Fall bei schweren Formen von Adipositas, Immunschwäche, Herzfehlern, chronischen Lungenerkrankungen, Diabetes sowie bei tumoralen Erkrankungen. Eine weitere Indikation zur Impfung von Kindern und Jugendlichen besteht, wenn sie im Umfeld von gefährdeten Personen leben, die nicht geimpft werden können, sowie für Jugendliche, die arbeitsbedingt ein erhöhtes Expositionsrisiko haben.

Die STIKO-Empfehlung ist dabei Grundlage des Handelns: Es muss zwingend eine ausführliche medizinische Beratung und Aufklärung der Kinder und Jugendlichen bzw. ihrer Sorgeberechtigen gemäß den STIKO-Empfehlungen durch eine Kinder- und Jugendärztin oder einen Kinder- und Jugendarzt im Impfzentrum erfolgen. Die Einwilligung zur Impfung hat durch alle sorgeberechtigen Personen zu erfolgen.

Auch wenn die STIKO bisher keine allgemeine Empfehlung zur Impfung der 12- bis 15-Jährigen gegeben hat, weist sie aber ausdrücklich darauf hin, dass auch Kinder und Jugendliche ohne Vorerkrankungen nach ärztlicher Aufklärung und individueller Risikoakzeptanz auf Wunsch eine Impfung erhalten können.

Am Mittwoch und Sonntag der vergangenen Woche nahmen insgesamt 614 Mädchen und Jungen das Angebot an und ließen sich mit dem Impfstoff von BioNTech impfen. Dieser Wirkstoff ist von der europäischen Arzneimittelbehörde EMA für Jugendliche ab 12 Jahren zugelassen. Für einen optimalen Schutz ist, wie bei Erwachsenen, die zweite Impfung sehr wichtig.

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