Kein böses Erwachen nach dem Immobilienkauf
Rechtsanwältin Elena Ladusch gibt Tipps aus der Praxis
Der Traum von den eigenen vier Wänden kann schnell zum Albtraum werden – zumindest dann, wenn sich nach dem Kauf plötzlich gravierende Mängel zeigen. Rechtsanwältin Elena Ladusch kennt solche Fälle aus ihrer täglichen Arbeit nur zu gut. „Viele Konflikte entstehen, weil Probleme vor dem Kauf nicht ausreichend geprüft oder offengelegt wurden“, sagt sie.
Ein zentraler Punkt ist die sogenannte Offenbarungspflicht. Verkäufer müssen bekannte, wesentliche Mängel ungefragt mitteilen. Dazu zählen etwa Feuchtigkeitsschäden, Schimmel oder bauliche Mängel. „Wer solche Probleme bewusst verschweigt, handelt arglistig – und kann sich später nicht auf Haftungsausschlüsse im Kaufvertrag berufen“, erklärt Ladusch. Für Käufer kann das weitreichende Folgen haben: Sie haben in solchen Fällen Anspruch auf Schadensersatz oder können unter Umständen sogar vom Kaufvertrag zurücktreten.
Doch auch Käufer stehen in der Verantwortung. „Eine Immobilie sollte vor dem Kauf immer gründlich geprüft werden – idealerweise mit fachkundiger Unterstützung“, rät die Anwältin. Denn: Offensichtliche Mängel lassen sich im Nachhinein meist nicht mehr geltend machen. Zudem enthalten viele Kaufverträge Gewährleistungsausschlüsse, die die Rechte der Käufer stark einschränken.
Aus ihrer Erfahrung empfiehlt Ladusch beiden Seiten vor allem eines: Sorgfalt. „Eine gute Dokumentation, offene Kommunikation und im Zweifel eine rechtliche Beratung vor Vertragsabschluss können viel Ärger ersparen.“ Gerade bei einer so großen Investition lohne es sich, frühzeitig genau hinzusehen.
Denn am Ende gilt: Wer gut vorbereitet in den Immobilienkauf geht, schützt sich am besten vor einem teuren Fehlkauf.













