27. Dezember 2018 / Allgemein

Keine Böller und Raketen in der Warendorfer Innenstadt zum Jahreswechsel

Böllerfreie Altstadt

Keine Böller und Raketen in der Warendorfer Innenstadt zum Jahreswechsel

Keine Böller und Raketen in der Warendorfer Innenstadt zum Jahreswechsel

Der Jahreswechsel 2019/2019 soll auch dieses Mal ohne die Verwendung von Raketen und Böllern in der historischen Altstadt über die Bühne gehen. Das Sachgebiet Sicherheit und Ordnung der Stadt Warendorf weist hierauf wieder frühzeitig hin.
 
Die Regelung des § 23 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) besteht weiterhin. Nach dessen Wortlaut  ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten. Hierzu gehören insbesondere die historische Warendorfer Altstadt mit ihren Gassen und der Marktplatz.
 
Auch in diesem Jahr appelliert die Stadt Warendorf an Ihre Bürgerinnen und Bürger sowie ihre Gäste, dieses Verbot einzuhalten. In der zurückliegenden Zeit wurde hierzu sehr viel positive Resonanz an die Stadt herangetragen. „ Ein toller, unbeschwerter und vor allen Dingen sicherer und unbeschwerter Jahreswechsel für jedermann steht hierbei im Vordergrund“, so Holger Niemeyer, Sachgebietsleiter Sicherheit und Ordnung der Stadt Warendorf.
 
Hierbei setzt die Stadt Warendorf auf die bekannten Informationsmöglichkeiten. Neben den Informationen über die Medien werden wieder zeitnah die bekannten Hinweistafeln in der Altstadt und an den Eingängen zur Innenstadt aufgehängt. Ebenfalls wird das Karree mit den Bannern auf dem Marktplatz aufgebaut sein.
 
Es geht zum einen bei diesem Anliegen um die Sicherheit und gesundheitliche Unversehrtheit von Personen. Zum anderen aber auch um den Schutz und die Erhaltung unwiederbringlicher historischer Bausubstanz und Kulturgüter in dieser Stadt. Daher erfolgt diese jährliche Sensibilisierung für dieses wichtige Thema. Gleichzeitig handelt es sich um ein gesetzliches Verbot, was hiermit nachdrücklich in Erinnerung gebracht werden soll. Verstöße gegen das Feuerwerksverbot stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden können.

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