13. Mai 2021 / Allgemein

Keinen negativen Corona-Schnelltest beim Terminshopping

Bescheinigung für Genesene

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Bild: Am 3. Mai traten die Erleichterungen durch die Corona-Schutzverordnung in Kraft. Bereits vom 7. Mai an wurden die rund 10.000 von Corona genesenen Frauen und Männer im Kreis per E-Post-Brief angeschrieben

Keinen negativen Corona-Schnelltest beim Terminshopping

Bescheinigung für Genesene

Als das Land Nordrhein-Westfalen zu Beginn des Monats Erleichterungen für vollständig Geimpfte und Personen mit überwundener Corona-Infektion ankündigte, stand die Kreisverwaltung schon in den Startlöchern, um den rund 10.000 Genesenen im Kreis Warendorf proaktiv eine schriftliche Bescheinigung auszustellen.

Am 3. Mai traten die Erleichterungen durch die Corona-Schutzverordnung in Kraft. Bereits vom 7. Mai an wurden die rund 10.000 von Corona genesenen Frauen und Männer im Kreis per E-Post-Brief angeschrieben.

Wer offiziell als Genesen gilt, muss z. B. beim Terminshopping keinen negativen Corona-Schnelltest mehr vorlegen. Außerdem zählen genesene Personen im Rahmen der Kontaktbeschränkungen bei privaten Treffen nicht mehr als anwesende Personen mit. Sie können also zusätzlich zu der erlaubten Personenzahl dazu stoßen. Dies gilt für Personen, deren positiver PCR-Test mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt.

Der Kreis Warendorf hat sich dazu entschieden, allen genesenen Personen eine Bescheinigung zukommen zulassen, da eine genesene Person mit nur einer erhaltenen Schutzimpfung als vollständig immunisiert gelten kann.

Lukas van Stephaudt, der gemeinsam mit Lena Aufenvenne im Gesundheitsamt für die Organisation und den Versand der Genesenenbescheinigungen verantwortlich war, erklärt, dass die Bescheinigung nur in Verbindung mit den Personalausweis gültig ist.

Darüber hinaus erklärt van Stephaudt: „Im Gesundheitsamt haben wir zusammen mit unserem IT-Amt auch schon die Grundlagen geschaffen, damit wir sofort tätig werden können, wenn Bund und Land eventuell eine Möglichkeit des digitalen Nachweises schaffen.“

Fragen rund um die Genesenbescheinigung können an die E-Mail-Adresse genesen@kreis-warendorf.de gerichtet werden.

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