19. April 2024 Betreuer vernetzen sich Betreuungsbehörde arrangiert Treffen zum gemeinsamen Austtausch
19. April 2024 AP-Pflegedienste informiert über das Thema Pflege Infovorträge auf der Gewerbeschau Warendorf 2024
19. April 2024 Entdecken Sie die Schönheit der Natur mit der "Fahrt ins Grüne" Radtouren der Stadt Warendorf
19. April 2024 Französisches Drama 'Divertimento´ im Klönkino Musikalisches Meisterwerk im Theater am Wall
19. April 2024 Naturnahes Wassersportvergnügen auf dem Emssee Stand-Up-Paddelkurse und Gruppenaktivitäten am Warendorfer Wassersportverein
19. April 2024 Großeinsatz an Wuppertaler Gymnasium nach Notruf Vor acht Wochen kam es in Wuppertal an einem Gymnasium zu einer Amoktat mit acht Verletzten. Jetzt gab es wieder einen Alarm an einer Schule. Die Abi-Prüfungen werden unterbrochen.
19. April 2024 WHO empfiehlt nach Vogelgrippe-Fund pasteurisierte Milch Nach der Entdeckung des Vogelgrippevirus in unpasteurisierter Milch in den USA taucht die Frage auf: wie sicher ist Milch? Die WHO empfiehlt pasteurisierte Produkte.
19. April 2024 Mehr Straftaten an Bahnhöfen registriert Im letzten Jahr sind laut der Polizeilichen Kriminalstatistik in Deutschland mehr Straftaten erfasst worden. Dies gilt auch für Delikte an Bahnhöfen.
19. April 2024 Polizei findet Waffenarsenal bei Hausdurchsuchung Bei einer Huasdurchsuchung hat die Polizei bei einem mutmaßlichen Drogendealer unter anderem ein Sturmgewehr, eine Maschinenpistole und andere Waffen gefunden - samt mehr als 10.000 Schuss Munition.
19. April 2024 Riesige Goldmünze in Hamburg ausgestellt Eine Riesen-Goldmünze wird für einen Tag in Hamburg gezeigt. Ihr Material ist 2,2 Millionen Euro wert. Aber auch ihr Gewicht ist beeindruckend.
19. April 2024 Nach Unwetter in Dubai weiter Störungen am Flughafen Nach den schwersten Regenfällen seit Jahrzehnten läuft der Flugverkehr am Airport in Dubai immer noch nicht wieder rund. Es kommt weiter zu Beeinträchtigungen.
19. Juni 2017 INKONTINENZ NICHT ALS TABU BEHANDELN Josephs-Hospital veranstaltet Patientenseminar im Rahmen der Welt-Kontinenz-Woche
5. April 2017 MEHR LEBENSQUALITÄT DANK PLASTISCHER CHIRURGIE Josephs-Hospital Warendorf bietet neue Leistungsschwerpunkte
8. Februar 2017 „MIT NOTFÄLLEN PROFESSIONELL UMGEHEN“ 5. Allgemeinchirurgisches Symposium im Josephs-Hospital Warendorf
25. Januar 2017 Die Konzentrationsfähigkeit mit Neurofeedback steigern Neurofeedback - Jetzt auch in Warendorf
19. Juni 2018 INKONTINENZ NICHT ALS SCHICKSAL HINNEHMEN Josephs-Hospital veranstaltet Patientenseminar
28. Februar 2018 Zukunft der ärztlichen Versorgung: Zweites Treffen mit Medizinstudierenden im Josephs-Hospital Warendorf
14. August 2018 Öffentliche Führung zum Heimatfest Mariä-Himmelfahrt Triumphbögen und Trompetenklänge
5. Dezember 2017 Tannenbaum für Sparkassenkunden jetzt bunter Kinder aus dem Teresa-Kindergarten wurden aktiv
13. September 2019 Training soll Jugendliche in sozialen Netzwerken besser schützen Dein WAF informiert
31. Mai 2019 Kreiswahlausschuss stellt Europawahlergebnis amtlich fest Die Zahl der gültigen Stimmen liegt danach bei 135.029 Stimmen
15. April 2018 1600 iFANs feiern Selig, Itchy und Co. Warendorfer iFAN-Musik-Festival ein voller Erfolg
11. April 2018 REVOLVERHELD treten bei WarendorfLIVE auf Freibad am Emssee wird am 7. September wieder zu
23. November 2016 Hellster Räumungsverkauf mit bis zu 90% Rabatt. Räumungsverkauf beim Bürocenter Darbe
9. März 2020 Generalversammlung des Bürgerschützen-Verein Freckenhorst e.V. Vorstandswahlen in Freckenhorst
14. Juni 2018 Warendorfer Kids nutzen Heimvorteil beim AC Warendorf Erfolgreiches Heimturnier für den AC Warendorf
2. November 2018 Genuss pur mit der Arenhövel Bäckerei auf dem Allerheiligenmarkt am 3.11. Dein WAF informiert
26. April 2018 Öffentliche Abendführung am Samstag „Pöbelhaftes Gezänk, Lärmen und Singen sind bei Strafe der Arretierung verboten“
19. Juli 2017 Von Not und Armut – unterwegs auf düsteren Pfaden Öffentliche Führung am Sonntag, den 23. Juli
6. November 2018 Anmeldungen für das Schuljahr 2019/2020 Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen.
16. Juli 2018 10.000 Euro Fördermittel aus dem Altstadtfonds Für bürgerschaftliche Projekte in der Warendorfer Altstadt
2. Mai 2018 Vereinbarungen sind unterschrieben Kooperationsverträge zwischen der Stadtbücherei und den Warendorfer Schulen
18. Oktober 2018 Theater am Wall zeigt Am Boden (Grounded) Wolfang-Borchert-Theater Münster zu Gast in Warendorf
24. Mai 2018 „Sturmaufwärts“ mit Leonard Ottolien im Theater am Wall Neue Konzertreihe „TaW in Concert“
Kreis setzt neue Quarantäneregeln des Landes um Mit der neuen Corona-Test-und-Quarantäne-Verordnung des Landes ergeben sich auch für den Kreis Warendorf deutliche Änderungen. Gesundheitsamtsleiterin Dr. Anna Arizzi Rusche: „Sehr viel weniger Menschen müssen sich ab sofort in Quarantäne begeben, wenn sie Kontakt zu einem Coronafall hatten. Auch wenn die Omikron-Variante deutlich ansteckender ist, beobachten wir mildere Krankheitsverläufe. Tausende Menschen in Quarantäne zu schicken, steht daher nicht mehr im Verhältnis zu den gesundheitlichen Risiken.“ Die Neuerungen im Überblick: Personen mit dem Verdacht einer Infektion Personen, die sich wegen Erkältungssymptomen oder einem positiven Coronaschnelltest einem PCR-Test unterzogen haben, sind verpflichtet, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Mit einem negativen PCR-Testergebnis endet die Quarantäne. Infizierte Personen Personen, bei denen eine Infektion mit dem Coronavirus festgestellt wurde, müssen sich unverzüglich in Quarantäne begeben. Die Quarantänedauer beträgt zehn Tage und endet automatisch ohne Test. Die Quarantäne dauert an, wenn und solange noch Symptome vorliegen. Personen, die seit 48 Stunden symptomfrei sind, können die Quarantäne vorzeitig nach sieben Tagen beenden, wenn sie über ein negatives Testergebnis eines PCR-Tests oder eines in einer Teststelle durchgeführten Coronaschnelltests oder einen PCR-Test mit einem CT-Wert über 30 verfügen, der frühestens am siebten Tag der Quarantäne vorgenommen wurde. Für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe ist zur Beendigung immer ein negativer PCR-Testnachweis oder der Nachweis eines PCR-Tests mit einem CT-Wert über 30 erforderlich. Ein Schnelltest reicht nicht aus. Das Testergebnis ist für mindestens einen Monat aufzubewahren und muss auf Verlangen der Behörde vorgezeigt werden können. Positiv Getestete müssen sofort alle Personen informieren, zu denen sie in den letzten zwei Tagen vor der Durchführung des Tests und bis zum Erhalt des Testergebnisses engen persönlichen Kontakt hatten. Die infizierten Personen erhalten zwar eine Ordnungsverfügung über die Quarantäne, jedoch genügt grundsätzlich der positive Testnachweis, insbesondere auch als Nachweis für den Arbeitgeber. Zum Ende der Quarantäne – auch bei einer Verkürzung - ergeht keine weitere behördliche Anordnung. Die Bescheinigung über den Nachweis der Genesung wird vom Gesundheitsamt passend zum Gültigkeitsbeginn (28 Tage nach PCR-Test) per Post zugesandt. Personen, die mit einer infizierten Person in einem Haushalt leben Personen, die mit einer positiv getesteten Person in einem Haushalt leben, müssen sich sofort nach Bekanntwerden des Testergebnisses ihres Haushaltsmitglieds in Quarantäne begeben. Ausnahmen gelten hierbei für vollständig immunisierte Personen, z.B. Geboosterte. Eine detaillierte Übersicht dazu ist auf der Homepage des Kreises einsehbar. Ohne Befreiung von der Quarantänepflicht gilt eine Quarantänedauer von zehn Tagen. Sie beginnt gleichzeitig mit dem Quarantänebeginn der infizierten Person und endet automatisch nach zehn Tagen. Bei einem negativen Testergebnis eines PCR-Tests oder eines in einer Teststelle durchgeführten Coronaschnelltests kann die Quarantäne nach sieben Tagen vorzeitig beendet werden. Der Test darf frühestens am siebten Tag durchgeführt werden. Für Schülerinnen und Schüler und Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, kann die Quarantäne bereits nach fünf Tagen beendet werden, wenn ein negatives Testergebnis eines PCR-Tests oder eines in einer Teststelle durchgeführten Coronaschnelltests vorliegt. Der Test darf frühestens am fünften Tag durchgeführt werden. Das Testergebnis ist für mindestens einen Monat aufzubewahren und muss auf Verlangen der Behörde vorgezeigt werden können. Treten innerhalb des Quarantänezeitraums Krankheitszeichen auf, die auf eine Corona-Infektion hindeuten, muss unverzüglich ein PCR-Test erfolgen. Haushaltsangehörige Kontaktpersonen erhalten keine Ordnungsverfügung über die Quarantäne. Zum Nachweis genügt der positive Testnachweis sowie ein Nachweis des (gemeinsamen) Wohnsitzes, z. B. durch eine Kopie der Ausweise. Zum Ende der Quarantäne – auch bei einer Verkürzung - ergeht keine weitere behördliche Anordnung. Personen, die Kontakt zu einer infizierten Person hatten und nicht mit ihr in einem Haushalt leben Personen, die von einer positiv getesteten Person über deren Testergebnis informiert wurden und keine Haushaltsangehörigen sind, wird empfohlen, sich auch für zehn Tage nach dem Kontakt bestmöglich abzusondern, engen Kontakt mit anderen haushaltsfremden Personen (insbesondere in Innenräumen und größeren Gruppen) zu vermeiden, möglichst im Homeoffice zu arbeiten und bei einem unvermeidbaren Kontakt mit anderen Personen die bekannten Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen (insbesondere das Tragen einer mindestens medizinischen Maske) strikt einzuhalten. Sie stehen jedoch nicht unter Quarantäne. Treten innerhalb der ersten zehn Tage nach Kontakt zu der positiv getesteten Person Krankheitszeichen auf, die auf eine Corona-Infektion hindeuten, sollte unverzüglich ein PCR-Test erfolgen. Bei besonderen Ereignissen (z. B. bei einem großen Ausbruch in vulnerablen Bereichen) kann das Gesundheitsamt im Einzelfall eine Quarantäne verhängen.