7. Januar 2021 / Allgemein

Die neuen Regelungen für den Unterricht in NRW

... vom 11. bis zum 31. Januar 2021

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:

  • Der Präsenzunterricht wird bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt.
  • In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit dem Start nach den Weihnachtsferien ab Montag, den 11. Januar 2021, für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt. Diese Regelung gilt auch für alle Abschlussklassen.
    Soweit die Umstellung auf Distanzunterricht weitere Vorbereitungszeit an den Schulen erforderlich macht, sind bis zu zwei Organisationstage möglich, so dass der Distanzunterricht spätestens ab dem 13. Januar 2021 stattfindet. Über die Notwendigkeit der Organisationstage entscheiden die Schulen vor Ort.Die Einrichtung des Distanzunterrichts erfolgt auf der Grundlage der Distanzlernverordnung, die die Landesregierung bereits im Sommer als bislang einziges Bundesland auf den Weg gebracht hat. Zudem wurden die Schulen bereits vor Monaten mit der Handreichung zum Distanzunterricht mit umfassenden pädagogisch-didaktischen Hinweisen ausgestattet. Weitere Unterstützung erhalten die Schulen durch die Sofortausstattungsprogramme der Landesregierung für digitale Endgeräte, die seit Juli 2020 zur Verfügung stehen.
    Durch die Aussetzung des Präsenzunterrichts wird eine Doppelbelastung von Lehrkräften vermieden. Sie können sich auf die Organisation des Distanzlernens konzentrieren.
  • Alle Schulen bieten ab Montag ein Betreuungsangebot für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in Förderschulen oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens, der eine besondere Betreuung erfordert, z.B. in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung, muss diese in Absprache mit den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten auch in höheren Altersstufen sichergestellt werden.Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regelhafter Unterricht statt. Für die Aufsicht kommt vor allem das sonstige schulische Personal in Betracht. Die Betreuungsangebote dienen dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzlernen im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Alle Eltern sind jedoch aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten.
  • Grundsätzlich werden bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten geschrieben. Ausnahmen gelten für in diesem Halbjahr noch zwingend zu schreibende Klausuren und durchzuführende Prüfungen in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2 und den Abschlussklassen der Berufskollegs. Sie können im Einzelfall unter Einhaltung der Hygienevorgaben der Corona-Betreuungsverordnung geschrieben werden. 

Abschließend erklärte Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer, dass sie schon bei der Vorstellung des Stufenplans vor der Weihnachtspause darauf hingewiesen habe, dass bei einer besonders kritischen Infektionslage die Landesregierung über noch weitergehende Einschränkungen zu entscheiden habe: „Dieser Fall ist nun eingetreten. Aber es ist mir ein wichtiges Anliegen, allen Schülerinnen, Schülern, Eltern und Großeltern klar zu sagen: Sollte es in den kommenden Wochen zu Lockerungen kommen, dann ist es für mich und die gesamte Landesregierung völlig klar, dass die Schulen von Anfang an dabei sind. Dafür habe ich in der KMK gekämpft und dafür werde ich mich weiter nachhaltig einsetzen.“

Presse-Briefing zur aktuellen Lage und zu weiteren Maßnahmen der Landesregierung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
 
Foto: Land NRW, 6. Januar 2021

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