26. März 2020 / Allgemein

Kita und Tagespflege

Kreis und Kommunen im Kreis WAF verzichten vorübergehend auf Elternbeiträge

Gute Nachrichten für Eltern von kleinen Kindern erbrachte eine Telefonkonferenz, die der Landrat heute mit der Bürgermeisterin und den Bürgermeistern aus dem Kreis abgehalten hat. Die Runde war sich einig, dass Eltern nur für die Zeiten bezahlen müssen, in denen auch eine Betreuung in Anspruch genommen wird. „Das ist jetzt in der Coronakrise ein Gebot der Fairness, zumal es für viele Familien finanzielle Engpässe geben könnte“, sagt Landrat Dr. Olaf Gericke nach dem Gespräch mit der Bürgermeisterrunde. Allein für das Kreisjugendamt verzichtet dadurch monatlich auf Elternbeiträge in Höhe von etwa 700.000 Euro.

Aufgrund der Corona-Krise sind die Kindertagesstätten und die Tagespflegestellen bekanntlich seit dem 16. März geschlossen. Es wird lediglich eine Notfallbetreuung für Kinder von Eltern angeboten, die die zentralen Funktionsbereiche des öffentlichen Lebens sicherstellen. Immer wieder wurde die Frage an die Jugendämter herangetragen, ob weiterhin Beiträge gezahlt werden müssen. Rein rechtlich ist die Sache klar: Die Beitragssatzungen der städtischen Jugendämter Ahlen, Beckum und Oelde sowie des Kreisjugendamtes sehen das so vor.

Für die Zahlungen bedeutet dies Folgendes:

  • Der Kreis Warendorf und die Städte mit eigenem Jugendamt verzichten ab April 2020 auf die Erhebung der Elternbeiträge für Kita und Tagespflege. Sollte sich die derzeitige Situation nicht verändern, gilt diese Regelung auch für die Folgemonate, in denen keine reguläre Betreuung stattfinden kann.
  • In den Fällen, in denen die Eltern eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden für April keine Beiträge mehr eingezogen. Eltern, die die Zahlung per Dauerauftrag an die Jugendämter überweisen, sollten diese sofort stoppen oder aussetzen. Den Eltern, die per Einzelüberweisung oder Dauerauftrag für April 2020 bereits ihre Beiträge gezahlt haben, erhalten diese zurück.
  • Die Beiträge für den Zeitraum vom 16. bis 31. März 2020 werden zu einem späteren Zeitpunkterstattet.

Vergleichbare Regelungen soll es auch für die Beiträge im Bereich der Offenen Ganztagsbetreuung an Grundschulen geben.

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