14. Juni 2020 / Allgemein

Kreishaus öffnet ab Montag teilweise

Publikumsverkehr muss sich an Regeln halten

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Kreishaus öffnet ab Montag teilweise wieder für den Publikumsverkehr

Ab Montag (15. Juni) öffnet der Kreis Warendorf seine Verwaltungsgebäude wieder schrittweise für den allgemeinen Publikumsverkehr. Einige der durch die Corona-Pandemie ausgelösten Sonderregelungen bleiben jedoch vorerst bestehen. Dazu gehören besonders publikumsintensive Bereiche. Deshalb können die Zulassungsstellen in Warendorf und Beckum, die Führerscheinstelle in Warendorf sowie die Ausländerbehörde in Ahlen bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminvereinbarung (s.u.) besucht werden. Auch für das Bauamt ist weiterhin eine Terminvereinbarung erforderlich. „Damit es jetzt in den Wartebereichen und auf den Fluren nicht zu eng wird, haben wir uns entschlossen, in den genannten Bereichen keine allgemeinen Sprechzeiten anzubieten“, erklärt Personaldezernentin Petra Schreier.

Termine in der Führerschein- und Zulassungsstelle sind zunächst weiterhin nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung über die Homepage des Kreises möglich: waf.de/zulassungsstelle bzw. waf.de/fuehrerscheinstelle - Sofern die Zahl der Neuinfektionen im Kreis Warendorf nicht stark ansteigt, werden die Führerscheinstelle und die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf ab dem 6. Juli wieder für spontane Besuche geöffnet – allerdings sind diese nur vormittags möglich. Zudem muss die Besucheranzahl reguliert und möglicherweise begrenzt werden. Nachmittags stehen die Führerschein- und Zulassungsstellen auch ab dem 6. Juli (28. Kalenderwoche) weiterhin nur Kunden zur Verfügung, die vorab online einen Termin vereinbart haben.

Die Ausländerbehörde des Kreises Warendorf in Ahlen kann vorerst weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. 02581/ 53-3249 oder per E-Mail an auslaenderamt@kreis-warendorf.de besucht werden. Weitere Infos unter waf.de/auslaenderamt

Da im Bauamt des Kreises im Rahmen von Bauberatungen immer auch Planunterlagen gemeinsam besprochen werden, ist es schwierig, den derzeit erforderlichen Abstand von 1,50 Meter einzuhalten werden. Deshalb sind persönliche Beratungen nach wie vor nur nach vorheriger Terminabstimmung möglich. Dazu können sich Bürgerinnen und Bürger weiterhin direkt an die ihnen bekannte Sachbearbeiterin oder ihren Sachbearbeiter wenden oder die zentralen Kontaktdaten des Kreisbauamtes nutzen: telefonische Auskunft: 02581/ 53-6363, E-Mail: auskunft.bauamt@kreis-warendorf.de Weitere Informationen unter waf.de/bauamt

Diese allgemeinen Besuchsregelungen gelten fürs Kreishaus und die anderen Verwaltungsgebäude des Kreises:

  • bei akuten Symptomen einer Atemwegserkrankung (Husten, Schnupfen, Fieber) darf die Dienststelle nicht betreten werden
  • Termine sind möglichst ohne Begleitung wahrzunehmen
  • beim Betreten des Hauses müssen die Hände desinfiziert werden
  • ein Mindestabstand von 1,50 Meter zu anderen Personen muss eingehalten werden
  • eine Mund- und Nasenbedeckung ist mitzuführen und bei Unterschreitung des Mindestabstands zu tragen
  • die Hygieneregeln des Robert Koch-Instituts (Nies- und Hustenetikette) sind zu beachten, insbesondere ist auf Händeschütteln zu verzichten
  • die Nutzung der Aufzüge ist auf zwei Personen beschränkt  (Kreis Warendorf)

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