Zweite Offenlage für das Gebiet „Östlich Everwordschule“
Stadt Warendorf stellt überarbeiteten Bebauungsplan in Freckenhorst vor
Warendorf/Freckenhorst – Die Stadt Warendorf startet die zweite erneute Offenlage des Bebauungsplans Nr. 3.36 „Östlich Everwordschule“ in Freckenhorst. Damit geht das städtebauliche Verfahren in eine weitere Runde – diesmal mit überarbeiteten Plänen zur Erschließung und Nutzung der Flächen östlich der Everwordschule.
Im Fokus steht die zukünftige Nutzung der heutigen Flächen von Sportplatz und Schwimmhalle. Vorgesehen ist, das Areal städtebaulich neu zu ordnen und einer gemeinwohlorientierten Nutzung zuzuführen. Geplant sind unter anderem der Neubau einer Kindertagesstätte, einer Rettungswache sowie Optionen für sportliche Nutzungen.
Bereits in vorherigen Beteiligungsphasen wurden zahlreiche Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern, Institutionen und Behörden eingereicht. Daraufhin beschloss der Stadtentwicklungsausschuss am 27. März 2025, die überarbeiteten Unterlagen erneut öffentlich auszulegen – diesmal in einer zweiten erneuten Veröffentlichung nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB).
Die Planunterlagen sind vom 31. März bis 30. April 2025 sowohl online unter www.o-sp.de/warendorf unter dem Menüpunkt „Bebauungspläne im Verfahren“ einsehbar, als auch vor Ort im Amt für Stadtplanung (Amt 61) im alten Lehrerseminar, Freckenhorster Straße 43, 1. OG. Dort besteht während der Öffnungszeiten die Möglichkeit zur Einsicht, Erläuterung und Erörterung.
Wer möchte, kann in diesem Zeitraum Anregungen und Stellungnahmen schriftlich oder per E-Mail zur Planung einreichen. Die Stadt Warendorf ruft ausdrücklich dazu auf, sich an dem Verfahren zu beteiligen.
Öffnungszeiten für die Einsichtnahme:
- Montag bis Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
- Freitag: 08:30 – 12:30 Uhr
Mit dem neuen Bebauungsplan möchte die Stadt Warendorf ein zukunftsorientiertes Konzept umsetzen, das auf die Bedürfnisse von Familien, Rettungsdiensten und sportlichen Aktivitäten gleichermaßen Rücksicht nimmt – ohne Wohnbebauung, wie es bereits als Grundsatzentscheidung getroffen wurde.













