Das Bundeskabinett hat sich nach Kritik aus der Praxis entschieden, die im Juli 2021 in Kraft getretenen strafrechtlichen Bestimmungen zur Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs an Kindern wieder zu ändern. Das Hauptziel des damals beschlossenen Gesetzes zur Bekämpfung von Verbreitung, Erwerb und Besitz sogenannter Kinderpornografie - die deutliche Strafverschärfung - wird durch die neuerliche Reform des entsprechenden Paragrafen des Strafgesetzbuches jedoch nach Auskunft des Bundesjustizministeriums nicht angetastet. In dem Gesetzentwurf, den das Kabinett nach Angaben aus Regierungskreisen am Mittwoch beschlossen hat, heißt es, die Verhältnismäßigkeit der derzeit geltenden Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe sei insbesondere dann fraglich, wenn jemand offensichtlich nicht aus einem eigenen sexuellen Interesse an solchen Darstellungen gehandelt habe, sondern um eine weitere Verbreitung oder eine Veröffentlichung solchen Materials zu beenden, zu verhindern oder aufzuklären. In dem Entwurf heißt es dazu wörtlich: «Besonders häufig sind solche Fälle bei Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrern älterer Kinder oder Jugendlicher aufgetreten, die kinderpornographisches Material bei diesen gefunden und an andere Eltern, Lehrerinnen oder Lehrer oder die Schulleitung weitergeleitet haben, um diese über den Missstand zu informieren.» Die Einstufung als Vergehen - statt als Verbrechen - sei außerdem dringend erforderlich, um auf den großen Anteil jugendlicher Täter und Täterinnen angemessen und mit der gebotenen Flexibilität eingehen zu können. Denn diese agierten in der Regel «aus einem für den jugendlichen Entwicklungsstand typischen Antrieb wie Unbedarftheit, Neugier, Abenteuerlust oder Imponierstreben». Als Verbrechen gelten Taten, die im Strafgesetzbuch mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis belegt sind. Mit dem Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder von 2021 wurden die entsprechenden Paragrafen im Gesetzbuch so geändert, dass das grundsätzlich auch im Bereich Kindesmissbrauch und Kinderpornografie gilt. Durch die Reform von 2021 haben Staatsanwaltschaften und Gericht keinen Spielraum mehr, um solche Strafverfahren einzustellen. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte die Änderung auch mit der Begründung angekündigt, sie sei notwendig, damit die Justiz Zeit und Ressourcen gewinne, um sich auf die Fälle der Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs zu konzentrieren, «um die es uns allen ja wirklich geht». Der Bund Deutscher Kriminalbeamter hatte kritisiert, die Zahl der erfassten jugendlichen Tatverdächtigen, die entsprechende Inhalte in Chatgruppen teilten, ohne sich der Konsequenzen ihres Handelns bewusst zu sein, steige an. Dies binde die ohnehin knappen Ressourcen bei den Strafverfolgungsbehörden. Für die Reform von 2021 hatte es damals im Bundestag große Unterstützung gegeben.Großer Anteil jugendlicher Täter und Täterinnen
Mehr Zeit und Ressourcen für die Justiz
Bildnachweis: © Arne Dedert/dpa
Copyright 2024, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten
Bilder von Kindesmissbrauch: Kabinett korrigiert Reform
Vor weniger als drei Jahren verschärfte eine Reform die Strafen für sexualisierte Gewalt gegen Kinder. Jetzt führen Erfahrungen aus der Praxis zu einer neuerlichen Änderung.
Meistgelesene Artikel
- 14. September 2026
50 Jahre „Antje & ich“ – eine Beelener Erfolgsgeschichte feiert Jubiläum
Eine Familie, ein starkes Team und ganz viel Gastfreundschaft: ‚Antje & ich‘ sagt nach 50 Jahren Danke
- 3. Oktober 2026
Um 17:17 Uhr fällt der Adler: Alexander Suermann-Plümpe ist neuer Kreisschützenkönig
Spannendes Königsschießen in Oelde – Neuer Kreisschützenkönig holt mit dem 201. Schuss den Adler von der Stange
Von der „Freckenhorster Olympiade“ über den großen Jubiläumsumzug bis zur Party: Zwei Tage lang feierte der Orchesterverein gemeinsam mit Freunden
Neueste Artikel
- 7. Oktober 2026
Auto kracht beim Überholen in Mopeds - vier Tote
Ein Autofahrer will mehrere Fahrzeuge überholen. Im Gegenverkehr kommen ihm mehrere Mopeds entgegen - drei Fahrer und eine Sozia der Kleinkrafträder überleben das Überholmanöver nicht.
- 7. Oktober 2026
Mörderin überlebt Hinrichtung: Details zu Gesundheitszustand
Mörderin Christa Pike ist laut ihren Anwälten wieder bei Bewusstsein, kann jedoch nur in begrenztem Umfang sprechen. Vor Gericht bereiten sie vor, eine weitere mögliche Hinrichtung anzufechten.
Weitere Artikel derselben Kategorie
- 7. Oktober 2026
Auto kracht beim Überholen in Mopeds - vier Tote
Ein Autofahrer will mehrere Fahrzeuge überholen. Im Gegenverkehr kommen ihm mehrere Mopeds entgegen - drei Fahrer und eine Sozia der Kleinkrafträder überleben das Überholmanöver nicht.
- 7. Oktober 2026
Mörderin überlebt Hinrichtung: Details zu Gesundheitszustand
Mörderin Christa Pike ist laut ihren Anwälten wieder bei Bewusstsein, kann jedoch nur in begrenztem Umfang sprechen. Vor Gericht bereiten sie vor, eine weitere mögliche Hinrichtung anzufechten.













