22. Februar 2024 / Aus aller Welt

Debatte um Höhe von Rundfunkbeitrag vor wichtigem Schritt

In den Bundesländern gibt es einen Streit, wie hoch der Rundfunkbeitrag sein sollte. Jetzt nennen unabhängige Experten eine wichtige Zahl. Was bedeutet das für die Bürger?

Experten geben ihre Empfehlung für die Rundfunkgebühren für die nächsten Jahre ab.

Von 18,36 Euro rauf auf 18,94 Euro? In den Bundesländern wird über die Höhe des Rundfunkbeitrags für ARD, ZDF und Deutschlandradio diskutiert. Am morgigen Freitag geben unabhängige Experten ihre Empfehlung für die nächsten Jahre ab. Was bedeutet das alles für die Bürger?

Wird sich sofort die Beitragshöhe ändern?

Nein. Die unabhängigen Experten der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) sprechen am Freitag eine Empfehlung aus, wie hoch der Rundfunkbeitrag ab 2025 sein sollte. Sie entscheiden aber nicht. Das liegt in der Hand der Bundesländer, die in einem Staatsvertrag die Höhe festlegen. Die aktuelle Beitragsperiode läuft noch bis Ende 2024. Der Rundfunkbeitrag, den Haushalte und Firmen zahlen, liegt momentan bei monatlich 18,36 Euro.

Welche Höhe wird die KEF empfehlen?

Freitagnachmittag wird sie spätestens offiziell bekannt sein, wenn die Experten ihren KEF-Bericht in Berlin an die Bundesländer übergeben. In einem vorläufigen Entwurf kamen die Experten auf 18,94 Euro, das wäre ein Anstieg um 58 Cent.

Die Bundesländer beauftragen per Staatsvertrag den öffentlich-rechtlichen Rundfunk - sie bestimmen also, was er für die Bevölkerung leisten oder welche Programme er anbieten soll. Dafür müssen die Häuser finanziell ausgestattet sein. Der wirtschaftliche Aufwand folgt dem Auftrag. Die KEF überprüft regelmäßig die Finanzpläne von ARD, ZDF und Deutschlandradio und achtet auf Sparsamkeit. Die Bundesländer müssen sich bei der Beitragshöhe eng an der Empfehlung der KEF-Experten orientieren. Dieses ausgefeilte Gesamtgefüge soll auch die verfassungsrechtlich geschützte Rundfunkfreiheit sichern.

Was passiert im nächsten Schritt?

Die Länder müssen sich auf eine Position einigen, sie können nur einstimmig die Höhe festlegen. Und hier sind wir beim Problem: Es gibt unterschiedliche Ansichten. Einige Ministerpräsidenten hatten bereits während der Berechnungsphase der KEF klargemacht, dass sie keine Erhöhung des Rundfunkbeitrags mittragen werden. Sie sehen dafür in der Bevölkerung nicht genug Rückhalt. Sie argumentieren auch, dass die Sender von ARD, ZDF und Deutschlandradio effizienter wirtschaften müssten. Und sie führen die Krise beim ARD-Sender RBB um Vorwürfe der Vetternwirtschaft an, die Vertrauen gekostet habe.

Es gibt dagegen andere Länder, die im Zweifel wohl eine mögliche Erhöhung mittragen würden. Und es kamen in der Debatte Stimmen auf, die davor warnten, das Thema Rundfunkbeitrag als Wahlkampfthema zu benutzen oder damit Populismus zu betreiben.

Wird sich der Beitrag am 1. Januar 2025 verändern?

Das ist unklar. Mehrere Szenarien sind denkbar. Wenn die Länder in diesem Jahr keine Entscheidung treffen, bleibt die Höhe erst einmal auf dem jetzigen Niveau. Es ist möglich, dass die Sender später vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Das hatten sie bereits beim vergangenen Mal vor Jahren gemacht - als sich das Land Sachsen-Anhalt gegen eine Erhöhung um 86 Cent von 17,50 Euro auf 18,36 Euro stemmte und das Plus damit vorübergehend blockierte. Die Richter setzten 18,36 Euro schließlich durch und wiesen das Bundesland in seine Schranken.

Was ist noch denkbar?

Es könnte eine Art Moratorium der Länder ins Spiel kommen, weil sie parallel an der Reform der Rundfunkhäuser arbeiten und die KEF ein Sondergutachten zu möglichen Einsparungen von Reformschritten erstellen soll. Die Länder könnten sich für eine Übergangszeit Luft verschaffen, bevor sie die Frage zur Beitragshöhe klären. Im Herbst wollen die Länder Reformvorschläge präsentieren. Es könnte zudem sein, dass Länder Druck auf die Sender aufbauen, nicht in Karlsruhe zu klagen. Die Sender halten sich in der aktuellen Debatte zurück und verweisen darauf, dass KEF und Länder am Zug seien.


Bildnachweis: © Nicolas Armer/dpa
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