Im Prozess gegen zwei Männer, die Gullydeckel auf die Autobahn 7 in Niedersachsen geworfen haben sollen, ist zum Auftakt die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden. Damit solle insbesondere ein dritter Angeklagter geschützt werden, dem Beihilfe vorgeworfen wird. Zuschauer und Medienvertreter könnten zudem einschüchternd wirken und die Aussagen der Angeklagten einschränken, ergänzte die Vorsitzende Richterin am Mittwoch am Landgericht in Hildesheim. Den drei Angeklagten zwischen 19 und 21 Jahren wird unter anderem versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft wirft zwei der Angeklagten vor, in den frühen Morgenstunden am 20. August 2022 jeweils eine Gully-Abdeckung von einer Brücke bei Hildesheim auf die A7 geworfen zu haben. Bei der laut Staatsanwaltschaft heimtückischen Tat sollen die beiden Männer tödliche Verletzungen billigend in Kauf genommen haben. Den Angaben nach wurden zwei Menschen schwer verletzt. Der dritte Angeklagte soll Vorbehalte gehabt haben, aber unter anderem beim Ausladen geholfen und so Beihilfe geleistet haben.
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Öffentlichkeit im Gullydeckel-Prozess ausgeschlossen
Am 20. August 2022 werden von einer Brücke zwei Gullydeckel auf die A7 geworfen, Menschen verletzt und Autos beschädigt. Drei Angeklagte stehen vor Gericht. Die Öffentlichkeit muss auf Informationen aber noch warten.
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