8. März 2022 / Aus aller Welt

Dreijährige zum Missbrauch angeboten - Haftstrafe für Vater

Im Juli 2021 kam er in Untersuchungshaft. Jetzt wurde im Prozess gegen einen 39-Jährigen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern ein Urteil gesprochen.

Vier Jahre Haft für den Angeklagten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Weil er seine drei Jahre alte Tochter im Internet zum Missbrauch angeboten und sich selbst an ihr vergangen hat, muss der Vater ins Gefängnis.

Das Landgericht Offenburg verurteilte den 39-Jährigen nach Angaben einer Sprecherin zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und des Herstellens kinderpornografischer Schriften. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Mann kann dagegen Rechtsmittel einlegen.

Nach früheren Angaben von Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt (LKA) Baden-Württemberg hatten die Ermittler im Juli 2021 einen Tipp bekommen, dass ein Kind über eine Plattform angeboten werde. Der Vater sei daraufhin in Untersuchungshaft gekommen.

Beweismittel wurden sichergestellt

Fahnder hätten seine Wohnung im Ortenaukreis durchsucht und dabei kinder- und jugendpornografische Dateien sowie weitere Beweismittel sichergestellt. Bei der Auswertung von Handys und Speichermedien hätten die Beamten Hinweise zu anderen potenziell pädosexuellen Personen gefunden. Daher übernahm das LKA den Angaben zufolge den Fall und leitete seither mehrere Verfahren ein.

Der Angeklagte hatte sich während des Prozesses vor der Jugendkammer im Wesentlichen geständig eingelassen und beteuert, dass es ihm leid tue, wie die Gerichtssprecherin mitteilte. Seine Verteidigerin habe beantragt, den Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren zur Bewährung zu verurteilen. Die Staatsanwaltschaft hingegen habe auf sechs Jahre und drei Monate plädiert. Dem habe sich die Nebenklägervertreterin angeschlossen.


Bildnachweis: © Patrick Seeger/dpa
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