Unmittelbar vor Beginn der ersten zwei Schadenersatzklagen nach dem spektakulären Sparkassen-Einbruch in Gelsenkirchen hat sich der Anwalt der beiden Kläger zuversichtlich geäußert. Er gehe davon aus, dass das Landgericht Essen zu einem gerechten Urteil in dem Verfahren kommen werde, sagte Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann vor dem Gerichtsgebäude kurz vor dem Start der Verhandlungen. Die Klägerseite gehe gut vorbereitet in den Prozessauftakt. «Meine Mandanten sind natürlich zuversichtlich, dass sie Erfolge haben werden», meinte Kuhlmann. Eine Kundin, die 83-jährige Rita M., verlangt als Schadenersatz 391.000 Euro. Bargeld in dieser Höhe habe sich in ihrem Schließfach befunden, das aufgebrochen worden sei. Sie fühle sich nicht besonders gut, sei sehr aufgeregt, aber: «Ich habe Hoffnung». Das verlorene Geld stamme aus dem Verkauf einer Eigentumswohnung, schilderte sie vor vielen Medienvertretern. Der zweite Kläger, Joachim Alfred Wagner (63), fordert knapp 49.000 Euro von der Bank. Ihm seien Schmuck, Erbstücke und seine Altersvorsorge in Gold gestohlen worden. Die Kläger werfen dem Geldinstitut gravierende Sicherheitsversäumnisse vor, ganz besonders für den Schließfachraum. Die Sparkasse weist das strikt zurück. Nach Weihnachten 2025 waren Unbekannte über eine Tiefgarage in einen Archivraum und von dort aus mit einem riesigen Spezialbohrer in den Tresorraum gelangt. Sie brachen fast alle rund 3.100 Schließfächer auf und verschwanden mit ihrer Beute. Der Gesamtschaden des Einbruchs, der bundesweit Aufsehen erregt hatte, könnte sich auf eine dreistellige Millionenhöhe belaufen.
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Kunden-Klagen nach Sparkassen-Einbruch: Anwalt optimistisch
Zwei Kunden fordern von der Sparkasse Schadenersatz nach dem Einbruch in der Bank in Gelsenkirchen. Ihr Anwalt zeigt sich kurz vor dem Start der ersten Zivilprozesse zuversichtlich.
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