Wer ein Zugticket kauft, muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) künftig wohl nicht mehr angeben, ob eine Anrede als «Herr» oder «Frau» erfolgen soll. Die Geschlechtsidentität des Kunden sei keine Information, die für den Erwerb eines Fahrscheins erforderlich ist, entschieden die Richter in Luxemburg. Hintergrund ist eine Klage aus Frankreich. Der Verband Mousse, der sich gegen sexuelle Diskriminierung einsetzt, beanstandete, dass die französische Bahn SNCF verpflichtend die Anrede abfragt. Das verstoße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Dieser Argumentation folgte der EuGH nun größtenteils: Nach dem Grundsatz der Datenminimierung dürfen nur die absolut notwendigen Daten erhoben werden. Ob jemand als Mann oder Frau angesprochen werden möchte, sei aber nicht unerlässlich für die Erfüllung des Vertrags. Das Eisenbahnunternehmen könnte sich nach Ansicht des EuGH auch für eine «allgemeine und inklusive Höflichkeitsformel» entscheiden, und damit weniger stark in den Datenschutz eingreifen. Außerdem werde den Kunden nicht mitgeteilt, warum diese Daten erhoben werden, also welches Interesse dahintersteckt. Nun muss ein französisches Gericht über den konkreten Fall entscheiden und dabei die Vorgaben des höchsten europäischen Gerichts berücksichtigen. Auch in Deutschland muss das EuGH-Urteil befolgt werden. Bei der Deutschen Bahn kann man im Online-Portal und der App schon jetzt eine «neutrale Anrede» auswählen.Nur absolut notwendige Daten dürfen erhoben werden
EuGH-Entscheidung auch in Deutschland gültig
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Gerichtshof: «Herr» oder «Frau» für Ticketkauf irrelevant
Kauft ein «Herr» oder eine «Frau» eine Fahrkarte? Das sollte keine Rolle spielen, findet der Europäische Gerichtshof - und könnte damit nun manche Unternehmen vor Herausforderungen stellen.
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