18. April 2024 Eröffnung des „FreiRaum“ am Torhäuschen „Inklusion vor Ort“ bekommt eine zentrale Anlauf- und Vernetzungsstelle
18. April 2024 Bereits 400 Anmeldungen für den Sassenberger Triathlon eingegangen Im August startet der 35. Sassenberger Triathlon
18. April 2024 Dorfflohmarkt in Milte am Sonntag, den 21. April Ca. 80 Verkaufsstände an 55 Standorten
18. April 2024 Beeindruckende 51 Jahre und neun Monate Dienstzeit Für Petra Linke beginnt der Ruhestand
18. April 2024 Bären verbreiten zunehmend Angst in der Slowakei Von Braunbären verletzte Wanderer und Pilzsucher sorgen in der Slowakei für Schlagzeilen. Ein Experte erklärt, warum sich solche Zwischenfälle häufen und wie man sich schützen kann.
18. April 2024 Schüsse an Schule: 15-Jähriger wegen Mordes vor Gericht Nach der tödlichen Attacke in einer Schule läuft nun der Prozess gegen den mutmaßlichen Schützen. Wegen des Jugendschutzes gelten strenge Regeln.
18. April 2024 Nach Regen in Dubai irreführender Fokus auf Wolkenimpfung Die Vereinigten Arabischen Emirate haben den heftigsten Regen seit Jahrzehnten erlebt. Gemutmaßt wird, das könnte die Folge von Cloud Seeding - künstlichem Regen - sein. Falsch, sagen Forscher.
18. April 2024 Ausweispflicht in Berliner Freibädern bleibt Aggressive und renitente junge Männer und Jugendliche machen es manchen Berliner Freibädern schwer. Die Politik will mit vielen Maßnahmen dagegen vorgehen. Die Wirksamkeit ist umstritten.
18. April 2024 Fast 140 Tote nach Unwettern in Südasien Ungewöhnlich heftige Regenfälle gehen aktuell über Pakistan, Afghanistan und dem Iran nieder. Dutzende Menschen sind ums Leben gekommen. Tausende Häuser wurden beschädigt.
18. April 2024 Leih-E-Tretroller aus Gelsenkirchen verbannt Zwei Verleiher der umstrittenen Elektro-Tretroller wollten Auflagen nicht erfüllen. Der Streit ging vor Gericht, Gelsenkirchens Verwaltung bekam recht - und hat nun Anfragen aus anderen Städten.
19. Juni 2017 INKONTINENZ NICHT ALS TABU BEHANDELN Josephs-Hospital veranstaltet Patientenseminar im Rahmen der Welt-Kontinenz-Woche
5. April 2017 MEHR LEBENSQUALITÄT DANK PLASTISCHER CHIRURGIE Josephs-Hospital Warendorf bietet neue Leistungsschwerpunkte
8. Februar 2017 „MIT NOTFÄLLEN PROFESSIONELL UMGEHEN“ 5. Allgemeinchirurgisches Symposium im Josephs-Hospital Warendorf
25. Januar 2017 Die Konzentrationsfähigkeit mit Neurofeedback steigern Neurofeedback - Jetzt auch in Warendorf
19. Juni 2018 INKONTINENZ NICHT ALS SCHICKSAL HINNEHMEN Josephs-Hospital veranstaltet Patientenseminar
28. Februar 2018 Zukunft der ärztlichen Versorgung: Zweites Treffen mit Medizinstudierenden im Josephs-Hospital Warendorf
14. August 2018 Öffentliche Führung zum Heimatfest Mariä-Himmelfahrt Triumphbögen und Trompetenklänge
5. Dezember 2017 Tannenbaum für Sparkassenkunden jetzt bunter Kinder aus dem Teresa-Kindergarten wurden aktiv
13. September 2019 Training soll Jugendliche in sozialen Netzwerken besser schützen Dein WAF informiert
31. Mai 2019 Kreiswahlausschuss stellt Europawahlergebnis amtlich fest Die Zahl der gültigen Stimmen liegt danach bei 135.029 Stimmen
15. April 2018 1600 iFANs feiern Selig, Itchy und Co. Warendorfer iFAN-Musik-Festival ein voller Erfolg
11. April 2018 REVOLVERHELD treten bei WarendorfLIVE auf Freibad am Emssee wird am 7. September wieder zu
23. November 2016 Hellster Räumungsverkauf mit bis zu 90% Rabatt. Räumungsverkauf beim Bürocenter Darbe
9. März 2020 Generalversammlung des Bürgerschützen-Verein Freckenhorst e.V. Vorstandswahlen in Freckenhorst
14. Juni 2018 Warendorfer Kids nutzen Heimvorteil beim AC Warendorf Erfolgreiches Heimturnier für den AC Warendorf
2. November 2018 Genuss pur mit der Arenhövel Bäckerei auf dem Allerheiligenmarkt am 3.11. Dein WAF informiert
26. April 2018 Öffentliche Abendführung am Samstag „Pöbelhaftes Gezänk, Lärmen und Singen sind bei Strafe der Arretierung verboten“
19. Juli 2017 Von Not und Armut – unterwegs auf düsteren Pfaden Öffentliche Führung am Sonntag, den 23. Juli
6. November 2018 Anmeldungen für das Schuljahr 2019/2020 Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen.
16. Juli 2018 10.000 Euro Fördermittel aus dem Altstadtfonds Für bürgerschaftliche Projekte in der Warendorfer Altstadt
2. Mai 2018 Vereinbarungen sind unterschrieben Kooperationsverträge zwischen der Stadtbücherei und den Warendorfer Schulen
18. Oktober 2018 Theater am Wall zeigt Am Boden (Grounded) Wolfang-Borchert-Theater Münster zu Gast in Warendorf
24. Mai 2018 „Sturmaufwärts“ mit Leonard Ottolien im Theater am Wall Neue Konzertreihe „TaW in Concert“
Eltern dürfen ihre kleinen Kinder auch in Zukunft nur in eine Kita geben, wenn diese gegen Masern geimpft oder immun sind. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte die vor rund zweieinhalb Jahren eingeführte Nachweispflicht und wies vier Klagen betroffener Familien ab. Die Grundrechtseingriffe seien nicht unerheblich, aber derzeit zumutbar, teilten die Karlsruher Richterinnen und Richter am Donnerstag mit. Die Entscheidung des Gesetzgebers, dass der Schutz besonders gefährdeter Menschen vorgeht, ist in ihren Augen gerechtfertigt. (Az. 1 BvR 469/20 u.a.)Seit 1. März 2020 dürfen Kitas und Tagesmütter keine Kinder ab einem Jahr mehr ungeprüft aufnehmen. Die Eltern müssen nachweisen, dass ihr Kind entweder geimpft ist oder schon die Masern hatte. Eltern bereits betreuter Kinder hatten bis 31. Juli 2022 Zeit, den Nachweis vorzulegen. Anderenfalls droht der Ausschluss oder ein Bußgeld.Damit sind Eltern zwar nicht gehindert, sich gegen die Impfung zu entscheiden, wie die Verfassungsrichter schreiben. Das sei aber mit Nachteilen verbunden. Allerdings verfolge der Gesetzgeber den «Schutz eines überragend gewichtigen Rechtsguts, der hier auch dringlich ist»: Es gehe darum, die vielen Menschen vor dem hochansteckenden Virus zu schützen, die selbst nicht geimpft werden können.Das sind vor allem Säuglinge, Schwangere und Kranke mit Immunschwäche. Experten gehen davon aus, dass sie durch die Immunität der Anderen mitgeschützt werden, wenn flächendeckend mindestens 95 Prozent der Bevölkerung geimpft sind. Das ist noch nicht erreicht.Verbesserte gesundheitliche Sicherheit durch ImpfungDie Richterinnen und Richter weisen auch darauf hin, dass gerade Kita-Kinder besonders oft Kontakt zu Schwangeren und Babys haben. Gleichzeitig sei ein echter Impfschaden «extrem unwahrscheinlich». «Die Gefahr für Ungeimpfte, an Masern zu erkranken, ist deutlich höher als das Risiko, einer auch nur vergleichsweise harmlosen Nebenwirkung der Impfung ausgesetzt zu sein», hieß es weiter. Die Impfung führe damit «zu einer erheblich verbesserten gesundheitlichen Sicherheit» auch des einzelnen betroffenen Kindes.Ungeimpfte Kinder seien auch nicht von «jeglicher frühkindlichen oder vorschulischen Förderung außerhalb der Familie» ausgeschlossen. So könnten sich privat mehrere gleichgesinnte Familien zusammentun.Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bezeichnete die Entscheidung als «gute Nachricht für Eltern und Kinder». «Eine Masernerkrankung ist lebensgefährlich – für die Erkrankten und ihr Umfeld», teilte der SPD-Politiker in Berlin mit. Es sei deshalb Aufgabe des Staates, Infektionen etwa in Kitas zu vermeiden.Auch der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte begrüßte die Entscheidung. «Alle anderen Maßnahmen für eine höhere Impfquote haben nicht gefruchtet», sagte Präsident Thomas Fischbach der «Rheinischen Post». Der Impfstoff sei sicher und seit Jahrzehnten erprobt.Keine harmlose KrankheitExperten warnen seit langem vor dem Trugschluss, die Masern seien nur eine harmlose Kinderkrankheit. Es kann zu Komplikationen kommen, und das Immunsystem bleibt für längere Zeit geschwächt. Eine seltene Spätfolge ist eine Gehirnentzündung, die fast immer tödlich endet.Die klagenden Eltern hatten auch beanstandet, dass man in Deutschland sein Kind gar nicht ausschließlicht gegen die Masern impfen lassen kann. Denn es gibt nur Kombi-Impfstoffe auch gegen Mumps, Röteln und teilweise Windpocken. Die Verfassungsrichter haben damit kein Problem: Auch diese Impfungen würden von der Ständigen Impfkommission (Stiko) empfohlen und seien «grundsätzlich kindeswohldienlich».Eine Beanstandung gab es nur im Detail. Im Infektionsschutzgesetz ist ganz allgemein von Impfstoffen die Rede, die auch Komponenten «gegen andere Krankheiten» enthalten. Kombinationen sind laut Beschluss aber nur - wie heute üblich - mit Mumps, Röteln und Windpocken erlaubt.Der Verein Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung (ÄFI), der die Klagen unterstützt hatte, reagierte enttäuscht. Das Gericht lasse zahlreiche Fragen unbeantwortet. «Das sogenannte "Masernschutzgesetz" missachtet das Kindeswohl auf eklatante Weise», erklärte der ärztliche Geschäftsführer und Sprecher, Alexander Konietzky. «Eltern, Ärztinnen und Ärzte werden praktisch gezwungen, Kinder in unseren Augen verfassungswidrigen Maßnahmen auszusetzen, von den medizinischen Folgen ganz zu schweigen.»Die Impfpflicht gilt auch in anderen Gemeinschaftseinrichtungen wie Flüchtlingsunterkünften und in der Schule. Hier wird wegen der Schulpflicht aber kein Kind ausgeschlossen. Es können nur Bußgelder bis 2500 Euro verhängt werden. Umfasst sind auch die Beschäftigten wie Lehrerinnen und Erzieher. Das Personal in Krankenhäusern oder Arztpraxen muss ebenfalls gegen die Masern geimpft oder immun sein.Zu diesen betroffenen Gruppen äußerte sich das Gericht nicht. Nach Auskunft einer Sprecherin ist derzeit noch eine einstellige Zahl an Verfahren mit Bezug zur Masern-Impfpflicht anhängig.Ausgenommen sind alle, die vor 1971 geboren sind. Bei den Älteren geht man davon aus, dass sie höchstwahrscheinlich sowieso einmal die Masern hatten. Denn die Impfung wird in der Bundesrepublik erst seit 1974 empfohlen. In der DDR war sie seit 1970 für Kinder Pflicht.Seit März gibt es in Deutschland außerdem eine Corona-Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal. Diese hatte das Verfassungsgericht noch im Frühjahr überprüft und ebenfalls gebilligt.Bildnachweis: © Marius Becker/dpaCopyright 2022, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten