28. März 2024 Kreis ermöglicht einfachere Trinkwasseruntersuchungen Die Kosten für die Bürgerinnen und Bürger werden erheblich senkt
28. März 2024 Öffnungszeiten im Hallenbad während der Osterferien Warendorfer Stadtwerke informieren über geänderte Öffnungszeiten
27. März 2024 Helfende Nachbarn-Pflegekurs war ein voller Erfolg Ein Gewinn für die Telgter Nachbarschaft: Erster Kurs für Nachbarschaftshelfer und -helferinnen
29. März 2024 Straßburg jagt Falschparker mit Scan-Autos Parken ist in der Elsass-Metropole mitunter richtig teuer. Nun wird die Kontrolle ausgeweitet. Ist der Einsatz von Scan-Autos ein Muster für Deutschland?
29. März 2024 Australien feiert Ostern mit Schildkröteneiern Kostbare Eiersammlung in Australien: Um zu verhindern, dass Füchse den Nachwuchs seltener Arten fressen, springen Tierschützer mit Brutkästen ein. Zu Ostern sind erste Baby-Schildkröten geschlüpft.
29. März 2024 Erneut Busunglück auf Autobahn: Mehr als 20 Verletzte in NRW Erst auf der A9, nun auf der A44: Zum zweiten Mal binnen weniger Tage kommt ein Reisebus von einer Autobahn ab und stürzt auf die Seite. Diesmal verunglückt eine Gruppe von Berufsschülern aus Warburg.
29. März 2024 Bus stürzt in Schlucht: 45 Tote bei Unglück in Südafrika Ein Fahrzeug stürzt von einer Brücke und geht in Flammen auf: Ein Busunglück in Limpopo reißt viele Menschen in den Tod.
28. März 2024 Solinger Brand: Keine Hinweise auf rassistisches Motiv Eine Familie ist bei einem Brand in Solingen ums Leben gekommen. Die Ermittler gehen von vorsätzlicher Brandstiftung aus. Anhaltspunkte auf ein rassistisches Motiv liegen laut Behörde nicht vor.
28. März 2024 Prager Krankenhaus führt irrtümlich Abtreibung durch In einem Krankenhaus in Prag ist es zu einer furchtbaren Verwechslung gekommen. Eine schwangere Frau ist zu einer Routinekontrolle gekommen - und bekam eine Abtreibung.
19. Juni 2017 INKONTINENZ NICHT ALS TABU BEHANDELN Josephs-Hospital veranstaltet Patientenseminar im Rahmen der Welt-Kontinenz-Woche
5. April 2017 MEHR LEBENSQUALITÄT DANK PLASTISCHER CHIRURGIE Josephs-Hospital Warendorf bietet neue Leistungsschwerpunkte
8. Februar 2017 „MIT NOTFÄLLEN PROFESSIONELL UMGEHEN“ 5. Allgemeinchirurgisches Symposium im Josephs-Hospital Warendorf
25. Januar 2017 Die Konzentrationsfähigkeit mit Neurofeedback steigern Neurofeedback - Jetzt auch in Warendorf
19. Juni 2018 INKONTINENZ NICHT ALS SCHICKSAL HINNEHMEN Josephs-Hospital veranstaltet Patientenseminar
28. Februar 2018 Zukunft der ärztlichen Versorgung: Zweites Treffen mit Medizinstudierenden im Josephs-Hospital Warendorf
14. August 2018 Öffentliche Führung zum Heimatfest Mariä-Himmelfahrt Triumphbögen und Trompetenklänge
5. Dezember 2017 Tannenbaum für Sparkassenkunden jetzt bunter Kinder aus dem Teresa-Kindergarten wurden aktiv
13. September 2019 Training soll Jugendliche in sozialen Netzwerken besser schützen Dein WAF informiert
31. Mai 2019 Kreiswahlausschuss stellt Europawahlergebnis amtlich fest Die Zahl der gültigen Stimmen liegt danach bei 135.029 Stimmen
15. April 2018 1600 iFANs feiern Selig, Itchy und Co. Warendorfer iFAN-Musik-Festival ein voller Erfolg
11. April 2018 REVOLVERHELD treten bei WarendorfLIVE auf Freibad am Emssee wird am 7. September wieder zu
23. November 2016 Hellster Räumungsverkauf mit bis zu 90% Rabatt. Räumungsverkauf beim Bürocenter Darbe
9. März 2020 Generalversammlung des Bürgerschützen-Verein Freckenhorst e.V. Vorstandswahlen in Freckenhorst
14. Juni 2018 Warendorfer Kids nutzen Heimvorteil beim AC Warendorf Erfolgreiches Heimturnier für den AC Warendorf
2. November 2018 Genuss pur mit der Arenhövel Bäckerei auf dem Allerheiligenmarkt am 3.11. Dein WAF informiert
26. April 2018 Öffentliche Abendführung am Samstag „Pöbelhaftes Gezänk, Lärmen und Singen sind bei Strafe der Arretierung verboten“
19. Juli 2017 Von Not und Armut – unterwegs auf düsteren Pfaden Öffentliche Führung am Sonntag, den 23. Juli
6. November 2018 Anmeldungen für das Schuljahr 2019/2020 Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen.
16. Juli 2018 10.000 Euro Fördermittel aus dem Altstadtfonds Für bürgerschaftliche Projekte in der Warendorfer Altstadt
2. Mai 2018 Vereinbarungen sind unterschrieben Kooperationsverträge zwischen der Stadtbücherei und den Warendorfer Schulen
18. Oktober 2018 Theater am Wall zeigt Am Boden (Grounded) Wolfang-Borchert-Theater Münster zu Gast in Warendorf
24. Mai 2018 „Sturmaufwärts“ mit Leonard Ottolien im Theater am Wall Neue Konzertreihe „TaW in Concert“
Es war die mörderische Tat eines Rechtsradikalen: Das Landgericht Bad Kreuznach hat einen Maskenverweigerer für den tödlichen Schuss auf einen Tankstellen-Mitarbeiter zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Eine verminderte Schuldfähigkeit sah die Schwurgerichtskammer trotz des erheblichen Alkoholkonsums des heute 50-Jährigen bei der Tat nicht. Das Gericht folgte damit der Argumentation der Staatsanwaltschaft.Aber anders als von Staatsanwaltschaft und Nebenklage gefordert, stellte das Landgericht am Dienstag keine besondere Schwere der Schuld fest. In diesem Fall wäre eine Haftentlassung des heute 50-Jährigen nach 15 Jahren im Gefängnis rechtlich zwar möglich gewesen, aber in der Praxis so gut wie ausgeschlossen.Viel Alkohol im BlutDie Verteidigung hatte den Tatvorwurf des Mordes zurückgewiesen. Die beiden Anwälte des Deutschen hatten auf Totschlag mit erheblich eingeschränkter Schuldfähigkeit des Angeklagten plädiert, der nach Schätzung eines Gutachters zum Zeitpunkt des Schusses rund zwei Promille Alkohol im Blut hatte. Die Tat am 18. September 2021 an einer Tankstelle im rheinland-pfälzischen Idar-Oberstein hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt.Nach Ansicht des Gerichts war die rechtsradikale Einstellung des 50-Jährigen und seine Feindschaft gegen den Staat das Hauptmotiv für die Tat. Den Kassierer habe er als Repräsentanten für den Staat und die in seiner Sicht völlig verfehlte Corona-Politik gesehen. Als der junge Mann ihm kein Bier verkaufen wollte, da er keine Maske trug, habe der 50-Jährige beschlossen, an ihm «ein Exempel zu statuieren», sagte die Vorsitzende Richterin Claudia Büch-Schmitz.Dem Angeklagten sei bewusst gewesen, dass seine Tat von Überwachungsvideos aufgezeichnet werde und er hinter Gittern landen würde, sagte sie weiter. Doch der 50-Jährige habe mit der Tat ein Zeichen des Widerstands gegen den Staat, die Corona-Politik und die Pandemiebeschränkungen setzen wollen. Getrieben von seinem Hass auf das politische System und die damalige Regierung habe er sein Opfer «mehr oder weniger zufällig» ausgewählt, da er nicht an die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel oder Gesundheitsminister Jens Spahn (beide CDU) herangekommen sei, sagte die Richterin unter Hinweis auf entsprechende Äußerungen des Schützen in seiner polizeilichen Vernehmung.Der Verurteilte habe eine «extreme Haltung» gegenüber Corona und pandemiebedingten Beschränkungen gezeigt, sagte die Richterin weiter. Für ihn sei Covid-19 nichts anderes als eine Grippe gewesen, und die Pandemie sei in seinen Augen von Politikern missbraucht worden, um die Freiheiten des Volkes einzuschränken. Die Pandemie habe dabei seine bereits vorhandene staatsfeindliche Gesinnung nur noch verstärkt. Der 50-Jährige habe schon vorher rechtsradikales Gedankengut vertreten und eine ausländerfeindliche und rassistische Einstellung gehabt. Er sei bereit gewesen, ein Menschenleben für seine politischen Motive zu opfern.Großes MedieninteresseOberstaatsanwältin Nicole Frohn zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. Es sei wichtig, dass das Gericht die Tat als Mord und nicht als Totschlag gewertet habe. Die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld sei eine Abwägungsfrage, in der das Gericht zu einer anderen Auffassung als die Anklage gekommen sei. Es werde geprüft, ob Revision gegen das Urteil eingelegt werden soll.In ihrem Plädoyer hatte Frohn erklärt, die Tat vor fast genau einem Jahr sei das erste Mal gewesen, dass es in Deutschland im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen zu tödlicher Gewalt gekommen sei. Das große Medieninteresse an dem Strafverfahren beweise, dass der Fall die Öffentlichkeit weiter bewege.Verteidiger Alexander Klein sagte, das Urteil entspreche dem Bild in der Öffentlichkeit von diesem Fall. Sein Mandant sei zwar erleichtert, dass keine besondere Schwere der Schuld festgestellt worden sei und das Urteil ihm damit eine Perspektive nach 15 Jahren lasse. Doch werde er prüfen, ob er Rechtsmittel einlegen werde, da in dem Richterspruch die psychische Verfassung des 50-Jährigen und die besonderen Tatumstände nicht hinreichend gewürdigt seien, sagte Klein. Besonders die Rolle des «Haus- und Hofsachverständigen» müsse nochmals hinterfragt werden.Keine erkennbare Gefühlsregung beim VerurteiltenDer Gutachter hatte erklärt, der Angeklagte sei trotz des Alkoholkonsums schuldfähig gewesen. Auch Anzeichen für eine krankhafte seelische Störung, den Verlust der Steuerungsfähigkeit oder eine Anpassungsstörung nach dem Suizid des Vaters sah er nicht. Das Gericht war dem gefolgt.Der 50-Jährige verfolgte das Urteil mit gesenktem Kopf ohne erkennbare Gefühlsregung. Die Mutter des Opfers, die als Nebenklägerin an dem Prozess teilnahm, hatte vor dem Verlesen des Urteils angesichts der vielen Kameras um sie herum geweint. Später gewann sie ihre Fassung teilweise zurück und stellte sich nach dem Ende des Prozesses sogar den Fragen wartender Journalisten.«Wir werden jetzt erstmal die ganzen Scherben, die in den letzten Monaten gefallen sind, zusammensuchen», sagte die Mutter des 20-Jährigen, die an vielen Verhandlungstagen persönlich erschienen war. Ob sie das Urteil als gerecht empfinde? «Ganz ehrlich: 15 Jahre für ein Menschenleben? Egal, wie das Urteil ausgegangen wäre, es hätte ja nichts daran geändert, was passiert ist und welcher Mensch verloren gegangen ist. Es bringt nie wieder mein Kind zurück.»Bildnachweis: © Thomas Frey/dpa - Pool/dpaCopyright 2022, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten