Schlagersängerin Melanie Müller akzeptiert ihre Verurteilung wegen Zeigens des Hitlergrußes nicht. Der Verteidiger der 36-Jährigen habe Rechtsmittel eingelegt, teilte das Amtsgericht Leipzig mit. Das Gericht hatte die frühere RTL-Dschungelkönigin vor einer Woche wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie Drogenbesitzes zu einer Gesamtgeldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 500 Euro, also 80.000 Euro, verurteilt. Laut Gericht hatte Müller bei einem Konzert im September 2022 mehrmals den Hitlergruß gezeigt. Zudem hatten Ermittler bei einer Durchsuchung von Müllers Wohnung 0,69 Gramm Kokaingemisch und eine Ecstasy-Tablette entdeckt. Bei dem Strafmaß war der Richter am Amtsgericht deutlich über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinausgegangen. Diese hatte 95 Tagessätze à 60 Euro gefordert - also 5.700 Euro. Die Verteidigung hatte auf einen Freispruch in beiden Anklagevorwürfen plädiert. Nach Zustellung des schriftlichen Urteils habe die Verteidigung einen Monat Zeit, das Rechtsmittel zu konkretisieren, betonte der Amtsgerichtssprecher. Bei einer Berufung überprüft das Landgericht das Urteil aus erster Instanz sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht. Daher führt die Berufung zu einer neuen Beweisaufnahme. Im Falle der Revision ist das Oberlandesgericht zuständig. Das Revisionsgericht prüft lediglich, ob das Urteil verfahrensrechtlich ordnungsgemäß zustande gekommen ist. Müller hatte in dem Prozess die Anklagevorwürfe über ihren Verteidiger zurückgewiesen. Bei der Handbewegung habe es sich um eine anheizende Geste für das Publikum gehandelt, hatte ihr Rechtsanwalt Adrian Stahl erklärt. Sie habe die Armbewegung schon bei vielen Konzerten gemacht, und zwar zu dem Schlachtruf: «Zicke Zacke, Zicke Zacke, hoi, hoi, hoi». Überdies habe seine Mandantin keine rechte Gesinnung und sei unpolitisch.Gericht: Müller hatte mehrmals den Hitlergruß gezeigt
Offen ob Berufung oder Revision
Schlagersängerin hatte Vorwürfe zurückgewiesen
Bildnachweis: © Jan Woitas/dpa
Copyright 2024, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten
Melanie Müller legt Rechtsmittel gegen ihr Urteil ein
Ballermann-Sängerin Melanie Müller hat nach Überzeugung des Amtsgerichts Leipzig auf einem Konzert den Hitlergruß gezeigt. Doch die 36-Jährige will ihre Verurteilung nicht akzeptieren.
Meistgelesene Artikel
- 14. September 2026
50 Jahre „Antje & ich“ – eine Beelener Erfolgsgeschichte feiert Jubiläum
Eine Familie, ein starkes Team und ganz viel Gastfreundschaft: ‚Antje & ich‘ sagt nach 50 Jahren Danke
- 3. Oktober 2026
Um 17:17 Uhr fällt der Adler: Alexander Suermann-Plümpe ist neuer Kreisschützenkönig
Spannendes Königsschießen in Oelde – Neuer Kreisschützenkönig holt mit dem 201. Schuss den Adler von der Stange
Von der „Freckenhorster Olympiade“ über den großen Jubiläumsumzug bis zur Party: Zwei Tage lang feierte der Orchesterverein gemeinsam mit Freunden
Neueste Artikel
- 8. Oktober 2026
Der Schaltsekunde steht das Aus bevor
Schaltsekunden gleichen Unterschiede zwischen der unregelmäßigen Erdrotation und unseren präzisen Atomuhren aus. 27 Mal wurde bisher eine eingefügt, zuletzt 2016 - es dürfte die letzte gewesen sein.
- 8. Oktober 2026
WWF: Tierbestände nehmen weiter stark ab
Weltweit sind Wildtiere unter Druck, ihre Bestände nehmen seit Jahrzehnten immer weiter ab. Verantwortlich ist dafür der Mensch - der aber auch etwas tun kann.
Weitere Artikel derselben Kategorie
- 8. Oktober 2026
Der Schaltsekunde steht das Aus bevor
Schaltsekunden gleichen Unterschiede zwischen der unregelmäßigen Erdrotation und unseren präzisen Atomuhren aus. 27 Mal wurde bisher eine eingefügt, zuletzt 2016 - es dürfte die letzte gewesen sein.
- 8. Oktober 2026
WWF: Tierbestände nehmen weiter stark ab
Weltweit sind Wildtiere unter Druck, ihre Bestände nehmen seit Jahrzehnten immer weiter ab. Verantwortlich ist dafür der Mensch - der aber auch etwas tun kann.













