28. März 2024 Kreis ermöglicht einfachere Trinkwasseruntersuchungen Die Kosten für die Bürgerinnen und Bürger werden erheblich senkt
28. März 2024 Öffnungszeiten im Hallenbad während der Osterferien Warendorfer Stadtwerke informieren über geänderte Öffnungszeiten
27. März 2024 Helfende Nachbarn-Pflegekurs war ein voller Erfolg Ein Gewinn für die Telgter Nachbarschaft: Erster Kurs für Nachbarschaftshelfer und -helferinnen
29. März 2024 Wolken und Saharastaub: Das Osterwetter wird wechselhaft Wolken, Sonne, Regen: Das Wetter an Ostern in Deutschland wird vor allem unbeständig. Der Wetterdienst erwartet allerdings «ungewöhnlich milde» Temperaturen.
29. März 2024 Erneut Busunglück auf Autobahn: Mehr als 20 Verletzte in NRW Erst auf der A9, nun auf der A44: Wieder kommt ein Reisebus von einer Autobahn ab und stürzt auf die Seite. Diesmal verunglückt eine Gruppe von Berufsschülern aus Warburg.
29. März 2024 Verdächtiger nach Brand wieder auf freiem Fuß Nach der mutmaßlichen Brandstiftung in einem Mehrfamilienhaus in Solingen sucht die Polizei weiter nach möglichen Tätern. Ein zunächst Verdächtiger konnte ein Alibi präsentieren.
29. März 2024 Mann bleibt Mann: Wie Sprache uns beeinflusst Gegnerinnen und Gegner des Genderns argumentieren oft, das generische Maskulinum meine alle Geschlechter. Das ist zwar theoretisch so, aber in unseren Köpfen ploppen trotzdem vor allem Männer auf.
29. März 2024 Großer Andrang auf dem Mount Everest erwartet Der Bergriese ist bei Abenteurern weiterhin sehr beliebt. Noch vor Beginn der diesjährigen Hauptsaison haben sich mehrere Hundert für den Aufstieg angemeldet. Liegt da an der drohenden Preiserhöhung?
29. März 2024 Erdbeben erschüttert Westgriechenland In Griechenland hat abermals die Erde gebebt. Gab es Opfer oder Schäden?
19. Juni 2017 INKONTINENZ NICHT ALS TABU BEHANDELN Josephs-Hospital veranstaltet Patientenseminar im Rahmen der Welt-Kontinenz-Woche
5. April 2017 MEHR LEBENSQUALITÄT DANK PLASTISCHER CHIRURGIE Josephs-Hospital Warendorf bietet neue Leistungsschwerpunkte
8. Februar 2017 „MIT NOTFÄLLEN PROFESSIONELL UMGEHEN“ 5. Allgemeinchirurgisches Symposium im Josephs-Hospital Warendorf
25. Januar 2017 Die Konzentrationsfähigkeit mit Neurofeedback steigern Neurofeedback - Jetzt auch in Warendorf
19. Juni 2018 INKONTINENZ NICHT ALS SCHICKSAL HINNEHMEN Josephs-Hospital veranstaltet Patientenseminar
28. Februar 2018 Zukunft der ärztlichen Versorgung: Zweites Treffen mit Medizinstudierenden im Josephs-Hospital Warendorf
14. August 2018 Öffentliche Führung zum Heimatfest Mariä-Himmelfahrt Triumphbögen und Trompetenklänge
5. Dezember 2017 Tannenbaum für Sparkassenkunden jetzt bunter Kinder aus dem Teresa-Kindergarten wurden aktiv
13. September 2019 Training soll Jugendliche in sozialen Netzwerken besser schützen Dein WAF informiert
31. Mai 2019 Kreiswahlausschuss stellt Europawahlergebnis amtlich fest Die Zahl der gültigen Stimmen liegt danach bei 135.029 Stimmen
15. April 2018 1600 iFANs feiern Selig, Itchy und Co. Warendorfer iFAN-Musik-Festival ein voller Erfolg
11. April 2018 REVOLVERHELD treten bei WarendorfLIVE auf Freibad am Emssee wird am 7. September wieder zu
23. November 2016 Hellster Räumungsverkauf mit bis zu 90% Rabatt. Räumungsverkauf beim Bürocenter Darbe
9. März 2020 Generalversammlung des Bürgerschützen-Verein Freckenhorst e.V. Vorstandswahlen in Freckenhorst
14. Juni 2018 Warendorfer Kids nutzen Heimvorteil beim AC Warendorf Erfolgreiches Heimturnier für den AC Warendorf
2. November 2018 Genuss pur mit der Arenhövel Bäckerei auf dem Allerheiligenmarkt am 3.11. Dein WAF informiert
26. April 2018 Öffentliche Abendführung am Samstag „Pöbelhaftes Gezänk, Lärmen und Singen sind bei Strafe der Arretierung verboten“
19. Juli 2017 Von Not und Armut – unterwegs auf düsteren Pfaden Öffentliche Führung am Sonntag, den 23. Juli
6. November 2018 Anmeldungen für das Schuljahr 2019/2020 Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen.
16. Juli 2018 10.000 Euro Fördermittel aus dem Altstadtfonds Für bürgerschaftliche Projekte in der Warendorfer Altstadt
2. Mai 2018 Vereinbarungen sind unterschrieben Kooperationsverträge zwischen der Stadtbücherei und den Warendorfer Schulen
18. Oktober 2018 Theater am Wall zeigt Am Boden (Grounded) Wolfang-Borchert-Theater Münster zu Gast in Warendorf
24. Mai 2018 „Sturmaufwärts“ mit Leonard Ottolien im Theater am Wall Neue Konzertreihe „TaW in Concert“
Überraschende Wendung im Mordfall Frederike: Es ist hochumstritten, dass mutmaßliche Schwerstverbrecher trotz Freispruchs neuerdings ein zweites Mal vor Gericht gestellt werden können - jetzt hat das Bundesverfassungsgericht die vorübergehende Freilassung eines Mordverdächtigen angeordnet.Die Karlsruher Richterinnen und Richter gaben einem Eilantrag des seit Monaten in Untersuchungshaft sitzenden Mannes teilweise statt, wie sie am Samstag mitteilten. Ob die Neuregelung verfassungskonform ist, sei offen und müsse erst geprüft werden. Deshalb kommt der Verdächtige im Mordfall Frederike unter Auflagen frei, bis über seine eigentliche Verfassungsbeschwerde entschieden ist. Eine Sprecherin des Landgerichts Verden sagte auf Anfrage, der Mann sei bereits am Freitag aus der U-Haft entlassen worden.1983 Freispruch mangels BeweisenDer Mann wird verdächtigt, die 17 Jahre alte Schülerin aus Hambühren bei Celle 1981 vergewaltigt und erstochen zu haben. 1983 war er mangels Beweisen freigesprochen worden. Nach einer neueren Untersuchung von DNA-Spuren könnte er aber der Täter sein. Im Februar wurde er erneut verhaftet, im August sollte am Landgericht Verden der Prozess beginnen. Grundlage ist eine umstrittene Änderung der Strafprozessordnung, die kurz vor dem Jahreswechsel in Kraft trat.«Das heißt, dass es erst einmal nicht weitergeht bis nächstes Jahr im Januar», sagte die Sprecherin des Landgerichts mit Blick auf den Prozess. Der Staatsanwaltschaft Verden solle am Montag eine Frist zur Stellungnahme gegeben werden. Die Karlsruher Eilentscheidung bezieht sich ausschließlich auf die U-Haft.Nebenklägerin ist Schwester der GetötetenEs schmerze seine Mandantin, dass der Tatverdächtige wieder auf freiem Fuß sei, sagte Wolfram Schädler, der Anwalt der Nebenklägerin. Der Mann dürfe aber die Stadt nicht verlassen und müsse sich zweimal in der Woche bei den Behörden melden und den Ausweis abgeben. «Das sind sehr enge Auflagen und die können nur verhängt werden, wenn das Bundesverfassungsgericht das angegriffene Gesetz nicht als offensichtlich verfassungswidrig angesehen hat», sagte er. Er sei daher optimistisch mit Blick auf das Hauptverfahren beim Bundesverfassungsgericht. Nach dem Tod des Vaters der Getöteten im Juni nimmt nun ihre Schwester als Nebenklägerin an dem Prozess teil.Die von Anfang an umstrittene Reform des Paragrafen 362 der Strafprozessordnung war noch von der schwarz-roten Koalition auf den Weg gebracht worden. Vorher war es nur in eng begrenzten Fällen möglich, ein rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren zuungunsten des Angeklagten noch einmal aufzurollen - etwa wenn er ein Geständnis ablegt. Seit Ende 2021 geht das auch, wenn «neue Tatsachen oder Beweismittel» auftauchen. Die Regelung ist aber auf schwerste Verbrechen wie Mord oder Völkermord beschränkt, die nicht verjähren.Kritiker sehen den zentralen Grundsatz des Strafrechts verletzt, dass niemand wegen derselben Tat zweimal verfolgt werden darf. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hatte das Gesetz zwar unterzeichnet. Er regte aber gleichzeitig wegen der verfassungsrechtlichen Bedenken eine erneute Prüfung im Bundestag an. Das niedersächsische Justizministerium will die Karlsruher Entscheidung zum Mordfall Frederike zunächst auswerten, wie ein Sprecher am Sonntag sagte.Frederikes Familie hatte jahrelang um die Neuregelung gekämpft. Die Jugendliche war damals auf dem Heimweg von einer Chorprobe als Anhalterin in ein Auto gestiegen. Der Mordverdächtige war 1982 in einem ersten Prozess zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Nach seiner erfolgreichen Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) endete ein zweites Verfahren dann aber mit dem Freispruch. Erst 30 Jahre später brachte ein molekulargenetisches Gutachten des Landeskriminalamts Niedersachsen wieder Bewegung in den Fall.Freilassung umstrittenAm Verfassungsgericht war die Freilassung des Mannes umstritten. Nur fünf der acht Richterinnen und Richter des Zweiten Senats stimmten dafür, den Haftbefehl außer Vollzug zu setzen.Am Ende setzte sich die Ansicht durch, dass dem Betroffenen sonst «erhebliche und irreversible Nachteile» drohten: Sollte sich herausstellen, dass Paragraf 362 verfassungswidrig ist, säße er womöglich viele Monate zu Unrecht im Gefängnis.Angesichts der Schwere des Vorwurfs tragen die Richter aber auch «dem staatlichen Interesse an einer effektiven Strafverfolgung Rechnung». So sollen Auflagen sicherstellen, dass der Mann sich nicht absetzen kann. Er muss Ausweis und Pass abgeben, sich regelmäßig bei der Staatsanwaltschaft melden und darf die Stadt nicht ohne Erlaubnis verlassen. Die Anordnung gilt für höchstens sechs Monate.Bildnachweis: © Uli Deck/dpaCopyright 2022, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten