31. Juli 2026 / Aus aller Welt

Nach Explosion von Kugelbombe 2025 - Anklage erhoben

Zwischen seinen Beinen explodierte in der Silvesternacht 2024/25 eine Kugelbombe. Der damals Siebenjährige wurde schwerst verletzt. Gegen den mutmaßlichen Täter wurde nun Anklage erhoben.

Kugelbomben sind Feuerwerkskörper mit extremer Sprengkraft (Archivbild).

Neujahr 2025 wurde ein damals Siebenjähriger in Berlin durch eine Kugelbombe schwer verletzt - nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Dem inzwischen 19-jährigen mutmaßlichen Täter werden das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, fahrlässige Körperverletzung sowie ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vorgeworfen, teilte die Staatsanwaltschaft Berlin mit. 

Das Kind hatte mit seiner Familie in der Silvesternacht 2024/25 das Feuerwerk bestaunt, als eine Kugelbombe direkt vor ihm explodierte. Kugelbomben sind Feuerwerkskörper mit extremer Sprengkraft. Der kleine Junge wäre durch die Wucht der Explosion fast gestorben. «Er hatte schwerste Verletzungen, die man sonst eigentlich nur von Berufsunfällen kennt, zum Beispiel bei schweren Gasexplosionen oder aus Kriegsgebieten», hatte eine mitbehandelnde Ärztin der Charité, die Kinderchirurgin Martina Hüging, ein Jahr später gesagt. 

Zwei unbekannte Mittäter

Gemeinsam mit einem Mittäter, der nicht bekannt ist, soll der damals 17-jährige Angeklagte kurz nach Mitternacht auf dem Emstaler Platz in Berlin-Tegel die Kugelbombe in einem Abschussrohr platziert und entzündet haben, heißt in der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft. Das ursprünglich stehende Abschussrohr sei jedoch gekippt, weshalb der Sprengkörper waagerecht über den Platz flog. Die Kugelbombe detonierte zwischen den Beinen des Kindes. Ein weiterer Mittäter, ebenfalls unbekannt, soll die Tat gefilmt haben. 

Weiterhin körperlich und psychisch beeinträchtigt

Durch die Explosion stürzte auch ein Vordach ein, wodurch zwölf Personen teilweise lebensgefährlich verletzt wurden. Die Geschädigten erlitten schwere Verletzungen, wie es von der Staatsanwaltschaft heißt. Einige seien teilweise weiterhin körperlich und psychisch beeinträchtigt und befinden sich in medizinischer Behandlung. 

Der Angeklagte war zum Zeitpunkt der Tat 17 Jahre alt, weshalb die Jugendkammer über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung zur Hauptverhandlung entscheidet. Die Verhandlung vor der Jugendkammer ist nicht öffentlich. Dem Mann droht eine Freiheitsstrafe.


Bildnachweis: © Sebastian Kahnert/dpa
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