Im Prozess gegen Sean Combs wegen Sexualstraftaten haben die Geschworenen in einigen Anklagepunkten ein Urteil gefällt. Mehrere US-Medien berichteten übereinstimmend unter Berufung auf eine Nachricht der Jury, dass sich diese in mehreren Punkten einig war, jedoch nicht in allen. Dem Sender NBC zufolge handelte es sich bei dem streitigen Punkt um den der organisierten Kriminalität. Staatsanwaltschaft und Verteidigung zeigten sich demnach zunächst entschlossen, die Jury zu weiteren Beratungen zu veranlassen. Der 55-jährige Combs war unter anderem wegen Sexhandels, organisierter Kriminalität und weiterer Straftaten angeklagt. Dass die Jury sich bei allen Punkten außer dem schwerwiegendsten, dem der organisierten Kriminalität, laut den Berichten einig ist, könnte Beobachtern zufolge darauf hindeuten, dass Combs sich auf Schuldsprüche bei diesen Vorwürfen einstellen muss. Dies gilt zunächst aber erst einmal als Spekulation. Richter Arun Subramanian zeigte sich demnach aber entschlossen, kein teilweises Urteil zu akzeptieren, sodass die Geschworenen am Mittwoch weiter beraten müssen. Damit wird es am Dienstag kein Urteil geben. Die New Yorker Staatsanwaltschaft hatte dem Rapper vorgeworfen, über Jahre hinweg Frauen missbraucht, bedroht und genötigt zu haben, seine sexuellen Wünsche zu erfüllen. Er habe ein «kriminelles Unternehmen» mit Helfern geführt. Mehrere Frauen hatten in dem mehrwöchigen Prozess von jahrelangen schweren sexuellen und körperlichen Misshandlungen berichtet. Combs hatte alle Vorwürfe zurückgewiesen und auf nicht schuldig plädiert. Das Verfahren weckte Erinnerungen an ähnliche Prozesse wegen Sexualstraftaten gegen Ex-Superstars in den vergangenen Jahren - unter anderem gegen den Musiker R. Kelly, den Comedian Bill Cosby oder den Produzenten Harvey Weinstein. Die Vorwürfe gegen Weinstein hatten die weltweite MeToo-Bewegung angestoßen, die allerdings inzwischen schon wieder viel Gegenwind bekommen hat. Neben der Anklage der New Yorker Staatsanwaltschaft gibt es auch noch zahlreiche Zivilklagen gegen Combs. Unter anderem vertritt eine Anwaltskanzlei im texanischen Houston eigenen Angaben zufolge rund 120 Menschen mit Vorwürfen gegen den Rapper.Geschworene beraten weiter
Combs hat auf nicht schuldig plädiert
Zahlreiche weitere Anschuldigungen gegen Combs
Bildnachweis: © Elizabeth Williams/AP/dpa
Copyright 2025, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten
Berichte: Geschworene im Combs-Prozess teilweise einig
Wochenlang stand der New Yorker Prozess gegen Combs wegen Anschuldigungen von Sexualstraftaten im Scheinwerferlicht. Jetzt wurde in einigen Punkten Einigkeit erreicht. Die Geschworenen beraten weiter.
Meistgelesene Artikel
- 19. Dezember 2025
Giebel & Galopp eröffnet in Warendorfs guter Stube
Nach drei Jahren Umbauzeit kehrt neues gastronomisches Leben an den Marktplatz zurück
- 26. Dezember 2025
Party-Kult lebt auf
DJ Bionic begeistert bei Weihnachts-Party im Warendorfer Waldgeist
- 30. Dezember 2025
Gärtnerei Murrenhoff – Eine Erfolgsgeschichte über Generationen
Der Gartencenter Murrenhoff blickt auf fast 80 Jahre Geschichte zurück und stellt 2026 die Weichen für die nächste Generation
Neueste Artikel
- 13. Januar 2026
Zwölfjähriger stirbt bei Lawinenunglück in Österreich
Die Schneelage in den Alpen ist brisant. Der Neuschnee hat kaum eine Verbindung zum Altschnee. Derzeit lösen sich oft Lawinen. Ein Junge wagte die Abfahrt abseits der Piste - mit tödlichen Folgen.
- 13. Januar 2026
Frau von Crans-Montana-Barbetreiber muss Pass abgeben
Nach dem Feuer in Crans-Montana: Die Frau des Barbetreibers muss sich nun täglich bei der Polizei melden und darf die Schweiz nicht verlassen. Welche Auflagen das Gericht noch verhängt hat.
Weitere Artikel derselben Kategorie
- 13. Januar 2026
Zwölfjähriger stirbt bei Lawinenunglück in Österreich
Die Schneelage in den Alpen ist brisant. Der Neuschnee hat kaum eine Verbindung zum Altschnee. Derzeit lösen sich oft Lawinen. Ein Junge wagte die Abfahrt abseits der Piste - mit tödlichen Folgen.
- 13. Januar 2026
Frau von Crans-Montana-Barbetreiber muss Pass abgeben
Nach dem Feuer in Crans-Montana: Die Frau des Barbetreibers muss sich nun täglich bei der Polizei melden und darf die Schweiz nicht verlassen. Welche Auflagen das Gericht noch verhängt hat.













