15. April 2024 / Aus aller Welt

Scheidungspaar gilt als getrennt trotz gemeinsamer Wohnung

Gelten Paare, die sich scheiden lassen wollen, als getrennt lebend, auch wenn sie noch unter einem Dach wohnen? Mit dieser Frage hat sich das Oberlandesgericht Frankfurt beschäftigt.

Laut Gericht hat eine persönliche Beziehung zwischen den Ehegatten nicht mehr bestanden (Symbolbild).
Veröffentlicht am 15. April 2024 um 13:55 Uhr

Paare, die sich scheiden lassen möchten, können als getrennt lebend gelten, auch wenn sie gemeinsam wohnen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) festgestellt (Az.: 1 UF 160/23): Es reiche aus, «wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt lebten». Wesentlich sei ein «der räumlichen Situation entsprechendes Höchstmaß der Trennung». Dazu gehöre unter anderem ein getrenntes Schlafen oder dass keine wesentlichen persönlichen Beziehungen mehr bestünden. 

Das gemeinsame Wohnen oder ein «freundschaftlicher, anständiger und vernünftiger Umgang der Ehegatten miteinander» hindere die Annahme einer Trennung nicht - insbesondere, wenn gemeinsame Kinder im Haushalt lebten, hieß es. Die Verarbeitung der Trennung seitens der Kinder hänge oft stark vom Verhalten der Eltern ab, erklärte der Senat. Ein «höfliches Miteinander und gemeinsame Mahlzeiten mit den Kindern» stünden der Annahme eines Getrenntlebens nicht entgegen.

Auskunftsverpflichtung zum Trennungsvermögen

Anlass war die wechselseitige Auskunftsverpflichtung zum Trennungsvermögen eines Paares. Die beiden Eheleute hatten bei ihren Anträgen unterschiedliche Trennungszeitpunkte angegeben. Wegen ihrer drei minderjährigen Kinder lebten die beiden zum Zeitpunkt der Trennung noch unter einem Dach. Der Ehemann habe innerhalb des gemeinsamen Hauses eine «Schlafstätte nebst Badezimmer im Keller» genutzt, so das Gericht. Eine persönliche Beziehung zwischen den Ehegatten habe aber nicht mehr bestanden.

Das Amtsgericht Frankfurt hatte zuvor den vom Ehemann angegebenen späteren Zeitpunkt der Trennung berücksichtigt. Die Ehefrau war damit nicht einverstanden und hat dagegen Beschwerde eingelegt. Das OLG gab ihr nun mit seiner Entscheidung recht. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Wenn ein Paar die Scheidung beantragt, können beide Ehepartner gegenseitig Informationen über ihr Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung verlangen (§ 1379 BGB). Diese Regelung soll dazu dienen, dass keiner der Partner Vermögenswerte manipuliert, die für die Berechnung von Zuggewinnansprüchen relevant sind. 


Bildnachweis: © Martin Gerten/dpa
Copyright 2024, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten

Meistgelesene Artikel

50 Jahre „Antje & ich“ – eine Beelener Erfolgsgeschichte feiert Jubiläum
Allgemein

Eine Familie, ein starkes Team und ganz viel Gastfreundschaft: ‚Antje & ich‘ sagt nach 50 Jahren Danke

weiterlesen...
Um 17:17 Uhr fällt der Adler: Alexander Suermann-Plümpe ist neuer Kreisschützenkönig
Allgemein

Spannendes Königsschießen in Oelde – Neuer Kreisschützenkönig holt mit dem 201. Schuss den Adler von der Stange

weiterlesen...

Neueste Artikel

USA: Vier Tote und etliche ohne Strom durch Sturm «Isaias»
Aus aller Welt

In mehreren Bundesstaaten im Süden der USA herrscht nach Ankunft von Sturm «Isaias» Ausnahmezustand. Nun werden erste Todesopfer bekannt. Auch in Mexiko bereitet man sich auf einen Hurrikan vor.

weiterlesen...
Mann betritt Tigergehege - tot
Aus aller Welt

In einem Zoo im Norden Englands spielt sich ein dramatischer Vorfall ab. Ein Mann gerät in direkten Kontakt mit einem Sibirischen Tiger - mit tragischen Folgen.

weiterlesen...

Weitere Artikel derselben Kategorie

USA: Vier Tote und etliche ohne Strom durch Sturm «Isaias»
Aus aller Welt

In mehreren Bundesstaaten im Süden der USA herrscht nach Ankunft von Sturm «Isaias» Ausnahmezustand. Nun werden erste Todesopfer bekannt. Auch in Mexiko bereitet man sich auf einen Hurrikan vor.

weiterlesen...
Mann betritt Tigergehege - tot
Aus aller Welt

In einem Zoo im Norden Englands spielt sich ein dramatischer Vorfall ab. Ein Mann gerät in direkten Kontakt mit einem Sibirischen Tiger - mit tragischen Folgen.

weiterlesen...