Der Fall der versuchten Erpressung der Familie Schumacher muss in der nächsten Instanz aufgerollt werden. Dabei geht es um die Verurteilung eines ehemaligen Sicherheitsmitarbeiters der Familie zu einer Bewährungsstrafe. «Wir haben Berufung eingelegt gegen das in unseren Augen viel zu milde Urteil für Herrn F.», teilte Corinna Schumacher mit. Der 53-Jährige war vergangene Woche wegen Beihilfe zur versuchten Erpressung der Familie zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. «In meinen Augen war er der Drahtzieher hinter dieser Sache. Am meisten schockiert mich immer noch der massive Vertrauensmissbrauch. Er sollte dafür eine Strafe bekommen, die eventuelle Nachahmer abschreckt», so Corinna Schumacher laut Mitteilung. Der Berufungsantrag der Familie Schumacher habe das Ziel, dass der Mann wegen Mittäterschaft verurteilt wird. Er habe mit seinem Vertrauensbruch den wesentlichsten Tatbeitrag geleistet und die Sache ins Rollen gebracht, hatte Richterin Birgit Neubert in der Urteilsbegründung angemerkt. Der mehrfach vorbestrafte Hauptangeklagte war vom Amtsgericht wegen versuchter Erpressung in einem besonders schweren Fall zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Sein Sohn (30) erhielt wegen Beihilfe zur versuchten Erpressung ein halbes Jahr Haft auf Bewährung und 1.200 Euro Geldauflage. Die Familie Schumacher war mit der Veröffentlichung privater Fotos und Videos erpresst worden. Sie sollte 15 Millionen Euro zahlen, andernfalls werde man die Bilder im Darknet veröffentlichen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft waren 900 Bilder und fast 600 Videos der Familie sowie die digitalisierte Krankenakte von Michael Schumacher bei den Tätern sichergestellt worden. Eine Festplatte blieb verschwunden. Michael Schumacher wird seit seinem schweren Ski-Unfall 2013 von seiner Familie und deren Mitarbeitern von der Öffentlichkeit abgeschirmt. Er hatte eine schwere Kopfverletzung erlitten.Schumacher-Familie sollte 15 Millionen Euro zahlen
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Schumacher-Erpressung: Familie legt Berufung ein
Im Fall der gescheiterten Erpressung der Familie von Michael Schumacher hat diese gegen das Urteil des Wuppertaler Amtsgerichts Berufung eingelegt - aber nur in einem Fall.
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