19. Oktober 2022 / Aus aller Welt

Schwester in Hamburg getötet - sechs Jahre Freiheitsstrafe

Mit zahlreichen Messerstichen tötet ein 54-Jähriger seine Schwester im beschaulichen Hamburg-Bergedorf. Nun hat das Landgericht ein Urteil gesprochen.

Der Angeklagte (mit Ordner vor dem Gesicht) sitzt im Gerichtssaal neben seinem Anwalt Robert A. Funk (r) kurz vor der Urteilsverkündung.

Er tötete seine Schwester mit Dutzenden Messerstichen: Wegen Totschlags ist ein 54-Jähriger deswegen nun in Hamburg zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt worden. «Das, was hier passiert ist, ist etwas Furchtbares», sagte die Vorsitzende Richterin Birgit Woitas am Mittwoch. Nach Überzeugung des Landgerichts stach der Angeklagte am Morgen des 17. Februar auf die 55-Jährige ein.

Das Opfer war am Tatort im früheren Elternhaus in Hamburg-Bergedorf verblutet. Nach den Messerstichen flüchtete der Bruder und warf sich vor ein fahrendes Auto. Er wurde verletzt in ein Krankenhaus gebracht. Der Vater fand die Leiche seiner Tochter im Wohnzimmer. Die Tat werde die Hinterbliebenen ihr Leben lang begleiten, sagte Woitas. Nebenkläger sind die 26-jährige Tochter und der 20-jährige Sohn der Getöteten.

Der Angeklagte habe kaum gearbeitet und vor allem von Zuwendungen der Mutter gelebt. Im Alter von 35 Jahren zog er mit ihr zurück in das frühere Elternhaus. Nach ihrem Tod erbten der 54-Jährige, seine Schwester und der Vater die Immobilie. Der Angeklagte lebte stark zurückgezogen und mit Unterbrechungen weiter in dem Haus, an dem er sehr hing.

Er habe dort viele persönliche Gegenstände aufbewahrt. Allerdings sei das Haus in einem schlechten Zustand gewesen. Die Schwester wollte es zum Kauf anbieten. «Damit nahm das Unheil seinen Lauf», sagte Richterin Woitas. Kurz vor der Tat hatten sie das Objekt im Südosten Hamburgs verkauft.

Letzter Streit mündet in blutiger Gewalttat

Die 55-Jährige habe das Haus entrümpelt und dabei auch Gegenstände ihres Bruders entsorgt. Der sei damit überfordert gewesen - er habe dies als «Einbruch» in seine Privatsphäre empfunden. Ein letzter Streit mündete laut Gericht in der blutigen Gewalttat.

Mit einem Küchenmesser mit zwölf Zentimeter langer Klinge stach er wuchtig und in schneller Folge auf seine Schwester ein. Dabei traf er 26 Mal den Oberkörper und verletzte die Lunge, Rippenknochen und das Herz. Zudem hatte die Getötete zahlreiche Stichverletzungen an Armen und Händen. «Dabei, dessen sind wir uns sicher, beabsichtigte er, die Geschädigte zu töten», so Woitas. Er habe auch noch zugestochen, als sie bereits regungslos am Boden lag.

54-Jähriger ist vermindert schuldfähig

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe in Höhe von sieben Jahren und sechs Monaten gefordert, der Verteidiger des Angeklagten hatte für maximal vier Jahre plädiert. Es handele sich um einen einfachen Totschlag, weil keine Mordmerkmale vorlägen, sagte die Richterin. Laut Gericht ist der 54-Jährige vermindert schuldfähig. Er habe im Affekt gehandelt. Zudem stellte ein psychiatrischer Gutachter eine krankhafte Persönlichkeitsstörung fest.

Der nicht vorbestrafte Deutsche hatte die Tat bereits vor Gericht eingeräumt und Reue gezeigt. Das Gericht geht den Angaben zufolge nicht davon aus, dass er wieder tötet. Die Tat habe schwere Depressionen bei dem Mann ausgelöst. Heute habe er nur noch Kontakt zu seiner Lebensgefährtin. Sein Vater, seine Nichte und sein Neffe hätten den Kontakt abgebrochen.


Bildnachweis: © Georg Wendt/dpa
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