Anwohner können unter bestimmten Umständen bei Straßenverkehrsbehörden gegen Autos vorgehen, die Gehwege zuparken. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Entscheidung stieß auf Zustimmung. Voraussetzung ist demnach, dass die Gehwegnutzung erheblich eingeschränkt ist. Der Anspruch der Anwohner ist zudem räumlich begrenzt. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund teilte mit, das Urteil schaffe Rechtssicherheit für Straßenbehörden, kommunale Ordnungsämter, Bewohnerinnen und Bewohner und nicht zuletzt für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Der Verband fordert nun einen anderen Rechtsrahmen für die Kommunen, um die Aufteilung und Nutzung des öffentlichen Raums anzugehen. «Natürlich müssen Parkplätze für jene vorhanden sein, die auf ihr Auto angewiesen sind», hieß es in der Stellungnahme. Es müssten aber auch Alternativen zum Auto gestärkt werden, also Radfahrer und Fußgänger sowie der öffentliche Personennahverkehr. «Die dringend notwendige Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes würde den Kommunen mehr Handlungsspielraum geben.» Geklagt hatten fünf Eigentümer aus Bremen gegen die Stadt. Über das sogenannte aufgesetzte Parken mit zwei Rädern auf dem Bürgersteig wurde in Bremen seit Jahren gestritten. Ohne ausdrückliche Erlaubnis ist es verboten, doch in vielen deutschen Kommunen wie Bremen ist das aufgesetzte Parken dennoch verbreitet - und Behörden dulden es. Das Bremer Verwaltungsgericht hatte 2021 entschieden, dass die Kläger ein Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde verlangen können. Die Behörde könne entscheiden, welche Maßnahme sie wähle. Das Bremer Oberverwaltungsgericht bestätigte das 2022 in einem Urteil grundsätzlich, entschied aber anders als die Vorinstanz, dass die Behörde zwar einen Spielraum habe, ob sie einschreite, aber nicht gänzlich tatenlos bleiben könne. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte das nun. Der Verein Fuss, der die Interessen der Fußgänger vertritt, begrüßte ebenfalls die Entscheidung. «Das Gericht hat etwas festgestellt, das eigentlich selbstverständlich ist: Das Gesetz steht über dem sogenannten Parkdruck», sagt Fuss-Vorstand Roland Stimpel. «Mit Parkdruck haben Bremen und viele andere Städte bisher begründet, dass sie Schwarzparken auf Gehwegen dulden. Die Entscheidung ist ein großer Schritt, um diese rechtsstaatswidrige Praxis zu beenden.»
Bildnachweis: © Sina Schuldt/dpa
Copyright 2024, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten
Anwohner können gegen Autos auf Gehwegen vorgehen
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Anwohner in bestimmten Fällen gegen zugeparkte Gehwege vorgehen können. Das stieß auf Zustimmung.
Meistgelesene Artikel
Heino Loddemann regiert Sassenberg – Olaf der Flipper krönt ein unvergessliches Schützenfest
Begeisterung beim Schützenfest in der Stiftsstadt kennt keine Grenzen
- 26. Juli 2026
Ganz Freckenhorst feiert in Grün und Weiß
Das Schützenfest begeistert die Stiftsstadt
Neueste Artikel
- 7. August 2026
Tödliche Schüsse an Schule erschüttern Thailand
Ein 14-Jähriger soll zuerst seine Großeltern und dann an seiner Schule mehrere Menschen getötet haben. Die Bluttat wirft in Thailand viele Fragen auf – vor allem nach dem Motiv.
- 7. August 2026
Niedrigwasser der Donau gibt tote Wehrmachtssoldaten frei
Der Rekord-Tiefstand der Donau setzt historische Funde frei. Was erwartet der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge noch?
Weitere Artikel derselben Kategorie
- 7. August 2026
Tödliche Schüsse an Schule erschüttern Thailand
Ein 14-Jähriger soll zuerst seine Großeltern und dann an seiner Schule mehrere Menschen getötet haben. Die Bluttat wirft in Thailand viele Fragen auf – vor allem nach dem Motiv.
- 7. August 2026
Niedrigwasser der Donau gibt tote Wehrmachtssoldaten frei
Der Rekord-Tiefstand der Donau setzt historische Funde frei. Was erwartet der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge noch?













