28. März 2024 Kreis ermöglicht einfachere Trinkwasseruntersuchungen Die Kosten für die Bürgerinnen und Bürger werden erheblich senkt
28. März 2024 Öffnungszeiten im Hallenbad während der Osterferien Warendorfer Stadtwerke informieren über geänderte Öffnungszeiten
27. März 2024 Helfende Nachbarn-Pflegekurs war ein voller Erfolg Ein Gewinn für die Telgter Nachbarschaft: Erster Kurs für Nachbarschaftshelfer und -helferinnen
29. März 2024 Straßburg jagt Falschparker mit Scan-Autos Parken ist in der Elsass-Metropole mitunter richtig teuer. Nun wird die Kontrolle ausgeweitet. Ist der Einsatz von Scan-Autos ein Muster für Deutschland?
29. März 2024 Australien feiert Ostern mit Schildkröteneiern Kostbare Eiersammlung in Australien: Um zu verhindern, dass Füchse den Nachwuchs seltener Arten fressen, springen Tierschützer mit Brutkästen ein. Zu Ostern sind erste Baby-Schildkröten geschlüpft.
29. März 2024 Erneut Busunglück auf Autobahn: Mehr als 20 Verletzte in NRW Erst auf der A9, nun auf der A44: Zum zweiten Mal binnen weniger Tage kommt ein Reisebus von einer Autobahn ab und stürzt auf die Seite. Diesmal verunglückt eine Gruppe von Berufsschülern aus Warburg.
29. März 2024 Bus stürzt in Schlucht: 45 Tote bei Unglück in Südafrika Ein Fahrzeug stürzt von einer Brücke und geht in Flammen auf: Ein Busunglück in Limpopo reißt viele Menschen in den Tod.
28. März 2024 Solinger Brand: Keine Hinweise auf rassistisches Motiv Eine Familie ist bei einem Brand in Solingen ums Leben gekommen. Die Ermittler gehen von vorsätzlicher Brandstiftung aus. Anhaltspunkte auf ein rassistisches Motiv liegen laut Behörde nicht vor.
28. März 2024 Prager Krankenhaus führt irrtümlich Abtreibung durch In einem Krankenhaus in Prag ist es zu einer furchtbaren Verwechslung gekommen. Eine schwangere Frau ist zu einer Routinekontrolle gekommen - und bekam eine Abtreibung.
19. Juni 2017 INKONTINENZ NICHT ALS TABU BEHANDELN Josephs-Hospital veranstaltet Patientenseminar im Rahmen der Welt-Kontinenz-Woche
5. April 2017 MEHR LEBENSQUALITÄT DANK PLASTISCHER CHIRURGIE Josephs-Hospital Warendorf bietet neue Leistungsschwerpunkte
8. Februar 2017 „MIT NOTFÄLLEN PROFESSIONELL UMGEHEN“ 5. Allgemeinchirurgisches Symposium im Josephs-Hospital Warendorf
25. Januar 2017 Die Konzentrationsfähigkeit mit Neurofeedback steigern Neurofeedback - Jetzt auch in Warendorf
19. Juni 2018 INKONTINENZ NICHT ALS SCHICKSAL HINNEHMEN Josephs-Hospital veranstaltet Patientenseminar
28. Februar 2018 Zukunft der ärztlichen Versorgung: Zweites Treffen mit Medizinstudierenden im Josephs-Hospital Warendorf
14. August 2018 Öffentliche Führung zum Heimatfest Mariä-Himmelfahrt Triumphbögen und Trompetenklänge
5. Dezember 2017 Tannenbaum für Sparkassenkunden jetzt bunter Kinder aus dem Teresa-Kindergarten wurden aktiv
13. September 2019 Training soll Jugendliche in sozialen Netzwerken besser schützen Dein WAF informiert
31. Mai 2019 Kreiswahlausschuss stellt Europawahlergebnis amtlich fest Die Zahl der gültigen Stimmen liegt danach bei 135.029 Stimmen
15. April 2018 1600 iFANs feiern Selig, Itchy und Co. Warendorfer iFAN-Musik-Festival ein voller Erfolg
11. April 2018 REVOLVERHELD treten bei WarendorfLIVE auf Freibad am Emssee wird am 7. September wieder zu
23. November 2016 Hellster Räumungsverkauf mit bis zu 90% Rabatt. Räumungsverkauf beim Bürocenter Darbe
9. März 2020 Generalversammlung des Bürgerschützen-Verein Freckenhorst e.V. Vorstandswahlen in Freckenhorst
14. Juni 2018 Warendorfer Kids nutzen Heimvorteil beim AC Warendorf Erfolgreiches Heimturnier für den AC Warendorf
2. November 2018 Genuss pur mit der Arenhövel Bäckerei auf dem Allerheiligenmarkt am 3.11. Dein WAF informiert
26. April 2018 Öffentliche Abendführung am Samstag „Pöbelhaftes Gezänk, Lärmen und Singen sind bei Strafe der Arretierung verboten“
19. Juli 2017 Von Not und Armut – unterwegs auf düsteren Pfaden Öffentliche Führung am Sonntag, den 23. Juli
6. November 2018 Anmeldungen für das Schuljahr 2019/2020 Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen.
16. Juli 2018 10.000 Euro Fördermittel aus dem Altstadtfonds Für bürgerschaftliche Projekte in der Warendorfer Altstadt
2. Mai 2018 Vereinbarungen sind unterschrieben Kooperationsverträge zwischen der Stadtbücherei und den Warendorfer Schulen
18. Oktober 2018 Theater am Wall zeigt Am Boden (Grounded) Wolfang-Borchert-Theater Münster zu Gast in Warendorf
24. Mai 2018 „Sturmaufwärts“ mit Leonard Ottolien im Theater am Wall Neue Konzertreihe „TaW in Concert“
Dorothea «Coco» Fletcher sieht Tina Turner ähnlich und kann auch noch singen. Seit mehr als zwei Jahrzehnten performt sie nach eigenen Angaben den Superstar. Sie liebe das Tempo beim Hit «Nutbush City Limits», sagte Fletcher der Deutschen Presse-Agentur. Und sie möge den Schmusesong «Private Dancer», «weil er das genaue Gegenteil ist». Ideale Voraussetzungen für eine sogenannte Tribute-Show, dachte sich wohl ein bayerischer Veranstalter. Doch er hatte die Rechnung ohne die Rocklegende gemacht: Sie klagte auf Unterlassung, weil die Doppelgängerin ihr zu ähnlich sehe und Werbeplakate für «Simply The Best - Die Tina Turner Story» den Eindruck erweckten, der Superstar selbst stehe auf der Bühne oder unterstütze die Show. Der Rechtsstreit durch die Instanzen endete nun vor dem Bundesgerichtshof (BGH) - mit einer Niederlage für den 82 Jahre alten Weltstar. In diesem Fall überwiege die Kunstfreiheit das Persönlichkeitsrecht, entschieden die obersten Zivilrichterinnen und -richter am Donnerstag in Karlsruhe (Az. I ZR 2/21). Die umstrittenen Plakate erweckten nicht den Eindruck, das prominente Original unterstütze die Show oder wirke gar mit, erläuterte der Vorsitzende Richter Thomas Koch.Richtungsweisendes UrteilOliver Forster, Geschäftsführer der auf Unterlassung beklagten Firma Cofo Entertainment aus Passau, sagte der Deutschen Presse-Agentur, er sei «überfroh, dass wir jetzt nach über zwei Jahren diesen Rechtsstreit endlich beilegen konnten». Das Urteil betreffe zwar den Einzelfall, sei aber für die gesamte Branche der Tribute-Shows, Musical-Biografien und die vielen Doppelgänger «richtungsweisend». Turners Anwälte teilten mit, ihre Mandantin sei indes der Auffassung, dass ein falscher Eindruck erweckt werde, weil auf den Plakaten ein Hinweis fehle, dass es sich nur um eine Tribute-Show handele. «Das Publikum wird so in die Irre geführt, weil es annimmt, dass es sich um eine Veranstaltung von oder mit Tina Turner handelt. Wir werden unserer Mandantin daher raten, das Urteil des Bundesgerichtshofs durch eine Verfassungsbeschwerde überprüfen zu lassen.»In der Urteilsbegründung machte Koch deutlich, dass der Veranstalter in Turners Recht am eigenen Bild eingegriffen habe. Für einen nicht unerheblichen Teil des Publikums könne der täuschend echte Eindruck entstehen, es handele sich um die Dargestellte selbst. Doch sei nicht Turner auf den Plakaten zu sehen, sondern Fletcher. Es würden keine falschen Tatsachen behauptet, die andere Interpretationen nahelegten. Genau hier zieht der BGH eine Grenze. Die Entscheidung ist laut Michael Fricke, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Partner bei der internationalen Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland, kein Freibrief für jegliche Nutzung von Namen und Abbildungen von Prominenten zu Werbezwecken. «Für die klassische Produktwerbung gilt weiterhin, dass niemand sich gefallen lassen muss, dass seine Person ungefragt zu kommerziellen Zwecken vermarktet wird», teilte er mit.Im Fall Turner hatte das Kölner Landgericht ihr Anfang 2020 Recht gegeben. Das Oberlandesgericht Köln kassierte das Urteil allerdings noch im selben Jahr. Es gewichtete in seiner Entscheidung ebenfalls die Kunstfreiheit höher als das Recht am eigenen Bild und Namen.Veranstalter Forster: Turner nicht ImpulsgeberVeranstalter Forster geht davon aus, dass der Impuls aber nicht von Turner kam. Denn 2019 feierte «Tina - Das Tina Turner Musical» in Hamburg Deutschland-Premiere. Es wurde von Stage Entertainment und - im Unterschied zur «Tina-Turner-Story» - in enger Zusammenarbeit mit der Musiklegende selbst entwickelt. «Hier geht's natürlich darum, einfach einem unangenehmen Mitbewerber wie wir am Markt das Leben schwer zu machen oder im besten Fall es dadurch zu schaffen, dass unsere Show nicht mehr gespielt werden kann», sagte Forster.Forster und Fletcher machen das auch daran fest, dass die «Queen of Rock'n'Roll» nie selbst Kontakt zu ihnen aufgenommen habe. Alles sei über Anwälte gelaufen. Flechter erzählte, sie sei einmal mit Turner im selben Raum gewesen: im Opernhaus Zürich. Die Wahl-Schweizerin Turner saß im Publikum, Flechter stand auf der Bühne - aber nicht in der Paraderolle. Gesprochen hätten sie nicht miteinander. Rechtsstreit ein willkommener WerbeeffektDer Rechtsstreit sei ein willkommener Werbeeffekt gewesen, räumte Forster ein. «Wir haben das auch an den Verkaufszahlen gemerkt.» Nach coronabedingten Verschiebungen und Absagen sind derzeit rund 40 Auftritte geplant. «Natürlich ist es nach wie vor auch irgendwo ein besonderes Lob, wenn die originale Tina Turner der Meinung ist, dass die Darstellerin in unserer Show ihr so ähnlich sieht», sagte Forster.Fletcher selbst gibt sich entspannter: Sie mache schließlich auch andere Sachen. Sie sei aber überrascht gewesen, wo der Disput mit Turner überall aufgegriffen worden sei: «Ein Freund rief mich an, dass mein Name im "National Enquirer" ist, das ist das größte Magazin in den Vereinigten Staaten», sagte sie. «Das kann gut für mich sein, das kann schlecht für mich sein, wer weiß.» Jeder habe seine Meinung.Bildnachweis: © Christophe Gateau/dpaCopyright 2022, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten