Am Tag nach den tödlichen Stichen auf ein siebenjähriges Mädchen in Leipzig erinnert kaum etwas an die tragische Tat. Vor dem Mehrfamilienhaus in der ruhigen Wohngegend im Stadtteil Kleinzschocher steht lediglich ein Polizeiwagen, die Beamten machen Bilder. Niemand hat Blumen, Kerzen oder Plüschtiere, wie sonst bei solchen Fällen üblich, vor die Tür oder an den Straßenrand gelegt. Dabei müssen sich hinter der Fassade des Hauses dramatische Szenen abgespielt haben. Am Freitagabend setzt die 13-jährige Schwester des Kindes einen Notruf ab. Die alarmierten Beamten finden in der Wohnung die mit mehreren Stichen schwer verletzte Siebenjährige. Das Mädchen wird sofort in die Klinik gebracht. Die Ärzte können es jedoch nicht mehr retten, das Kind stirbt wenig später. Die Polizei geht davon aus, dass die 13-Jährige ihrer Schwester die tödlichen Verletzungen zugefügt hat. Auch für erfahrene Ermittler ist der Fall erschütternd. Die Eltern waren zu dem Zeitpunkt des Einsatzes nicht zu Hause und wurden im Beisein eines Kriseninterventionsteams informiert. Solche Teams unterstützen in akuten Notlagen Angehörige etwa von Verbrechens- und Unfallopfern. Die 13-Jährige wird seitdem in einer Fachklinik psychologisch betreut. «Es ist tragischer Fall», sagt Ricardo Schulz von der Staatsanwaltschaft Leipzig. Die 13-Jährige sei zwar nicht strafmündig, aber es gehe nun darum, die Umstände der Tat aufzuklären. Eine mögliche Tatwaffe mit Spuren wurde sichergestellt. Bislang machte die Polizei keine Angaben dazu, um welche Stichwaffe es sich handelt. Es wurde eine Obduktion der Leiche angeordnet. Wann diese durchgeführt wird und wann es erste Ergebnisse gibt, sagte eine Sprecherin nicht. Laut Strafgesetzbuch ist schuldunfähig, wer bei Begehung der Tat noch keine 14 Jahre alt ist - selbst bei schlimmen Verbrechen wie Mord oder Totschlag. Denn es wird davon ausgegangen, dass Kinder die Folgen ihres Handelns noch nicht ausreichend überblicken. In Fällen mit strafunmündigen Kindern halten sich die Ermittlungsbehörden generell mit Antworten zu den Hintergründen und mit Details zurück. Dies geschieht zum Schutz der Kinder. Am Ende der Ermittlungen gibt die Staatsanwaltschaft den Fall zumeist an die Jugendbehörden weiter. Welche Maßnahmen dort ergriffen werden, hängt vom Einzelfall ab. Denkbar sind, eine psychiatrische Behandlung für das Kind, unter Umständen auch in einer geschlossenen Einrichtung. Möglich ist auch, dass die Eltern Hilfe bei der Erziehung bekommen - oder dass das Kind eine Zeit lang in einem Heim oder bei einer Pflegefamilie untergebracht wird. Die rechtlichen Hürden für eine Trennung von den Eltern gegen deren Willen sind aber hoch. Zuletzt wurde immer wieder darüber diskutiert, das Alter für Strafmündigkeit herabzusenken. Hintergrund waren auch besonders extreme Fälle, in denen Kinder als Täter beziehungsweise Tatverdächtige galten. So soll etwa im April ein damals 13 Jahre alter Junge einen Mann ohne festen Wohnsitz in Dortmund mit Messerstichen getötet haben. Vielen Menschen blieb auch der Fall von Luise aus Nordrhein-Westfalen in Erinnerung: Zwei Mädchen im Alter von damals 12 und 13 Jahren gestanden, die 12 Jahre alte Schülerin im März 2023 mit Messerstichen getötet zu haben.13-Jährige alarmierte selbst die Einsatzkräfte
Mögliche Tatwaffe sichergestellt - 13-Jährige nicht strafmündig
Ermittler sind zum Schutz der Kinder sehr zurückhaltend
Diskussion um Herabsenkung des Alters für Strafmündigkeit
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«Tragischer Fall»: Schwester verletzt Siebenjährige tödlich
Eine 13-Jährige soll in Leipzig auf ihre kleine Schwester eingestochen haben. Die Siebenjährige stirbt. Die Kinder waren alleine zu Hause. Was genau in der Wohnung geschah, ist noch unklar.
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