Ein Düsseldorfer Schönheitschirurg hat im Fall des Schlagersängers Michael Wendler nicht gegen seine ärztliche Schweigepflicht verstoßen. Das hat das Landgericht Düsseldorf am Mittwoch entschieden und einen entsprechenden Unterlassungsantrag des 49-jährigen Musikers («Sie liebt den DJ») zurückgewiesen. Anlass war ein Interview, das der Düsseldorfer Mediziner Mitte Februar der «Bild»-Zeitung gegeben hatte. Darin hatte der Beauty-Doc Details zu einer Nasenkorrektur genannt, der sich der Musiker knapp zwei Jahre zuvor bei ihm in Düsseldorf unterzogen hatte. Das sei ein Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht, fand Michael Wendler (bürgerlicher Name Michael Norberg). Er wollte dem Operateur entsprechende Aussagen per einstweiliger Verfügung untersagen lassen. Zu Unrecht, hatte der Anwalt des Mediziners in der mündlichen Verhandlung Ende März betont. In einer schriftlichen Mitteilung hieß es: «Mein Mandant war aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung berechtigt, sich zum Arzt-Patienten-Verhältnis zwischen ihm und Herrn Norberg zu äußern.» Das sah die 12. Zivilkammer des Düsseldorfer Landgerichts genauso. «Wir sind der Auffassung, dass der Arzt umfassend von seiner ärztlichen Schweigepflicht entbunden wurde», so die Vorsitzende Richterin am Dienstag: «Und das umfasst die gesamte Krankengeschichte in Bezug auf die Nasenkorrektur» - die ohnehin seit Ausstrahlung einer Reality-Doku über Wendler «öffentlich bekannt» sei.Reality-Doku
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Wendlers Beauty-Doc durfte über Nasen-OP sprechen
Hat der Schönheitschirurg aus Düsseldorf gegen die Schweigepflicht verstoßen, als er in einem Interview über die Nasenkorrektur seines Patienten Michael Wendler sprach? Ein Gericht befindet: Nein.
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